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2. Mose - Kapitel 4

Moses Widerstreben gegen Gottes Auftrag

1 Da antwortete Mose und sprach: Und wenn sie mir nicht glauben und nicht auf mich hören, sondern sagen: Der HERR ist dir nicht erschienen? 2 Der HERR sprach zu ihm: Was hast du in deiner Hand? Er sprach: Einen Stab! 3 Da sprach er: Wirf ihn von dir auf die Erde! Und er warf ihn auf die Erde; da ward er zur Schlange. Und Mose floh vor ihr. (2. Mose 7.10) 4 Aber der HERR sprach zu Mose: Strecke deine Hand aus und ergreife sie beim Schwanz! Da streckte er seine Hand aus und hielt sie. Und sie ward zum Stab in seiner Hand. 5 Darum werden sie glauben, daß der HERR, der Gott ihrer Väter, der Gott Abrahams, der Gott Isaaks und der Gott Jakobs, dir erschienen ist. 6 Und der HERR sprach weiter zu ihm: Stecke doch deine Hand in deinen Busen! Da steckte er seine Hand in seinen Busen; und als er sie herauszog, siehe, da war seine Hand aussätzig wie Schnee. 7 Und er sprach: Tue deine Hand wieder in deinen Busen! Und er tat seine Hand wieder in seinen Busen; und als er sie aus seinem Busen herauszog, siehe, da war sie wieder geworden wie sein übriges Fleisch. 8 Wenn sie nun dir nicht glauben und nicht auf das erste Zeichen hören, so werden sie doch der Stimme des andern Zeichens glauben. 9 Wenn sie aber auch diesem Zeichen nicht glauben, so nimm Wasser aus dem Fluß und gieß es auf das trockene Land, so wird das Wasser, das du aus dem Flusse genommen hast, auf dem trockenen Lande zu Blut werden. (2. Mose 7.17) 10 Mose aber sprach zum HERRN: Ach mein Herr, ich bin kein Mann, der reden kann; ich bin es weder gestern noch vorgestern gewesen und auch nicht, seitdem du mit deinem Knechte geredet hast; denn ich habe einen schwerfälligen Mund und eine schwere Zunge! (2. Mose 3.11) (2. Mose 6.12) (2. Mose 6.30) 11 Da sprach der HERR zu ihm: Wer hat dem Menschen den Mund erschaffen, oder wer hat den Stummen, oder Tauben, oder Sehenden, oder Blinden gemacht? Habe nicht ich es getan, der HERR? (Psalm 94.9) 12 So geh nun hin: Ich will mit deinem Munde sein und dich lehren, was du sagen sollst! (Matthäus 10.19) 13 Da sprach Mose: Bitte, Herr, sende doch, wen du senden willst! 14 Da ward der HERR sehr zornig über Mose und sprach: Weiß ich denn nicht, daß dein Bruder Aaron, der Levit, wohl reden kann? Und siehe, er kommt sogar heraus, dir entgegen, und wenn er dich sieht, so wird er sich von Herzen freuen. 15 Du sollst mit ihm reden und die Worte in seinen Mund legen; so will ich mit deinem Munde und mit seinem Munde sein und euch lehren, was ihr tun sollt. 16 Und er soll für dich zum Volke reden und soll dein Mund sein, und du sollst für ihn an Gottes Statt sein. (2. Mose 7.1-2) 17 Und nimm diesen Stab in deine Hand, damit du die Zeichen tun sollst!

Mose kehrt nach Ägypten zurück

18 Da ging Mose hin und kehrte zu Jethro, seinem Schwiegervater, zurück und sprach zu ihm: Ich möchte zu meinen Brüdern zurückkehren, die in Ägypten sind, und sehen, ob sie noch leben. Jethro sprach zu ihm: Geh hin im Frieden! (2. Mose 3.1) 19 Und der HERR sprach zu Mose in Midian: Geh nach Ägypten zurück; denn die Leute sind alle tot, die nach deinem Leben trachteten! (Matthäus 2.20) 20 Also nahm Mose sein Weib und seine Söhne und ließ sie auf einem Esel reiten und zog wieder nach Ägypten. Mose nahm auch den Stab Gottes in die Hand. (2. Mose 18.3-4) 21 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe zu, wenn du wieder nach Ägypten kommst, daß du vor dem Pharao alle die Wunder tuest, welche ich in deine Hand gegeben habe. Ich aber will sein Herz verstocken, daß er das Volk nicht wird ziehen lassen. (2. Mose 7.3) (2. Mose 7.13) (2. Mose 8.11) (2. Mose 8.15) (2. Mose 8.28) (2. Mose 9.12) (2. Mose 9.23) (2. Mose 10.1) (2. Mose 10.20) (2. Mose 10.27) (2. Mose 11.10) (2. Mose 14.4) (2. Mose 14.17) 22 Und du sollst zum Pharao sagen: So spricht der HERR: «Israel ist mein erstgeborener Sohn; (Jeremia 31.9) (Hosea 11.1) 23 darum sage ich dir: Laß meinen Sohn gehen, daß er mir diene; wirst du dich aber weigern, ihn ziehen zu lassen, siehe, so will ich deinen eigenen erstgebornen Sohn erwürgen!» (2. Mose 11.5) (2. Mose 12.29) 24 Als er aber unterwegs in der Herberge war, griff ihn der HERR an und wollte ihn töten. (1. Mose 17.14) 25 Da nahm Zippora einen scharfen Stein und beschnitt ihrem Sohn die Vorhaut und warf sie ihm vor die Füße und sprach: Du bist mir ein Blutbräutigam! (Josua 5.2) 26 Da ließ er von ihm ab. Sie sagte aber «Blutbräutigam» um der Beschneidung willen. 27 Und der HERR sprach zu Aaron: Gehe hin, Mose entgegen in die Wüste! Da ging er hin und traf ihn am Berge Gottes und küßte ihn. 28 Und Mose tat Aaron alle Worte des HERRN kund, womit er ihn beauftragt hatte, auch alle Zeichen, die er ihm befohlen hatte. 29 Da gingen Mose und Aaron hin und versammelten alle Ältesten der Kinder Israel. 30 Und Aaron redete alle Worte, die der HERR mit Mose geredet hatte; und er tat die Zeichen vor dem Volk. 31 Und das Volk glaubte. Und als sie hörten, daß der HERR sich der Kinder Israel angenommen und daß er ihr Elend angesehen habe, neigten sie sich und beteten an. (2. Mose 3.16)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.