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2. Mose - Kapitel 39

Anfertigung der priesterlichen Kleider

1 Und aus den Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe machten sie die Amtstracht zum Dienst im Heiligtum und verfertigten die heiligen Kleider für Aaron, wie der HERR Mose geboten hatte. 1 

Das Ephod

2 Und er machte das Ephod von Gold und aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 3 Das Gold aber schlugen sie dünn zu Blechen und schnitten es zu Fäden, daß man es künstlich wirken konnte in die Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 4 Sie machten auch Schulterstücke daran, um das Brustkleid an beiden Enden zu verbinden. 5 Das künstliche Werk seines Gurts aber, womit man es gürtete, hing mit ihm zusammen und war von derselben Arbeit, von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, wie der HERR Mose geboten hatte. 6 Und sie machten Schohamsteine, in Gold gefaßt, wie Siegel gestochen auf die Namen der Kinder Israel; 7 die hefteten sie auf die Schulterstücke des Brustkleides, daß sie Steine des Gedächtnisses wären für die Kinder Israel, wie der HERR Mose geboten hatte.

Das Brustschild

8 Sie machten auch das Brustschildlein, ein Kunstwerk, wie das Brustkleid von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 9 Und machten dasselbe viereckig und doppelt gelegt, eine Spanne lang und eine Spanne breit. 10 Und füllten es mit vier Reihen von Steinen: Die erste Reihe war ein Rubin, ein Topas und ein Smaragd; 11 die zweite Reihe ein Granat, ein Saphir und ein Diamant; 12 die dritte Reihe ein Opal, ein Achat und ein Amethyst; 13 die vierte Reihe ein Chrysolit, ein Schoham und ein Jaspis, bei ihrer Einsetzung in Gold gefaßt. 14 Und die Steine lauteten nach den Namen der Kinder Israel; auf ihre zwölf Namen waren sie wie Siegel gestochen, ein jeder auf einen Namen der zwölf Stämme. 15 Und sie machten an das Brustschildlein gewundene Ketten von geflochtener Arbeit von reinem Gold, 16 auch zwei goldene Einfassungen und zwei goldene Ringe, und setzten die beiden Ringe an die beiden Ecken des Brustschildleins. 17 Und die beiden gewundenen goldenen Ketten taten sie in die beiden Ringe an den Ecken des Brustschildleins. 18 Die beiden andern Enden aber der gewundenen Ketten taten sie an die beiden Einfassungen und setzten sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod, einander gegenüber. 19 Und sie machten zwei andere goldene Ringe und setzten sie an die beiden andern Ecken des Brustschildleins, nämlich an seinem Rande, welcher inwendig dem Ephod zugekehrt war. 20 Noch zwei andere goldene Ringe machten sie, die taten sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod, unterhalb, einander gegenüber, wo das Ephod zusammengeheftet wird, oberhalb des Gürtels des Ephod. 21 Und sie banden das Brustschildlein mit seinen Ringen an die Ringe des Ephod mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es auf dem Ephod hart anlag und sich nicht von dem Ephod losmachte; wie der HERR Mose geboten hatte.

Das Obergewand zum Ephod

22 Desgleichen machte er den Rock des Ephod, ganz von blauem Purpur gewoben; 2 23 und seine Öffnung oben mitten darin, und einen Saum um die Öffnung, wie den Saum eines Panzers, daß sie nicht zerreiße. 24 Und sie machten an seinem untern Saum Granatäpfel, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe gezwirnt. 25 Und machten Schellen von reinem Gold; die taten sie zwischen die Granatäpfel ringsum an den Saum des Rockes, 26 je einen Granatapfel und eine Schelle, ringsum, um darin zu dienen, wie der HERR Mose geboten hatte.

