2. Mose - Kapitel 37
Die Bundeslade
1 Und Bezaleel machte die Lade von Akazienholz, dreieinhalb Ellen lang und anderthalb Ellen breit und anderthalb Ellen hoch, 1 2 und überzog sie mit reinem Gold inwendig und auswendig, und machte ihr einen goldenen Kranz ringsum. 3 Und goß vier goldene Ringe an ihre vier Ecken, auf jeder Seite zwei. 4 Und machte Stangen von Akazienholz und überzog sie mit Gold 5 und tat sie in die Ringe an den Seiten der Lade, daß man sie tragen konnte. 6 Und machte den Sühndeckel von reinem Golde, dreieinhalb Ellen lang und anderthalb Ellen breit. 7 Und machte zwei Cherubim von getriebenem Gold an die beiden Enden des Sühndeckels, 8 einen Cherub an diesem Ende und den andern an jenem Ende; zwei Cherubim machte er an beiden Enden des Sühndeckels. 9 Und die Cherubim breiteten ihre Flügel aus von oben her und deckten damit den Sühndeckel, und ihre Angesichter waren einander zugekehrt und sahen auf den Sühndeckel.Der Schaubrottisch
10 Und er machte den Tisch von Akazienholz zwei Ellen lang, eine Elle breit und anderthalb Ellen hoch, 2 11 und überzog ihn mit reinem Gold und machte ihm einen goldenen Kranz ringsum, 12 und machte ihm eine Leiste ringsum, eine Handbreit hoch, und machte einen goldenen Kranz um die Leiste her, 13 und goß dazu vier goldene Ringe und tat sie an die vier Ecken, an seine vier Füße, 14 dicht unter die Leiste, daß man die Stangen darein tun und so den Tisch tragen konnte. 15 Und machte die Stangen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, um den Tisch damit zu tragen. 16 Und machte auch von reinem Golde die Geräte auf dem Tisch, seine Schüsseln, seine Schalen, seine Becher und seine Kannen, um mit ihnen Trankopfer zu spenden.Der goldene Leuchter
17 Und er machte den Leuchter von reinem getriebenem Gold, daran war der Schaft mit Armen, Kelchen, Knoten und Blumen. 3 18 Sechs Arme gingen von seinen Seiten aus, von jeder Seite drei Arme. 19 An jedem Arm waren drei Kelche wie Mandelblüten, dazu ihre Knoten und Blumen; auf diese Weise gingen die sechs Arme aus dem Leuchter hervor. 20 An dem Schaft aber waren vier Kelche wie Mandelblüten mit Knoten und Blumen, 21 unter je zwei Armen ein Knoten, bei allen sechs Armen, die aus dem Leuchter gingen. 22 Ihre Knoten und Arme gingen aus ihm hervor, und es war alles getriebenes reines Gold. 23 Er machte auch sieben Lampen mit ihren Lichtscheren und Pfannen von reinem Gold. 24 Aus einem Zentner reinen Goldes machte er ihn und alle seine Geräte.Der Räucheraltar
25 Er machte auch den Räucheraltar von Akazienholz, eine Elle lang und eine Elle breit, viereckig, und zwei Ellen hoch mit seinen Hörnern, die aus ihm hervorgingen, 4 26 und überzog ihn mit reinem Golde, seine Platte und seine Wände ringsum und seine Hörner und machte ihm einen Kranz ringsum von reinem Gold; 27 und zwei goldene Ringe unter dem Kranz zu beiden Seiten, daß man Stangen darein tue, um ihn zu tragen. 28 Aber die Stangen machte er von Akazienholz und überzog sie mit Gold. 29 und er machte das heilige Salböl und Räucherwerk von reiner Spezerei, nach der Kunst des Salbenbereiters. 53. Mose - Kapitel 27
1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 6 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 7 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 8 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 9, 10 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 11, 12 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 13 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 14Querverweise
1 2. Mose 25.10: Macht eine Lade von Akazienholz, dreieinhalb Ellen soll ihre Länge sein, anderthalb Ellen ihre Breite und anderthalb Ellen ihre Höhe.
2 2. Mose 25.23: Du sollst auch einen Tisch machen von Akazienholz; zwei Ellen soll seine Länge und eine Elle seine Breite und anderthalb Ellen seine Höhe sein.
3 2. Mose 25.31: Du sollst auch einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß, sein Schaft, seine Kelche, Knoten und Blumen sollen aus einem Stück mit ihm sein.
4 2. Mose 30.1-5: Du sollst auch einen Räucheraltar machen zum Räucherwerk; von Akazienholz sollst du ihn machen.
5 2. Mose 30.25: nach der Kunst des Salbenbereiters gemengt; ein heiliges Salböl soll es sein.
6 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
7 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
8 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
9 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.
10 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
11 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
12 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.
13 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.
14 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.