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2. Mose - Kapitel 6

Gott ermutigt Mose

1 Der HERR sprach zu Mose: Nun sollst du sehen, was ich dem Pharao tun will! Denn durch eine starke Hand gezwungen wird er sie ziehen lassen, und durch eine starke Hand gezwungen wird er sie aus seinem Lande treiben. (2. Mose 11.1) (2. Mose 12.33) 2 Und Gott redete mit Mose und sprach zu ihm: Ich bin der HERR; 3 ich bin Abraham, Isaak und Jakob erschienen als der allmächtige Gott; aber nach meinem Namen «HERR» habe ich mich ihnen nicht geoffenbart. (1. Mose 17.1) (2. Mose 3.14-15) 4 Auch habe ich meinen Bund mit ihnen aufgerichtet, daß ich ihnen das Land Kanaan geben will, das Land ihrer Pilgrimschaft, darin sie Fremdlinge gewesen sind. (1. Mose 12.7) 5 Und ich habe auch das Seufzen der Kinder Israel gehört, weil die Ägypter sie zu Knechten machen, und habe an meinen Bund gedacht. 6 Darum sage den Kindern Israel: Ich bin der HERR und will euch aus den Lasten Ägyptens herausführen und will euch von ihrer Knechtschaft erretten und will euch durch einen ausgestreckten Arm und große Gerichte erlösen. 7 Und ich will euch mir zum Volk annehmen und will euer Gott sein; daß ihr erfahren sollt, daß ich, der HERR, euer Gott bin, der euch aus den Lasten Ägyptens herausführt. 8 Und ich will euch in das Land bringen, darüber ich meine Hand aufgehoben habe, daß ich es Abraham, Isaak und Jakob gebe. Das will ich euch zu besitzen geben, ich, der HERR. (1. Mose 22.16) (5. Mose 32.40) 9 Mose sagte solches den Kindern Israel. Sie aber hörten nicht auf ihn vor Mißmut und harter Arbeit. 10 Da redete der HERR mit Mose und sprach: 11 Geh hinein, sage dem Pharao, dem König von Ägypten, daß er die Kinder Israel aus seinem Lande ziehen lasse! 12 Mose aber redete vor dem HERRN und sprach: Siehe, die Kinder Israel hören mich nicht, wie sollte mich denn der Pharao hören? Dazu bin ich von unbeschnittenen Lippen! (2. Mose 4.10) (2. Mose 6.30) 13 Also redete der HERR mit Mose und Aaron und gab ihnen Befehl an die Kinder Israel und an den Pharao, den König von Ägypten, daß sie die Kinder Israel aus Ägypten führeten.

Das Geschlechtsregister Moses und Aarons

14 Dies sind die Häupter ihrer Vaterhäuser. Die Kinder Rubens, des erstgeborenen Sohnes Israels, sind diese: Hanoch, Pallu, Hezron, Karmi. Das sind die Geschlechter von Ruben. (1. Mose 46.9-11) 15 Die Kinder Simeons sind diese: Jemuel, Jamin, Ohad, Jachim, Zohar und Saul, der Sohn des kanaanäischen Weibes. Das sind die Geschlechter Simeons. 16 Dies sind die Namen der Kinder Levis in ihren Geschlechtern: Gerson, Kahath und Merari; und Levi ward hundertsiebenunddreißig Jahre alt. (1. Chronik 6.1-4) 17 Die Kinder Gersons sind diese: Libni und Simei in ihren Geschlechtern. 18 Die Kinder Kahaths sind diese: Amram, Jizhar, Hebron, Ussiel. Kahath aber ward hundertdreiunddreißig Jahre alt. 19 Die Kinder Meraris sind diese: Machli und Musi. Das sind die Geschlechter Levis nach ihrer Abstammung. 20 Und Amram nahm seine Base Jochebed zum Weibe, die gebar ihm den Aaron und den Mose. Und Amram ward hundertsiebenunddreißig Jahre alt. (2. Mose 2.1) 21 Die Kinder Jizhars sind diese: Korah, Nepheg und Sichri. (4. Mose 16.1) 22 Die Kinder Ussiels sind diese: Misael, Elzaphan und Sitri. (3. Mose 10.4) 23 Aaron aber nahm zum Weibe Eliseba, die Tochter Amminadabs, Nahassons Schwester, die gebar ihm den Nadab und den Abihu, den Eleasar und den Itamar. (2. Mose 28.1) 24 Die Kinder Korahs sind diese: Assir, Elkana und Abiasaph. Das sind die Geschlechter der Korahiter. (4. Mose 25.7) 25 Eleasar aber, Aarons Sohn, nahm sich ein Weib von den Töchtern Putiels, die gebar ihm den Pinehas. Das sind die Häupter unter den Vätern der Leviten nach ihren Geschlechtern. 26 Das ist der Aaron und der Mose, zu denen der HERR sprach: Führet die Kinder Israel nach ihren Heerscharen aus Ägypten! 27 Sie sind es, die mit dem Pharao, dem König von Ägypten, redeten, daß sie die Kinder Israel aus Ägypten führeten, nämlich Mose und Aaron.

Gott sendet Mose und Aaron zum Pharao

28 Und an demselben Tag redete der HERR mit Mose in Ägypten. 29 Da nun der HERR mit Mose redete und sprach: Ich bin der HERR, rede mit dem Pharao, dem König von Ägypten, alles, was ich mit dir rede; 30 da antwortete Mose vor dem HERRN: Siehe, ich bin von unbeschnittenen Lippen, wie wird mich denn der Pharao hören? (2. Mose 6.12)

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.