Die Kleidung der Priester. Das goldene Stirnblatt

27 Und sie machten auch die Leibröcke, von weißer Baumwolle gezwirnt, für Aaron und seine Söhne, 3 28 und den Kopfbund von weißer Baumwolle und die hohen Mützen von weißer Baumwolle und die Unterkleider von gezwirnter weißer Baumwolle; 29 und den Gürtel von gezwirnter weißer Baumwolle und aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, Arbeit des Buntwirkers, wie der HERR Mose geboten hatte. 30 Sie machten auch das Stirnblatt, das heilige Diadem, von reinem Gold und schrieben darauf in gestochener Siegelschrift: Heilig dem HERRN! 4, 5 31 Und banden eine Schnur von blauem Purpur daran, um es oben am Hut zu befestigen, wie der HERR Mose geboten hatte. 6 

Die Übergabe der gefertigten Gegenstände

32 Also ward das ganze Werk der Wohnung, der Stiftshütte, vollendet. Und die Kinder Israel machten alles, wie der HERR Mose geboten hatte; so machten sie es. 33 Und sie brachten die Wohnung zu Mose, die Hütte und alle ihre Geräte, ihre Haften, Bretter, Riegel, Säulen, Füße; 34 die Decke von rötlichen Widderfellen, die Decke von Seehundsfellen und den Vorhang der Decke; 35 die Lade des Zeugnisses mit ihren Stangen, den Sühndeckel; 36 den Tisch und alle seine Geräte und die Schaubrote; 37 den Leuchter von reinem Golde, seine Lampen, die geordneten Lampen und alle seine Geräte und das Öl des Leuchters; 38 den goldenen Altar, das Salböl, das gute Räucherwerk und den Vorhang zu der Tür der Hütte; 39 den ehernen Altar und sein ehernes Gitter mit seinen Stangen und allen seinen Geräten, das Becken samt seinem Fuß; 40 die Vorhänge des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen, den Vorhang im Tor des Vorhofs mit seinen Seilen und Nägeln und allen Geräten zum Dienst der Wohnung, der Stiftshütte; 41 die Amtstracht zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider des Priesters Aaron und die Kleider seiner Söhne, um das Priesteramt zu verwalten; 42 ganz, wie der HERR Mose geboten hatte, so hatten die Kinder Israel das Werk vollbracht. 43 Und Mose sah die ganze Arbeit an, und siehe, sie hatten dieselbe gemacht, wie der HERR geboten hatte; so hatten sie es gemacht. Und Mose segnete sie.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. 7, 8 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, 9, 10, 11, 12, 13 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." 14 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. 15 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. 16, 17 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. 18 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." 19 

Querverweise

1 2. Mose 28.4: Das sind aber die Kleider, welche sie machen sollen: Ein Brustschildlein, ein Ephod, einen Rock und einen Leibrock von gewürfeltem Stoff, Kopfbund und Gürtel. Also sollen sie deinem Bruder Aaron und seinen Söhnen heilige Kleider machen, daß er mein Priester sei.

2 2. Mose 28.31-35: Du sollst auch den Rock zum Ephod ganz von blauem Purpur machen.

3 2. Mose 28.39-42: Den Leibrock sollst du weben von weißer Baumwolle und einen gestickten Gürtel machen.

4 2. Mose 29.6: und den Kopfbund auf sein Haupt setzen, und das heilige Diadem an den Kopfbund heften.

5 3. Mose 8.9: und er setzte ihm den Hut auf das Haupt und heftete an den Hut, vorn an seine Stirne, das goldene Stirnblatt, das heilige Diadem, wie der HERR Mose geboten hatte.

6 2. Mose 28.36-38: Du sollst auch ein Stirnblatt von reinem Golde machen und darein graben in Siegelschrift: Heilig dem HERRN!

7 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel!

8 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, daß man uns Städte geben soll, um darin zu wohnen, und die zugehörigen Weideplätze für unser Vieh.

9 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.

10 5. Mose 4.41: Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne,

11 5. Mose 19.2: so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.

12 5. Mose 19.9: wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,

13 Josua 20.1: Und der HERR redete zu Josua und sprach:

14 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbteil geben, und wenigen wenig; jedem Stamm soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten.

15 3. Mose 21.10: Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen.

16 5. Mose 17.6: Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben.

17 5. Mose 19.15: Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.

18 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

19 2. Mose 29.45: Und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein.