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2. Samuel - Kapitel 1

David erfährt vom Tod Sauls und Jonathans

1 Nach dem Tode Sauls, als David von der Schlacht der Amalekiter zurückgekommen und zwei Tage lang in Ziklag geblieben war, 2 siehe, da kam am dritten Tage einer aus dem Heere Sauls, mit zerrissenen Kleidern und Erde auf dem Haupt. Und als er zu David kam, warf er sich zur Erde und verbeugte sich. 3 David aber sprach: Wo kommst du her? Er sprach zu ihm: Ich bin aus dem Heere Israels entronnen. 4 David sprach zu ihm: Sage mir doch, wie ist es zugegangen? Er sprach: Das Volk ist aus der Schlacht geflohen, auch ist viel Volks gefallen und umgekommen; auch Saul und sein Sohn Jonatan sind tot! 5 David sprach zu dem Jüngling, der ihm solches sagte: Woher weißt du, daß Saul und sein Sohn Jonatan tot sind? 6 Der Jüngling, der ihm solches sagte, sprach: Ich kam von ungefähr auf das Gebirge Gilboa und siehe, Saul lehnte sich auf seinen Speer und siehe, Wagen und Reiter jagten hinter ihm her. (1. Samuel 31.1-3) 7 Und er wandte sich um und sah mich und rief mich. 8 Und ich sprach: Hier bin ich! Und er sprach zu mir: Wer bist du? Ich sprach zu ihm: Ich bin ein Amalekiter! 9 Da sprach er zu mir: Tritt doch her zu mir und töte mich; denn Todesangst hat mich ergriffen, während ich noch bei vollem Bewußtsein bin! 10 Da trat ich auf ihn zu und tötete ihn; denn ich wußte wohl, daß er seinen Fall nicht überleben werde. Und ich nahm die Krone von seinem Haupt und die Spangen von seinem Arm und siehe, ich habe sie hergebracht zu dir, meinem Herrn! 11 Da faßte David seine Kleider und zerriß sie, und ebenso alle Männer, die bei ihm waren; (1. Mose 37.29) 12 und sie trugen Leid und weinten und fasteten bis zum Abend um Saul und um seinen Sohn Jonatan und um das Volk des Herrn und um das Haus Israel, weil sie durch das Schwert gefallen waren. (1. Samuel 31.13) 13 Und David sprach zu dem Jüngling, der ihm solches angezeigt hatte: Wo bist du her? Er sprach: Ich bin der Sohn eines Fremdlings, eines Amalekiters. 14 David sprach zu ihm: Wie? du hast dich nicht gefürchtet, deine Hand an den Gesalbten des HERRN zu legen, ihn zu verderben? (1. Samuel 24.7) 15 Und David rief einen seiner Jünglinge und sprach: Tritt her und erschlage ihn! Und er schlug ihn, daß er starb. (2. Samuel 4.10) (2. Samuel 4.12) 16 Da sprach David zu ihm: Dein Blut sei auf deinem Haupt! Denn dein Mund hat wider dich selbst gezeugt und gesprochen: Ich habe den Gesalbten des HERRN getötet! (1. Könige 2.23) (1. Könige 2.33)

Davids Klage um Saul und Jonathan

17 Und David sang dieses Trauerlied über Saul und seinen Sohn Jonatan 18 und befahl, man solle die Kinder Juda das Lied von dem Bogen lehren. Siehe, es steht geschrieben im Buche der Rechtschaffenen: (Josua 10.13) (2. Samuel 1.22) 19 «Die Edelsten in Israel sind auf deinen Höhen erschlagen. Wie sind die Helden gefallen! 20 Sagt es nicht an zu Gat, verkündigt es nicht auf den Gassen Askalons, daß sich nicht freuen die Töchter der Philister, daß die Töchter der Unbeschnittenen nicht frohlocken! (1. Samuel 18.6) (Micha 1.10) 21 Ihr Berge von Gilboa, es müsse weder Tau noch Regen auf euch fallen, noch mögen da Äcker sein, von denen Hebopfer kommen; denn daselbst ist der Schild der Helden schmählich hingeworfen worden, der Schild Sauls, als wäre er nicht mit Öl gesalbt! (4. Mose 15.18-21) 22 Vom Blut der Erschlagenen, vom Fett der Helden ist Jonatans Bogen nie zurückgewichen, und das Schwert Sauls ist nie leer wiedergekommen. 23 Saul und Jonatan, lieblich und holdselig in ihrem Leben, sind auch im Tode nicht getrennt; sie waren schneller als Adler, stärker als Löwen! 24 Ihr Töchter Israels, weint über Saul, der euch reizend in Purpur kleidete, der eure Gewänder mit goldenen Kleinodien schmückte! 25 Wie sind doch die Helden mitten im Streit gefallen! Jonatan ist auf deinen Höhen erschlagen! 26 Es ist mir leid um dich, mein Bruder Jonatan; du bist mir sehr lieb gewesen! Deine Liebe war mir viel angenehmer als Frauenliebe! 27 Wie sind die Helden gefallen und verloren die Waffen des Krieges!»

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)