2. Petrus - Kapitel 2
Warnung vor falschen Lehrern
1 Es gab aber auch falsche Propheten unter dem Volk, wie auch unter euch falsche Lehrer sein werden, welche verderbliche Sekten nebeneinführen und durch Verleugnung des Herrn, der sie erkauft hat, ein schnelles Verderben über sich selbst bringen werden. (Matthäus 24.11) (1. Timotheus 4.1) 2 Und viele werden ihren Ausschweifungen nachfolgen, und um ihretwillen wird der Weg der Wahrheit verlästert werden. 3 Und aus Habsucht werden sie euch mit betrügerischen Worten ausbeuten; aber das Urteil über sie ist von alters her nicht müßig, und ihr Verderben schlummert nicht.Vorbilder des göttlichen Strafgerichts über Gottlose und Frevler
4 Denn wenn Gott die Engel, die gesündigt hatten, nicht verschonte, sondern sie in Banden der Finsternis der Hölle übergab, um sie zum Gericht aufzubehalten, 5 und wenn er die alte Welt nicht verschonte, sondern Noah, den Prediger der Gerechtigkeit, als achten beschützte, als er die Sündflut über die Welt der Gottlosen brachte, (1. Mose 8.18) (1. Petrus 3.20) (2. Petrus 3.6) 6 auch die Städte Sodom und Gomorra einäscherte und so zum Untergang verurteilte, womit er sie zukünftigen Gottlosen zum Beispiel setzte, (1. Mose 19.24-25) 7 während er den gerechten Lot herausrettete, der durch den ausschweifenden Lebenswandel der Zuchtlosen geplagt worden war 8 denn dadurch, daß er es mitansehen und mitanhören mußte, quälte der Gerechte, der unter ihnen wohnte, Tag für Tag seine gerechte Seele mit ihren gottlosen Werken; 9 so weiß der Herr die Gottseligen aus der Prüfung zu erretten, die Ungerechten aber für den Tag des Gerichts zur Bestrafung aufzubehalten, (1. Korinther 10.13)Das vermessene, frevlerische Verhalten der Verführer
10 allermeist die, welche aus Begierde nach Befleckung dem Fleische nachlaufen und die Herrschaft verachten. Verwegen, frech, wie sie sind, fürchten sie sich nicht, die Majestäten zu lästern, 11 wo doch Engel, die an Stärke und Macht größer sind, kein lästerndes Urteil wider sie bei dem Herrn vorbringen. 12 Diese aber, wie unvernünftige Tiere von Natur zum Fang und Verderben geboren, lästern über das, was sie nicht verstehen, und werden in ihrer Verdorbenheit umkommen, 13 indem sie so den Lohn der Ungerechtigkeit davontragen. Sie halten die zeitliche Wollust für Vergnügen, sind Schmutz und Schandflecken und schwelgen bei ihren Liebesmahlen und wenn sie mit euch zusammen schmausen; 14 dabei haben sie Augen voll Ehebruch, hören nie auf zu sündigen, locken an sich die unbefestigten Seelen, haben ein Herz, geübt in der Habsucht, sind Kinder des Fluchs. 15 Weil sie den richtigen Weg verlassen haben, irren sie jetzt herum und folgen dem Wege Bileams, des Sohnes Beors, welcher den Lohn der Ungerechtigkeit liebte; (4. Mose 22.7) 16 aber er bekam die Strafe für seine Übertretung: das stumme Lasttier redete mit Menschenstimme und wehrte der Torheit des Propheten. 17 Solche Menschen sind Brunnen ohne Wasser, und Wolken, vom Sturmwind getrieben, welchen das Dunkel der Finsternis aufbehalten ist. (Sprüche 25.14) 18 Denn mit hochfahrenden, nichtigen Reden locken sie durch ausschweifende Fleischeslust diejenigen an sich, welche denen, die in der Irre gehen, kaum entflohen waren, 19 dabei verheißen sie ihnen Freiheit, wo sie doch selbst Knechte des Verderbens sind; denn wovon jemand überwunden ist, dessen Sklave ist er geworden. (Galater 5.13) (1. Petrus 2.16) 20 Denn wenn sie durch die Erkenntnis des Herrn und Retters Jesus Christus den Befleckungen der Welt entflohen sind, aber wieder darin verstrickt werden und unterliegen, so wird es mit ihnen zuletzt ärger als zuerst. (Matthäus 12.45) 21 Denn es wäre für sie besser, daß sie den Weg der Gerechtigkeit nie erkannt hätten, als daß sie nach erlangter Erkenntnis sich wieder abwenden von dem ihnen überlieferten heiligen Gebot. (Lukas 12.47-48) 22 Es ist ihnen ergangen nach dem wahren Sprichwort: «Der Hund frißt wieder, was er gespien hat, und die Sau wälzt sich nach der Schwemme wieder im Kot!» (Sprüche 26.11)4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)