2. Mose - Kapitel 38
Der Brandopferaltar und das eherne Becken
1 Darnach machte er auch den Brandopferaltar von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, viereckig, und drei Ellen hoch. 1 2 Und machte vier Hörner, die aus ihm hervorgingen an seinen vier Ecken, und überzog ihn mit Erz. 3 Und machte alle Geräte zu dem Altar, Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln und Kohlenpfannen: alles machte er von Erz. 4 Und machte am Altar ein Gitter, wie ein Netz, von Erz, unter seiner Einfassung, von unten auf bis zur halben Höhe des Altars, 5 und goß vier Ringe an die vier Enden des ehernen Gitters zur Aufnahme der Stangen. 6 Dieselben machte er von Akazienholz und überzog sie mit Erz 7 und tat sie in die Ringe an den Seiten des Altars, daß man ihn damit trage. Und er machte ihn hohl, von Brettern. 8 Und er machte das Becken von Erz und seinen Fuß auch von Erz, aus den Spiegeln der dienenden Weiber, die vor der Tür der Stiftshütte Frondienst taten. 2Der Vorhof mit seinem Eingang
9 Und er machte einen Vorhof: Auf der rechten Seite, gegen Mittag, einen Vorhang dazu, hundert Ellen lang, von gezwirnter weißer Baumwolle, 3 10 mit seinen zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz; aber ihre Haken und Querstangen von Silber; 11 desgleichen gegen Mitternacht hundert Ellen mit zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz; aber ihre Haken und Querstangen von Silber; 12 gegen Abend aber fünfzig Ellen mit zehn Säulen und zehn Füßen; und ihre Haken und Querstangen von Silber; 13 gegen Morgen aber fünfzig Ellen, 14 fünfzehn Ellen auf der einen Seite mit ihren drei Säulen und drei Füßen, 15 und fünfzehn Ellen auf der andern Seite, also daß auf beiden Seiten des Tores am Vorhof gleichviele waren, drei Säulen und drei Füße. 16 Es waren aber alle Vorhänge des Vorhofs ringsum von gezwirnter weißer Baumwolle, 17 und die Füße der Säulen von Erz und ihre Haken und Querstangen von Silber und ihre Köpfe mit Silber überzogen; die Querstangen waren silbern an allen Säulen des Vorhofs. 18 Und den Vorhang im Tore des Vorhofs machte er in Buntwirkerarbeit aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, zwanzig Ellen lang und fünf Ellen hoch in der Breite, nach dem Maße der Vorhänge des Vorhofs; 19 dazu vier Säulen und vier Füße von Erz, und ihre Haken von Silber und ihre Köpfe überzogen und ihre Querstangen silbern; 20 und alle Nägel der Wohnung und des Vorhofs ringsum waren von Erz.Kostenberechnung für die Stiftshütte
21 Dies ist die Berechnung der Kosten der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, welche auf Befehl Moses gemacht wurde, mit Hilfe der Leviten durch die Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters, 4 22 nachdem Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohns Hurs, vom Stamme Juda, alles gemacht, wie der HERR Mose geboten hatte; 5 23 und mit ihm Oholiab, der Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan, ein Meister im Steinschneiden, in künstlicher Arbeit und im Buntwirken von Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und in feiner weißer Baumwolle. 24 Alles Gold, das verarbeitet wurde in diesem ganzen Werke des Heiligtums, das zum Webopfer gegeben ward, betrug neunundzwanzig Zentner und siebenhundertdreißig Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. 6 25 Das Silber aber von den Gezählten der Gemeinde war hundert Zentner und 1775 Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. 26 So manches Haupt, so mancher halbe Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums, von allen, die gezählt wurden, von zwanzig Jahren an und darüber, 603550 Mann. 27 Aus den hundert Zentnern Silber goß man die Füße des Heiligtums und die Füße des Vorhangs, hundert Füße aus hundert Zentnern, je einen Zentner zu einem Fuß. 28 Aber aus den 1775 Schekeln wurden die Haken der Säulen gemacht und ihre Köpfe überzogen und mit ihren Querstangen verbunden. 29 Das Webopfer aber des Erzes war siebzig Zentner und zweitausendvierhundert Schekel. 30 Daraus wurden die Füße der Tür der Hütte des Zeugnisses gemacht, und der eherne Altar und das eherne Gitter daran und alle Geräte des Altars; 31 dazu die Füße des Vorhofs ringsumher, und die Füße des Tors am Vorhof, alle Nägel der Wohnung und alle Nägel des Vorhofs ringsumher.3. Mose - Kapitel 27
1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 7 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 8 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 9 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 10, 11 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 12, 13 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 14 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 15Querverweise
1 2. Mose 27.1: Und du sollst einen Altar machen von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, daß er viereckig sei, und drei Ellen hoch.
2 2. Mose 30.18-21: Du sollst auch ein ehernes Becken machen mit einem ehernen Fuß, zum Waschen, und sollst es aufstellen zwischen der Stiftshütte und dem Altar, und Wasser darein tun,
3 2. Mose 27.9: Du sollst der Wohnung auch einen Vorhof machen: Auf der rechten Seite gegen Mittag Vorhänge von gezwirnter weißer Baumwolle, hundert Ellen lang auf der einen Seite.
4 4. Mose 4.28: Das ist der Dienst des Geschlechts der Gersoniter in der Stiftshütte und was sie unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.
5 2. Mose 31.1: Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 2. Mose 30.13: und zwar soll jeder, der durch die Musterung geht, einen halben Schekel geben, nach dem Schekel des Heiligtums; ein Schekel gilt zwanzig Gera. Der halbe Schekel ist eine Abgabe an den HERRN.
7 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
8 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
9 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
10 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.
11 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
12 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
13 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.
14 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.
15 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.