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2. Mose - Kapitel 36

Der Bau der Stiftshütte beginnt

1 Da arbeiteten Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, denen der HERR Weisheit und Verstand gegeben hatte, zu wissen, wie sie allerlei Werke machen sollten zum Dienste des Heiligtums, nach allem dem, was der HERR geboten hatte. 2 Und Mose rief Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, denen der HERR Weisheit ins Herz gegeben hatte, auch alle, die ihr Herz dazu trieb, daß sie hinzutraten, um an dem Werke zu arbeiten. 3 Und sie empfingen von Mose alle Gaben, welche die Kinder Israel brachten zu dem Werke des Dienstes am Heiligtum, daß es gemacht werde; und sie brachten immer noch alle Morgen ihre freiwilligen Gaben. 4 Da kamen alle Weisen, die am Werke des Heiligtums arbeiteten, ein jeder von seiner Arbeit, die sie machten, 5 und redeten mit Mose und sprachen: Das Volk bringt zu viel, mehr als zum Werke dieses Dienstes notwendig ist, das der HERR zu machen geboten hat! 6 Da gebot Mose, daß man durch das Lager ausrufen und sagen ließe: Niemand, es sei Mann oder Weib, soll mehr etwas anfertigen zur Abgabe an das Heiligtum! Also ward dem Volke gewehrt zu bringen; 7 denn des Stoffes war genug und noch übrig zu allerlei Werk, das zu machen war.

Die Zeltbahnen für die Stiftshütte

8 So machten nun alle Männer, die weisen Herzens waren unter den Arbeitern am Werke, die Wohnung, zehn Teppiche von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, mit Cherubim künstlich durchwirkt! 1 9 Die Länge eines Teppichs war achtundzwanzig Ellen und seine Breite vier Ellen, und sie hatten alle einerlei Maß. 10 Und er heftete je fünf Teppiche zusammen, einen an den andern. 11 Und er machte Schleifen von blauem Purpur am Ende der beiden Teppiche, am Ende, da sie zusammengefügt wurden. 12 Fünfzig Schleifen machte er an jedem Teppich, damit eine die andere faßte. 13 Und er machte fünfzig goldene Haften und fügte die Teppiche mit den Haften zusammen, einen an den andern, so daß die Wohnung ein Ganzes wurde. 14 Und er machte elf Teppiche von Ziegenhaaren zum Zelte über die Wohnung. 15 Dreißig Ellen lang und vier Ellen breit war jeder Teppich, alle elf nach einem Maß; 16 und er fügte fünf besonders zusammen und sechs besonders, 17 und machte je fünfzig Schleifen am Ende eines jeden Teppichs, damit sie zusammengeheftet würden. 18 Dazu machte er fünfzig eherne Haften, damit die Decke zu einem Ganzen zusammengefügt würde. 19 Und machte über die Hütte eine Decke von rötlichen Widderfellen und darüber noch eine Decke von Seehundsfellen.

Die Bretter für die Wände der Stiftshütte

20 Er machte auch Bretter zu der Wohnung von Akazienholz, aufrechtstehend. 2 21 Zehn Ellen lang und anderthalb Ellen breit war ein jedes; 22 und an jedem zwei Zapfen, einer dem andern gegenüberstehend; also tat er mit allen Brettern zu der Wohnung. 23 Er machte aber die Bretter zur Wohnung also, daß zwanzig derselben auf der Seite gegen Mittag standen; 24 und machte vierzig silberne Füße unter die zwanzig Bretter, unter ein jedes Brett zwei Füße für die beiden Zapfen. 25 Desgleichen zur andern Seite der Wohnung, gegen Mitternacht, machte er auch zwanzig Bretter 26 und vierzig silberne Füße, unter ein jedes Brett zwei Füße. 27 Aber hinten an der Wohnung, gegen Abend, machte er sechs Bretter, 28 und zwei andere hinten an den beiden Ecken der Wohnung. 29 Diese waren also doppelt von unten auf, und oben zusammengefügt mit einem Ringe: Also machte er sie beide, an beiden Ecken, 30 so daß acht Bretter wurden und sechzehn silberne Füße, unter jedem Brett zwei Füße. 31 Und er machte Riegel von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung, 3 32 und fünf auf der andern Seite derselben, und fünf hinten, gegen Abend. 33 Und machte den Mittelriegel, daß er inwendig durch die Bretter hindurchging von einem Ende zum andern, 34 und er überzog die Bretter mit Gold; auch die Ringe für die Riegel machte er von Gold, und er überzog die Riegel mit Gold.

Die Vorhänge der Stiftshütte

35 Und machte den Vorhang aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, und machte Cherubim daran, künstlich gewirkt. 4 36 Und machte zu denselben vier Säulen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, und machte ihre Haken von Gold, und goß dazu vier silberne Füße. 37 Und machte einen Vorhang für die Tür der Hütte aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, in Buntwirkerarbeit, 38 und fünf Säulen dazu mit ihren Haken, und überzog ihre Köpfe und ihre Querstangen mit Gold, und machte fünf eherne Füße dazu.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, 5, 6 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. 7 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. 8, 9 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. 10, 11 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 12 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 13 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 14, 15, 16, 17 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. 18 

Querverweise

1 2. Mose 26.1: Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe. Cherubim sollst du künstlich darein wirken.

2 2. Mose 26.15: Und du sollst die Bretter der Wohnung von Akazienholz machen, aufrechtstehend.

3 2. Mose 26.26-30: Und du sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung,

4 2. Mose 26.31: Du sollst auch einen Vorhang machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, und sollst Cherubim künstlich darein wirken.

5 Hesekiel 44.3: Was den Fürsten betrifft, so soll er, der Fürst, unter demselben sitzen, um das Brot zu essen vor dem HERRN. Er soll durch die Vorhalle des Tores eintreten und es auf demselben Wege wieder verlassen.

6 Hesekiel 48.21-22: Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.

7 Hesekiel 46.18: Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde!

8 3. Mose 19.36: Rechte Waage, gutes Gewicht, richtige Scheffel und rechte Eimer sollt ihr haben! Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe;

9 5. Mose 25.15: Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

10 3. Mose 4.2: Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift :

11 3. Mose 5.17: Und wenn eine Seele sündigt und irgend etwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, hat es aber nicht gewußt und fühlt sich nun schuldig und trägt ihre Missetat;

12 3. Mose 23.5: Am vierzehnten Tag des ersten Monats, gegen Abend, ist das Passah des HERRN.

13 4. Mose 28.19-22: sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein;

14 4. Mose 15.4: so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen,

15 4. Mose 15.6: Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl;

16 4. Mose 15.9: so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl;

17 Hesekiel 46.5: Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha.

18 3. Mose 23.34: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll dem HERRN das Laubhüttenfest gefeiert werden, sieben Tage lang.