2. Petrus - Kapitel 2
Warnung vor falschen Lehrern
1 Es gab aber auch falsche Propheten unter dem Volk, wie auch unter euch falsche Lehrer sein werden, welche verderbliche Sekten nebeneinführen und durch Verleugnung des Herrn, der sie erkauft hat, ein schnelles Verderben über sich selbst bringen werden. (Matthäus 24.11) (1. Timotheus 4.1) 2 Und viele werden ihren Ausschweifungen nachfolgen, und um ihretwillen wird der Weg der Wahrheit verlästert werden. 3 Und aus Habsucht werden sie euch mit betrügerischen Worten ausbeuten; aber das Urteil über sie ist von alters her nicht müßig, und ihr Verderben schlummert nicht.Vorbilder des göttlichen Strafgerichts über Gottlose und Frevler
4 Denn wenn Gott die Engel, die gesündigt hatten, nicht verschonte, sondern sie in Banden der Finsternis der Hölle übergab, um sie zum Gericht aufzubehalten, 5 und wenn er die alte Welt nicht verschonte, sondern Noah, den Prediger der Gerechtigkeit, als achten beschützte, als er die Sündflut über die Welt der Gottlosen brachte, (1. Mose 8.18) (1. Petrus 3.20) (2. Petrus 3.6) 6 auch die Städte Sodom und Gomorra einäscherte und so zum Untergang verurteilte, womit er sie zukünftigen Gottlosen zum Beispiel setzte, (1. Mose 19.24-25) 7 während er den gerechten Lot herausrettete, der durch den ausschweifenden Lebenswandel der Zuchtlosen geplagt worden war 8 denn dadurch, daß er es mitansehen und mitanhören mußte, quälte der Gerechte, der unter ihnen wohnte, Tag für Tag seine gerechte Seele mit ihren gottlosen Werken; 9 so weiß der Herr die Gottseligen aus der Prüfung zu erretten, die Ungerechten aber für den Tag des Gerichts zur Bestrafung aufzubehalten, (1. Korinther 10.13)Das vermessene, frevlerische Verhalten der Verführer
10 allermeist die, welche aus Begierde nach Befleckung dem Fleische nachlaufen und die Herrschaft verachten. Verwegen, frech, wie sie sind, fürchten sie sich nicht, die Majestäten zu lästern, 11 wo doch Engel, die an Stärke und Macht größer sind, kein lästerndes Urteil wider sie bei dem Herrn vorbringen. 12 Diese aber, wie unvernünftige Tiere von Natur zum Fang und Verderben geboren, lästern über das, was sie nicht verstehen, und werden in ihrer Verdorbenheit umkommen, 13 indem sie so den Lohn der Ungerechtigkeit davontragen. Sie halten die zeitliche Wollust für Vergnügen, sind Schmutz und Schandflecken und schwelgen bei ihren Liebesmahlen und wenn sie mit euch zusammen schmausen; 14 dabei haben sie Augen voll Ehebruch, hören nie auf zu sündigen, locken an sich die unbefestigten Seelen, haben ein Herz, geübt in der Habsucht, sind Kinder des Fluchs. 15 Weil sie den richtigen Weg verlassen haben, irren sie jetzt herum und folgen dem Wege Bileams, des Sohnes Beors, welcher den Lohn der Ungerechtigkeit liebte; (4. Mose 22.7) 16 aber er bekam die Strafe für seine Übertretung: das stumme Lasttier redete mit Menschenstimme und wehrte der Torheit des Propheten. 17 Solche Menschen sind Brunnen ohne Wasser, und Wolken, vom Sturmwind getrieben, welchen das Dunkel der Finsternis aufbehalten ist. (Sprüche 25.14) 18 Denn mit hochfahrenden, nichtigen Reden locken sie durch ausschweifende Fleischeslust diejenigen an sich, welche denen, die in der Irre gehen, kaum entflohen waren, 19 dabei verheißen sie ihnen Freiheit, wo sie doch selbst Knechte des Verderbens sind; denn wovon jemand überwunden ist, dessen Sklave ist er geworden. (Galater 5.13) (1. Petrus 2.16) 20 Denn wenn sie durch die Erkenntnis des Herrn und Retters Jesus Christus den Befleckungen der Welt entflohen sind, aber wieder darin verstrickt werden und unterliegen, so wird es mit ihnen zuletzt ärger als zuerst. (Matthäus 12.45) 21 Denn es wäre für sie besser, daß sie den Weg der Gerechtigkeit nie erkannt hätten, als daß sie nach erlangter Erkenntnis sich wieder abwenden von dem ihnen überlieferten heiligen Gebot. (Lukas 12.47-48) 22 Es ist ihnen ergangen nach dem wahren Sprichwort: «Der Hund frißt wieder, was er gespien hat, und die Sau wälzt sich nach der Schwemme wieder im Kot!» (Sprüche 26.11)5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)