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2. Samuel - Kapitel 10

Krieg gegen die Ammoniter und Aramäer

1 Und es begab sich darnach, daß der König der Kinder Ammon starb, und sein Sohn Chanun ward König an seiner Statt. 2 Da sprach David: Ich will Barmherzigkeit erweisen an Chanun, dem Sohne Nahas, wie sein Vater an mir Barmherzigkeit erwiesen hat. Da sandte David hin und ließ ihn durch seine Knechte trösten wegen seines Vaters. Als nun die Knechte Davids in das Land der Kinder Ammon kamen, 3 sprachen die Vornehmsten unter den Kindern Ammon zu ihrem Herrn, Chanun: Meinst du, David wolle deinen Vater vor deinen Augen ehren, daß er Tröster zu dir gesandt hat? Hat er nicht vielmehr seine Knechte darum zu dir gesandt, daß er die Stadt erforsche und erkunde und zerstöre? 4 Da nahm Chanun die Knechte Davids und schor ihnen den Bart halb ab und schnitt ihnen die Kleider halb ab, bis an den Gürtel, und ließ sie gehen. 5 Als solches David angezeigt ward, sandte er ihnen entgegen; denn die Männer waren schwer beschimpft. Und der König ließ ihnen sagen: Bleibet zu Jericho, bis euer Bart wieder gewachsen ist; alsdann kommt wieder heim! 6 Als aber die Kinder Ammon sahen, daß sie sich bei David verhaßt gemacht hatten, sandten sie hin und dingten die Syrer von Beth-Rechob und die Syrer von Zoba, zwanzigtausend Mann Fußvolk, und von dem König von Maacha tausend Mann, dazu zwölftausend Mann von Tob. 7 Als David solches hörte, sandte er Joab mit dem ganzen Heer, den Helden. 8 Und die Kinder Ammon zogen aus und rüsteten sich zum Kampf vor dem Tor. Die Syrer von Rechob aber und die Männer von Tob und von Maacha standen gesondert im Felde. 9 Als nun Joab sah, daß ihm von vorn und hinten ein Angriff drohte, traf er eine Auswahl unter aller Jungmannschaft in Israel und rüstete sich wider die Syrer. 10 Das übrige Volk aber tat er unter die Hand seines Bruders Abisai, damit er sich gegen die Kinder Ammon stellte, 11 und er sprach: Werden die Syrer mir überlegen sein, so komm mir zu Hilfe; werden aber die Kinder Ammon dir überlegen sein, so will ich dir zu Hilfe kommen! 12 Sei stark und wehre dich für unser Volk und für die Städte unseres Gottes. Der HERR aber tue, was ihm gefällt! 13 Und Joab machte sich herzu mit dem Volk, das bei ihm war, zum Kampf wider die Syrer, und die Syrer flohen vor ihm. 14 Und als die Kinder Ammon sahen, daß die Syrer flohen, flohen auch sie vor Abisai und zogen in die Stadt. Also kehrte Joab um von den Kindern Ammon und kam nach Jerusalem. 15 Als aber die Syrer sahen, daß sie von Israel geschlagen worden waren, kamen sie zusammen. 16 Und Hadad-Eser sandte hin und ließ die Syrer von jenseits des Stromes ausziehen, und sie kamen gen Helam; und Sobach, der Feldhauptmann Hadad-Esers, zog vor ihnen her. 17 Als solches David angezeigt ward, versammelte er ganz Israel und zog über den Jordan und kam gen Helan, und die Syrer stellten sich gegen David und stritten mit ihm. 18 Aber die Syrer flohen vor Israel. Und David erlegte von den Syrern siebenhundert Wagenkämpfer und vierzigtausend Reiter; dazu schlug er Sobach, den Feldhauptmann, daß er daselbst starb. 19 Als aber alle Könige, die Hadad-Eser untertan waren, sahen, daß sie von Israel geschlagen worden waren, machten sie Frieden mit Israel und wurden ihnen untertan. Und die Syrer fürchteten sich, den Kindern Ammon weiterhin zu helfen.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, 1 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. 2 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. 3 
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. 4, 5 
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. 6, 7 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 8 
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. 9 

Querverweise

1 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:

2 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.

3 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!

4 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.

5 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!

6 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!

7 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.

8 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.

9 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.