1Und es begab sich darnach, daß der König der Kinder Ammon starb, und sein Sohn Chanun ward König an seiner Statt.2Da sprach David: Ich will Barmherzigkeit erweisen an Chanun, dem Sohne Nahas, wie sein Vater an mir Barmherzigkeit erwiesen hat. Da sandte David hin und ließ ihn durch seine Knechte trösten wegen seines Vaters. Als nun die Knechte Davids in das Land der Kinder Ammon kamen,3sprachen die Vornehmsten unter den Kindern Ammon zu ihrem Herrn, Chanun: Meinst du, David wolle deinen Vater vor deinen Augen ehren, daß er Tröster zu dir gesandt hat? Hat er nicht vielmehr seine Knechte darum zu dir gesandt, daß er die Stadt erforsche und erkunde und zerstöre?4Da nahm Chanun die Knechte Davids und schor ihnen den Bart halb ab und schnitt ihnen die Kleider halb ab, bis an den Gürtel, und ließ sie gehen.5Als solches David angezeigt ward, sandte er ihnen entgegen; denn die Männer waren schwer beschimpft. Und der König ließ ihnen sagen: Bleibet zu Jericho, bis euer Bart wieder gewachsen ist; alsdann kommt wieder heim!6Als aber die Kinder Ammon sahen, daß sie sich bei David verhaßt gemacht hatten, sandten sie hin und dingten die Syrer von Beth-Rechob und die Syrer von Zoba, zwanzigtausend Mann Fußvolk, und von dem König von Maacha tausend Mann, dazu zwölftausend Mann von Tob.7Als David solches hörte, sandte er Joab mit dem ganzen Heer, den Helden.8Und die Kinder Ammon zogen aus und rüsteten sich zum Kampf vor dem Tor. Die Syrer von Rechob aber und die Männer von Tob und von Maacha standen gesondert im Felde.9Als nun Joab sah, daß ihm von vorn und hinten ein Angriff drohte, traf er eine Auswahl unter aller Jungmannschaft in Israel und rüstete sich wider die Syrer.10Das übrige Volk aber tat er unter die Hand seines Bruders Abisai, damit er sich gegen die Kinder Ammon stellte,11und er sprach: Werden die Syrer mir überlegen sein, so komm mir zu Hilfe; werden aber die Kinder Ammon dir überlegen sein, so will ich dir zu Hilfe kommen!12Sei stark und wehre dich für unser Volk und für die Städte unseres Gottes. Der HERR aber tue, was ihm gefällt!13Und Joab machte sich herzu mit dem Volk, das bei ihm war, zum Kampf wider die Syrer, und die Syrer flohen vor ihm.14Und als die Kinder Ammon sahen, daß die Syrer flohen, flohen auch sie vor Abisai und zogen in die Stadt. Also kehrte Joab um von den Kindern Ammon und kam nach Jerusalem.15Als aber die Syrer sahen, daß sie von Israel geschlagen worden waren, kamen sie zusammen.16Und Hadad-Eser sandte hin und ließ die Syrer von jenseits des Stromes ausziehen, und sie kamen gen Helam; und Sobach, der Feldhauptmann Hadad-Esers, zog vor ihnen her.17Als solches David angezeigt ward, versammelte er ganz Israel und zog über den Jordan und kam gen Helan, und die Syrer stellten sich gegen David und stritten mit ihm.18Aber die Syrer flohen vor Israel. Und David erlegte von den Syrern siebenhundert Wagenkämpfer und vierzigtausend Reiter; dazu schlug er Sobach, den Feldhauptmann, daß er daselbst starb.19Als aber alle Könige, die Hadad-Eser untertan waren, sahen, daß sie von Israel geschlagen worden waren, machten sie Frieden mit Israel und wurden ihnen untertan. Und die Syrer fürchteten sich, den Kindern Ammon weiterhin zu helfen.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)