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2. Mose - Kapitel 9

Die fünfte Plage: Viehseuche

1 Da sprach der HERR zu Mose: Gehe hinein zum Pharao und sprich zu ihm: So spricht der HERR, der Gott der Hebräer: Laß mein Volk gehen, daß es mir diene! (2. Mose 5.1) 2 Denn wenn du dich weigerst, sie ziehen zu lassen und sie weiter aufhältst, 3 siehe, so wird die Hand des HERRN kommen über dein Vieh auf dem Felde, über Pferde, Esel, Kamele, Rinder und Schafe, mit einer sehr schweren Viehseuche. (2. Mose 3.20) 4 Und der HERR wird einen Unterschied machen zwischen dem Vieh der Israeliten und dem Vieh der Ägypter, daß aus allem, was den Kindern Israel gehört, kein einziges sterbe. 5 Und der HERR bestimmte eine Zeit und sprach: Morgen wird der HERR solches im Lande tun! 6 Und der HERR tat solches am Morgen, und alles Vieh der Ägypter starb, aber von dem Vieh der Kinder Israel starb kein einziges. 7 Und der Pharao sandte Boten hin, und siehe, von dem Vieh Israels war nicht eines gestorben. Gleichwohl blieb das Herz des Pharao verhärtet, daß er das Volk nicht gehen ließ. (2. Mose 4.21)

Die sechste Plage: Geschwüre

8 Da sprach der HERR zu Mose und Aaron: Nehmet eure Hände voll Ofenruß, und Mose sprenge ihn vor dem Pharao gen Himmel, 9 daß er über ganz Ägyptenland stäube und zu Geschwüren werde, die als Blattern aufbrechen an Menschen und Vieh in ganz Ägyptenland. (5. Mose 28.27) 10 Da nahmen sie Ofenruß und standen vor dem Pharao, und Mose sprengte ihn gen Himmel. Da wurden Geschwüre daraus, die als Blattern aufbrachen an Menschen und Vieh, (Offenbarung 16.2) 11 also daß die Zauberer wegen der Geschwüre nicht vor Mose stehen konnten. Denn an den Zauberern und an allen Ägyptern waren Geschwüre. 12 Aber der HERR verstockte das Herz des Pharao, daß er nicht auf sie hörte, wie denn der HERR zu Mose gesagt hatte. (2. Mose 4.21)

Die siebte Plage: Hagel

13 Da sprach der HERR zu Mose: Mache dich am Morgen früh auf und tritt vor den Pharao und sprich zu ihm: So spricht der HERR, der Gott der Hebräer: Laß mein Volk gehen, daß es mir diene! (2. Mose 5.1) 14 Sonst will ich diesmal alle meine Plagen gegen dein Herz richten und gegen deine Knechte und gegen dein Volk, damit du erfahrest, daß auf der ganzen Erde nicht meinesgleichen ist. (2. Mose 8.6) 15 Denn ich hätte meine Hand schon ausstrecken und dich und dein Volk mit Pestilenz schlagen können, daß du von der Erde vertilgt worden wärest; 16 aber ich habe dich deswegen bestehen lassen, daß ich dir meine Macht zeige, und daß mein Name auf der ganzen Erde verkündigt werde. (2. Mose 7.3) (2. Mose 14.4) (Römer 9.17) 17 Stellst du dich aber meinem Volk noch weiter entgegen und willst es nicht ziehen lassen, 18 siehe, so will ich morgen um diese Zeit einen sehr schweren Hagel regnen lassen, desgleichen in Ägypten bisher nicht gewesen, seit der Zeit, da es gegründet wurde. (Hiob 38.22) 19 Und nun laß dein Vieh und alles, was du auf dem Felde hast, in Sicherheit bringen; denn auf alle Menschen und alles Vieh, die sich auf dem Felde befinden und nicht in den Häusern versammelt sind, auf die wird der Hagel fallen, und sie werden umkommen. 20 Wer nun von den Knechten des Pharao des HERRN Wort fürchtete, der ließ seine Knechte und sein Vieh in die Häuser fliehen; 21 welcher Herz sich aber nicht an des HERRN Wort kehrte, die ließen ihre Knechte und ihr Vieh auf dem Felde. 22 Da sprach der HERR zu Mose: Strecke deine Hand aus gen Himmel, damit es über ganz Ägyptenland hagle, über die Menschen und über das Vieh und über alles Gewächs auf dem Felde in Ägypten. 23 Also streckte Mose seinen Stab gen Himmel. Und der HERR ließ donnern und hageln, daß das Feuer auf die Erde schoß. Und der HERR ließ Hagel regnen auf Ägyptenland. (Offenbarung 16.21) 24 Es war aber zugleich Hagel und ein unaufhörliches Blitzen mitten in den Hagel hinein, so stark, daß desgleichen in ganz Ägypten niemals gewesen, seitdem es bevölkert ist. 25 Und der Hagel erschlug in ganz Ägyptenland alles, was auf dem Felde war, Menschen und Vieh. Auch zerschlug der Hagel alles Gewächs auf dem Felde und zerbrach alle Bäume auf dem Lande. 26 Nur im Lande Gosen, wo die Kinder Israel waren, hagelte es nicht. 27 Da schickte der Pharao hin und ließ Mose und Aaron rufen und sprach zu ihnen: Diesmal habe ich mich versündigt! Der HERR ist gerecht; ich aber und mein Volk sind schuldig! (2. Mose 10.16) 28 Bittet aber den HERRN, daß des Donners Gottes und des Hagels genug sei, so will ich euch ziehen lassen, damit ihr nicht länger hier bleibet! (2. Mose 8.4) 29 Mose sprach zu ihm: Wenn ich zur Stadt hinaus komme, so will ich meine Hände gegen den HERRN ausstrecken; so wird der Donner ablassen und kein Hagel mehr sein, damit du erfahrest, daß die Erde des HERRN ist! 30 Ich weiß aber, daß du und deine Knechte euch vor Gott, dem HERRN, noch nicht fürchtet. 31 Es waren aber der Flachs und die Gerste zerschlagen; denn die Gerste hatte Ähren und der Flachs Knospen getrieben. 32 Aber der Weizen und der Spelt waren nicht zerschlagen; denn die kommen später. 33 Nun ging Mose vom Pharao weg zur Stadt hinaus und streckte seine Hand aus gegen den HERRN, und der Donner und der Hagel ließen nach, und der Regen fiel nicht mehr auf die Erde. 34 Da aber der Pharao sah, daß der Regen, der Hagel und der Donner nachließen, versündigte er sich weiter und verhärtete sein Herz, er und seine Knechte. 35 Also ward das Herz des Pharao verstockt, daß er die Kinder Israel nicht ziehen ließ, wie der HERR durch Mose geredet hatte. (2. Mose 4.21)

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.