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2. Samuel - Kapitel 10

Krieg gegen die Ammoniter und Aramäer

1 Und es begab sich darnach, daß der König der Kinder Ammon starb, und sein Sohn Chanun ward König an seiner Statt. 2 Da sprach David: Ich will Barmherzigkeit erweisen an Chanun, dem Sohne Nahas, wie sein Vater an mir Barmherzigkeit erwiesen hat. Da sandte David hin und ließ ihn durch seine Knechte trösten wegen seines Vaters. Als nun die Knechte Davids in das Land der Kinder Ammon kamen, 3 sprachen die Vornehmsten unter den Kindern Ammon zu ihrem Herrn, Chanun: Meinst du, David wolle deinen Vater vor deinen Augen ehren, daß er Tröster zu dir gesandt hat? Hat er nicht vielmehr seine Knechte darum zu dir gesandt, daß er die Stadt erforsche und erkunde und zerstöre? 4 Da nahm Chanun die Knechte Davids und schor ihnen den Bart halb ab und schnitt ihnen die Kleider halb ab, bis an den Gürtel, und ließ sie gehen. 5 Als solches David angezeigt ward, sandte er ihnen entgegen; denn die Männer waren schwer beschimpft. Und der König ließ ihnen sagen: Bleibet zu Jericho, bis euer Bart wieder gewachsen ist; alsdann kommt wieder heim! 6 Als aber die Kinder Ammon sahen, daß sie sich bei David verhaßt gemacht hatten, sandten sie hin und dingten die Syrer von Beth-Rechob und die Syrer von Zoba, zwanzigtausend Mann Fußvolk, und von dem König von Maacha tausend Mann, dazu zwölftausend Mann von Tob. 7 Als David solches hörte, sandte er Joab mit dem ganzen Heer, den Helden. 8 Und die Kinder Ammon zogen aus und rüsteten sich zum Kampf vor dem Tor. Die Syrer von Rechob aber und die Männer von Tob und von Maacha standen gesondert im Felde. 9 Als nun Joab sah, daß ihm von vorn und hinten ein Angriff drohte, traf er eine Auswahl unter aller Jungmannschaft in Israel und rüstete sich wider die Syrer. 10 Das übrige Volk aber tat er unter die Hand seines Bruders Abisai, damit er sich gegen die Kinder Ammon stellte, 11 und er sprach: Werden die Syrer mir überlegen sein, so komm mir zu Hilfe; werden aber die Kinder Ammon dir überlegen sein, so will ich dir zu Hilfe kommen! 12 Sei stark und wehre dich für unser Volk und für die Städte unseres Gottes. Der HERR aber tue, was ihm gefällt! 13 Und Joab machte sich herzu mit dem Volk, das bei ihm war, zum Kampf wider die Syrer, und die Syrer flohen vor ihm. 14 Und als die Kinder Ammon sahen, daß die Syrer flohen, flohen auch sie vor Abisai und zogen in die Stadt. Also kehrte Joab um von den Kindern Ammon und kam nach Jerusalem. 15 Als aber die Syrer sahen, daß sie von Israel geschlagen worden waren, kamen sie zusammen. 16 Und Hadad-Eser sandte hin und ließ die Syrer von jenseits des Stromes ausziehen, und sie kamen gen Helam; und Sobach, der Feldhauptmann Hadad-Esers, zog vor ihnen her. 17 Als solches David angezeigt ward, versammelte er ganz Israel und zog über den Jordan und kam gen Helan, und die Syrer stellten sich gegen David und stritten mit ihm. 18 Aber die Syrer flohen vor Israel. Und David erlegte von den Syrern siebenhundert Wagenkämpfer und vierzigtausend Reiter; dazu schlug er Sobach, den Feldhauptmann, daß er daselbst starb. 19 Als aber alle Könige, die Hadad-Eser untertan waren, sahen, daß sie von Israel geschlagen worden waren, machten sie Frieden mit Israel und wurden ihnen untertan. Und die Syrer fürchteten sich, den Kindern Ammon weiterhin zu helfen.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)