2. Mose - Kapitel 36
Der Bau der Stiftshütte beginnt
1 Da arbeiteten Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, denen der HERR Weisheit und Verstand gegeben hatte, zu wissen, wie sie allerlei Werke machen sollten zum Dienste des Heiligtums, nach allem dem, was der HERR geboten hatte. 2 Und Mose rief Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, denen der HERR Weisheit ins Herz gegeben hatte, auch alle, die ihr Herz dazu trieb, daß sie hinzutraten, um an dem Werke zu arbeiten. 3 Und sie empfingen von Mose alle Gaben, welche die Kinder Israel brachten zu dem Werke des Dienstes am Heiligtum, daß es gemacht werde; und sie brachten immer noch alle Morgen ihre freiwilligen Gaben. 4 Da kamen alle Weisen, die am Werke des Heiligtums arbeiteten, ein jeder von seiner Arbeit, die sie machten, 5 und redeten mit Mose und sprachen: Das Volk bringt zu viel, mehr als zum Werke dieses Dienstes notwendig ist, das der HERR zu machen geboten hat! 6 Da gebot Mose, daß man durch das Lager ausrufen und sagen ließe: Niemand, es sei Mann oder Weib, soll mehr etwas anfertigen zur Abgabe an das Heiligtum! Also ward dem Volke gewehrt zu bringen; 7 denn des Stoffes war genug und noch übrig zu allerlei Werk, das zu machen war.Die Zeltbahnen für die Stiftshütte
8 So machten nun alle Männer, die weisen Herzens waren unter den Arbeitern am Werke, die Wohnung, zehn Teppiche von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, mit Cherubim künstlich durchwirkt! 1 9 Die Länge eines Teppichs war achtundzwanzig Ellen und seine Breite vier Ellen, und sie hatten alle einerlei Maß. 10 Und er heftete je fünf Teppiche zusammen, einen an den andern. 11 Und er machte Schleifen von blauem Purpur am Ende der beiden Teppiche, am Ende, da sie zusammengefügt wurden. 12 Fünfzig Schleifen machte er an jedem Teppich, damit eine die andere faßte. 13 Und er machte fünfzig goldene Haften und fügte die Teppiche mit den Haften zusammen, einen an den andern, so daß die Wohnung ein Ganzes wurde. 14 Und er machte elf Teppiche von Ziegenhaaren zum Zelte über die Wohnung. 15 Dreißig Ellen lang und vier Ellen breit war jeder Teppich, alle elf nach einem Maß; 16 und er fügte fünf besonders zusammen und sechs besonders, 17 und machte je fünfzig Schleifen am Ende eines jeden Teppichs, damit sie zusammengeheftet würden. 18 Dazu machte er fünfzig eherne Haften, damit die Decke zu einem Ganzen zusammengefügt würde. 19 Und machte über die Hütte eine Decke von rötlichen Widderfellen und darüber noch eine Decke von Seehundsfellen.Die Bretter für die Wände der Stiftshütte
20 Er machte auch Bretter zu der Wohnung von Akazienholz, aufrechtstehend. 2 21 Zehn Ellen lang und anderthalb Ellen breit war ein jedes; 22 und an jedem zwei Zapfen, einer dem andern gegenüberstehend; also tat er mit allen Brettern zu der Wohnung. 23 Er machte aber die Bretter zur Wohnung also, daß zwanzig derselben auf der Seite gegen Mittag standen; 24 und machte vierzig silberne Füße unter die zwanzig Bretter, unter ein jedes Brett zwei Füße für die beiden Zapfen. 25 Desgleichen zur andern Seite der Wohnung, gegen Mitternacht, machte er auch zwanzig Bretter 26 und vierzig silberne Füße, unter ein jedes Brett zwei Füße. 27 Aber hinten an der Wohnung, gegen Abend, machte er sechs Bretter, 28 und zwei andere hinten an den beiden Ecken der Wohnung. 29 Diese waren also doppelt von unten auf, und oben zusammengefügt mit einem Ringe: Also machte er sie beide, an beiden Ecken, 30 so daß acht Bretter wurden und sechzehn silberne Füße, unter jedem Brett zwei Füße. 31 Und er machte Riegel von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung, 3 32 und fünf auf der andern Seite derselben, und fünf hinten, gegen Abend. 33 Und machte den Mittelriegel, daß er inwendig durch die Bretter hindurchging von einem Ende zum andern, 34 und er überzog die Bretter mit Gold; auch die Ringe für die Riegel machte er von Gold, und er überzog die Riegel mit Gold.Die Vorhänge der Stiftshütte
35 Und machte den Vorhang aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, und machte Cherubim daran, künstlich gewirkt. 4 36 Und machte zu denselben vier Säulen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, und machte ihre Haken von Gold, und goß dazu vier silberne Füße. 37 Und machte einen Vorhang für die Tür der Hütte aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, in Buntwirkerarbeit, 38 und fünf Säulen dazu mit ihren Haken, und überzog ihre Köpfe und ihre Querstangen mit Gold, und machte fünf eherne Füße dazu.3. Mose - Kapitel 25
1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. 5, 6 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. 7 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. 8, 9 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. 10 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. 11, 12 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. 13 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. 14 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. 15 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. 16 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. 17 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, 18 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. 19, 20 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. 21 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"Querverweise
1 2. Mose 26.1: Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe. Cherubim sollst du künstlich darein wirken.
2 2. Mose 26.15: Und du sollst die Bretter der Wohnung von Akazienholz machen, aufrechtstehend.
3 2. Mose 26.26-30: Und du sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung,
4 2. Mose 26.31: Du sollst auch einen Vorhang machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, und sollst Cherubim künstlich darein wirken.
5 2. Mose 23.10-11: Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;
6 5. Mose 15.1: Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
7 3. Mose 23.27: Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;
8 Jesaja 61.2: zu predigen ein Gnadenjahr des HERRN und einen Tag der Rache unsres Gottes, zu trösten alle Traurigen;
9 Lukas 4.19: zu predigen das angenehme Jahr des Herrn.»
10 1. Thessalonicher 4.6: daß niemand zuweit greife und seinen Bruder im Handel übervorteile; denn der Herr ist ein Rächer für das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben.
11 3. Mose 26.5: Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande.
12 1. Könige 5.5: Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen!
13 5. Mose 28.8: Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
14 Psalm 39.13: Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei!
15 Rut 4.3-4: Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte.
16 4. Mose 35.1: Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:
17 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
18 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
19 3. Mose 25.53: Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.
20 Epheser 6.9: Und ihr Herren, erzeiget ihnen dasselbe und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß auch ihr einen Herrn im Himmel habt und daß bei ihm kein Ansehen der Person gilt.
21 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.