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2. Mose - Kapitel 39

Anfertigung der priesterlichen Kleider

1 Und aus den Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe machten sie die Amtstracht zum Dienst im Heiligtum und verfertigten die heiligen Kleider für Aaron, wie der HERR Mose geboten hatte. (2. Mose 28.4)

Das Ephod

2 Und er machte das Ephod von Gold und aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 3 Das Gold aber schlugen sie dünn zu Blechen und schnitten es zu Fäden, daß man es künstlich wirken konnte in die Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 4 Sie machten auch Schulterstücke daran, um das Brustkleid an beiden Enden zu verbinden. 5 Das künstliche Werk seines Gurts aber, womit man es gürtete, hing mit ihm zusammen und war von derselben Arbeit, von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, wie der HERR Mose geboten hatte. 6 Und sie machten Schohamsteine, in Gold gefaßt, wie Siegel gestochen auf die Namen der Kinder Israel; 7 die hefteten sie auf die Schulterstücke des Brustkleides, daß sie Steine des Gedächtnisses wären für die Kinder Israel, wie der HERR Mose geboten hatte.

Das Brustschild

8 Sie machten auch das Brustschildlein, ein Kunstwerk, wie das Brustkleid von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 9 Und machten dasselbe viereckig und doppelt gelegt, eine Spanne lang und eine Spanne breit. 10 Und füllten es mit vier Reihen von Steinen: Die erste Reihe war ein Rubin, ein Topas und ein Smaragd; 11 die zweite Reihe ein Granat, ein Saphir und ein Diamant; 12 die dritte Reihe ein Opal, ein Achat und ein Amethyst; 13 die vierte Reihe ein Chrysolit, ein Schoham und ein Jaspis, bei ihrer Einsetzung in Gold gefaßt. 14 Und die Steine lauteten nach den Namen der Kinder Israel; auf ihre zwölf Namen waren sie wie Siegel gestochen, ein jeder auf einen Namen der zwölf Stämme. 15 Und sie machten an das Brustschildlein gewundene Ketten von geflochtener Arbeit von reinem Gold, 16 auch zwei goldene Einfassungen und zwei goldene Ringe, und setzten die beiden Ringe an die beiden Ecken des Brustschildleins. 17 Und die beiden gewundenen goldenen Ketten taten sie in die beiden Ringe an den Ecken des Brustschildleins. 18 Die beiden andern Enden aber der gewundenen Ketten taten sie an die beiden Einfassungen und setzten sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod, einander gegenüber. 19 Und sie machten zwei andere goldene Ringe und setzten sie an die beiden andern Ecken des Brustschildleins, nämlich an seinem Rande, welcher inwendig dem Ephod zugekehrt war. 20 Noch zwei andere goldene Ringe machten sie, die taten sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod, unterhalb, einander gegenüber, wo das Ephod zusammengeheftet wird, oberhalb des Gürtels des Ephod. 21 Und sie banden das Brustschildlein mit seinen Ringen an die Ringe des Ephod mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es auf dem Ephod hart anlag und sich nicht von dem Ephod losmachte; wie der HERR Mose geboten hatte.

Das Obergewand zum Ephod

22 Desgleichen machte er den Rock des Ephod, ganz von blauem Purpur gewoben; (2. Mose 28.31-35) 23 und seine Öffnung oben mitten darin, und einen Saum um die Öffnung, wie den Saum eines Panzers, daß sie nicht zerreiße. 24 Und sie machten an seinem untern Saum Granatäpfel, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe gezwirnt. 25 Und machten Schellen von reinem Gold; die taten sie zwischen die Granatäpfel ringsum an den Saum des Rockes, 26 je einen Granatapfel und eine Schelle, ringsum, um darin zu dienen, wie der HERR Mose geboten hatte.

Die Kleidung der Priester. Das goldene Stirnblatt

27 Und sie machten auch die Leibröcke, von weißer Baumwolle gezwirnt, für Aaron und seine Söhne, (2. Mose 28.39-42) 28 und den Kopfbund von weißer Baumwolle und die hohen Mützen von weißer Baumwolle und die Unterkleider von gezwirnter weißer Baumwolle; 29 und den Gürtel von gezwirnter weißer Baumwolle und aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, Arbeit des Buntwirkers, wie der HERR Mose geboten hatte. 30 Sie machten auch das Stirnblatt, das heilige Diadem, von reinem Gold und schrieben darauf in gestochener Siegelschrift: Heilig dem HERRN! (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9) 31 Und banden eine Schnur von blauem Purpur daran, um es oben am Hut zu befestigen, wie der HERR Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36-38)

Die Übergabe der gefertigten Gegenstände

32 Also ward das ganze Werk der Wohnung, der Stiftshütte, vollendet. Und die Kinder Israel machten alles, wie der HERR Mose geboten hatte; so machten sie es. 33 Und sie brachten die Wohnung zu Mose, die Hütte und alle ihre Geräte, ihre Haften, Bretter, Riegel, Säulen, Füße; 34 die Decke von rötlichen Widderfellen, die Decke von Seehundsfellen und den Vorhang der Decke; 35 die Lade des Zeugnisses mit ihren Stangen, den Sühndeckel; 36 den Tisch und alle seine Geräte und die Schaubrote; 37 den Leuchter von reinem Golde, seine Lampen, die geordneten Lampen und alle seine Geräte und das Öl des Leuchters; 38 den goldenen Altar, das Salböl, das gute Räucherwerk und den Vorhang zu der Tür der Hütte; 39 den ehernen Altar und sein ehernes Gitter mit seinen Stangen und allen seinen Geräten, das Becken samt seinem Fuß; 40 die Vorhänge des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen, den Vorhang im Tor des Vorhofs mit seinen Seilen und Nägeln und allen Geräten zum Dienst der Wohnung, der Stiftshütte; 41 die Amtstracht zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider des Priesters Aaron und die Kleider seiner Söhne, um das Priesteramt zu verwalten; 42 ganz, wie der HERR Mose geboten hatte, so hatten die Kinder Israel das Werk vollbracht. 43 Und Mose sah die ganze Arbeit an, und siehe, sie hatten dieselbe gemacht, wie der HERR geboten hatte; so hatten sie es gemacht. Und Mose segnete sie.

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)