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2. Mose - Kapitel 39

Anfertigung der priesterlichen Kleider

1 Und aus den Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe machten sie die Amtstracht zum Dienst im Heiligtum und verfertigten die heiligen Kleider für Aaron, wie der HERR Mose geboten hatte. (2. Mose 28.4)

Das Ephod

2 Und er machte das Ephod von Gold und aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 3 Das Gold aber schlugen sie dünn zu Blechen und schnitten es zu Fäden, daß man es künstlich wirken konnte in die Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 4 Sie machten auch Schulterstücke daran, um das Brustkleid an beiden Enden zu verbinden. 5 Das künstliche Werk seines Gurts aber, womit man es gürtete, hing mit ihm zusammen und war von derselben Arbeit, von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, wie der HERR Mose geboten hatte. 6 Und sie machten Schohamsteine, in Gold gefaßt, wie Siegel gestochen auf die Namen der Kinder Israel; 7 die hefteten sie auf die Schulterstücke des Brustkleides, daß sie Steine des Gedächtnisses wären für die Kinder Israel, wie der HERR Mose geboten hatte.

Das Brustschild

8 Sie machten auch das Brustschildlein, ein Kunstwerk, wie das Brustkleid von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 9 Und machten dasselbe viereckig und doppelt gelegt, eine Spanne lang und eine Spanne breit. 10 Und füllten es mit vier Reihen von Steinen: Die erste Reihe war ein Rubin, ein Topas und ein Smaragd; 11 die zweite Reihe ein Granat, ein Saphir und ein Diamant; 12 die dritte Reihe ein Opal, ein Achat und ein Amethyst; 13 die vierte Reihe ein Chrysolit, ein Schoham und ein Jaspis, bei ihrer Einsetzung in Gold gefaßt. 14 Und die Steine lauteten nach den Namen der Kinder Israel; auf ihre zwölf Namen waren sie wie Siegel gestochen, ein jeder auf einen Namen der zwölf Stämme. 15 Und sie machten an das Brustschildlein gewundene Ketten von geflochtener Arbeit von reinem Gold, 16 auch zwei goldene Einfassungen und zwei goldene Ringe, und setzten die beiden Ringe an die beiden Ecken des Brustschildleins. 17 Und die beiden gewundenen goldenen Ketten taten sie in die beiden Ringe an den Ecken des Brustschildleins. 18 Die beiden andern Enden aber der gewundenen Ketten taten sie an die beiden Einfassungen und setzten sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod, einander gegenüber. 19 Und sie machten zwei andere goldene Ringe und setzten sie an die beiden andern Ecken des Brustschildleins, nämlich an seinem Rande, welcher inwendig dem Ephod zugekehrt war. 20 Noch zwei andere goldene Ringe machten sie, die taten sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod, unterhalb, einander gegenüber, wo das Ephod zusammengeheftet wird, oberhalb des Gürtels des Ephod. 21 Und sie banden das Brustschildlein mit seinen Ringen an die Ringe des Ephod mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es auf dem Ephod hart anlag und sich nicht von dem Ephod losmachte; wie der HERR Mose geboten hatte.

Das Obergewand zum Ephod

22 Desgleichen machte er den Rock des Ephod, ganz von blauem Purpur gewoben; (2. Mose 28.31-35) 23 und seine Öffnung oben mitten darin, und einen Saum um die Öffnung, wie den Saum eines Panzers, daß sie nicht zerreiße. 24 Und sie machten an seinem untern Saum Granatäpfel, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe gezwirnt. 25 Und machten Schellen von reinem Gold; die taten sie zwischen die Granatäpfel ringsum an den Saum des Rockes, 26 je einen Granatapfel und eine Schelle, ringsum, um darin zu dienen, wie der HERR Mose geboten hatte.

Die Kleidung der Priester. Das goldene Stirnblatt

27 Und sie machten auch die Leibröcke, von weißer Baumwolle gezwirnt, für Aaron und seine Söhne, (2. Mose 28.39-42) 28 und den Kopfbund von weißer Baumwolle und die hohen Mützen von weißer Baumwolle und die Unterkleider von gezwirnter weißer Baumwolle; 29 und den Gürtel von gezwirnter weißer Baumwolle und aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, Arbeit des Buntwirkers, wie der HERR Mose geboten hatte. 30 Sie machten auch das Stirnblatt, das heilige Diadem, von reinem Gold und schrieben darauf in gestochener Siegelschrift: Heilig dem HERRN! (2. Mose 29.6) (3. Mose 8.9) 31 Und banden eine Schnur von blauem Purpur daran, um es oben am Hut zu befestigen, wie der HERR Mose geboten hatte. (2. Mose 28.36-38)

Die Übergabe der gefertigten Gegenstände

32 Also ward das ganze Werk der Wohnung, der Stiftshütte, vollendet. Und die Kinder Israel machten alles, wie der HERR Mose geboten hatte; so machten sie es. 33 Und sie brachten die Wohnung zu Mose, die Hütte und alle ihre Geräte, ihre Haften, Bretter, Riegel, Säulen, Füße; 34 die Decke von rötlichen Widderfellen, die Decke von Seehundsfellen und den Vorhang der Decke; 35 die Lade des Zeugnisses mit ihren Stangen, den Sühndeckel; 36 den Tisch und alle seine Geräte und die Schaubrote; 37 den Leuchter von reinem Golde, seine Lampen, die geordneten Lampen und alle seine Geräte und das Öl des Leuchters; 38 den goldenen Altar, das Salböl, das gute Räucherwerk und den Vorhang zu der Tür der Hütte; 39 den ehernen Altar und sein ehernes Gitter mit seinen Stangen und allen seinen Geräten, das Becken samt seinem Fuß; 40 die Vorhänge des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen, den Vorhang im Tor des Vorhofs mit seinen Seilen und Nägeln und allen Geräten zum Dienst der Wohnung, der Stiftshütte; 41 die Amtstracht zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider des Priesters Aaron und die Kleider seiner Söhne, um das Priesteramt zu verwalten; 42 ganz, wie der HERR Mose geboten hatte, so hatten die Kinder Israel das Werk vollbracht. 43 Und Mose sah die ganze Arbeit an, und siehe, sie hatten dieselbe gemacht, wie der HERR geboten hatte; so hatten sie es gemacht. Und Mose segnete sie.

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3. Mose - Kapitel 5

Gesetze vom Sündopfer

1 Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme des Fluches hört, und er war Zeuge, sei es daß er es gesehen oder gewußt hat, - wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen; (5. Mose 19.15) 2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, - ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig; (3. Mose 11.24) 3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig; 4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen. 5 Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat; 6 und er bringe sein Schuldopfer dem Jehova für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde. 7 Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer. 10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovas: es ist ein Sündopfer. 13 Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Schuldopfer

14 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen Jehovas sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, - hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen. 18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden. 19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewißlich an Jehova verschuldet. (Jesaja 53.10) 20 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 21 Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jehova begeht, daß er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpreßt, 22 oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen: 23 so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, daß er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpreßte, das er erpreßt hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) 24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tage seines Schuldopfers. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester; (3. Mose 5.15) 26 und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova, und es wird ihm vergeben werden wegen irgend etwas von allem, was er getan hat, sich darin zu verschulden.