2. Mose - Kapitel 35
Freiwillige Gaben für das Heiligtum
1 Und Mose versammelte die ganze Gemeinde der Kinder Israel und sprach zu ihnen: Das sind die Worte, die der HERR geboten hat, daß ihr sie tun sollt: 2 Sechs Tage soll gearbeitet werden, aber der siebente Tag soll euch heilig sein, zu feiern die Sabbatruhe des HERRN. Wer da Arbeit verrichtet, der soll sterben. 1, 2 3 Am Sabbattag sollt ihr in allen euren Wohnungen kein Feuer anzünden! 4 Mose redete weiter mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 5 Bringt aus eurer Mitte Gaben für den HERRN; jeder, den sein Herz dazu treibt, der soll sie bringen, die Gabe des HERRN, nämlich Gold, Silber und Erz, 3 6 Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, feine weiße Baumwolle und Ziegenhaare, 7 rötliche Widderfelle, Seehundsfelle und Akazienholz, 8 und Öl zum Leuchter und Spezerei zum Salböl und zu gutem Räucherwerk, 9 Schohamsteine und Steine zum Besatz für das Ephod und das Brustschildlein. 10 Und wer unter euch weisen Herzens ist, der komme und mache, was der HERR geboten hat: 11 Die Wohnung mit ihrer Hütte, ihre Decke, ihre Bretter, ihre Riegel, ihre Säulen und ihre Füße; 4 12 die Lade mit ihren Stangen, den Sühndeckel und den Vorhang; 13 den Tisch mit seinen Stangen und allem seinem Gerät und die Schaubrote; 14 den Leuchter zur Beleuchtung samt seinen Geräten und Lampen und das Öl des Leuchters; 15 den Räucheraltar mit seinen Stangen, das Salböl und die Spezerei zum Räucherwerk, den Vorhang der Tür beim Eingang der Wohnung; 16 den Brandopferaltar mit seinem ehernen Gitter, mit seinen Stangen und allem seinem Gerät, das Becken mit seinem Fuß; 17 die Vorhänge des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen, und den Vorhang des Tors am Vorhof; 18 die Nägel der Wohnung und des Vorhofs mit ihren Seilen; 19 die Amtskleider zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider Aarons, des Priesters, und die Kleider seiner Söhne zum Priestertum. 20 Da ging die ganze Gemeinde der Kinder Israel von Mose hinweg. 21 Und ein jeder, dessen Geist willig war, kam und brachte dem HERRN Gaben für das Werk der Stiftshütte und all ihren Dienst und für die heiligen Kleider. 5, 6, 7, 8 22 Es kamen aber die Männer samt den Frauen, alle die willigen Herzens waren, und brachten Nasenringe, Ohrringe, Fingerringe, Armbänder und allerlei goldene Geräte; alle, die dem HERRN Gold zum Webopfer brachten. 23 Und wer bei sich Stoffe fand von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, feine weiße Baumwolle, Ziegenhaare, rötliche Widderfelle und Seehundsfelle, der brachte es. 24 Und wer Silber und Erz hatte, der brachte es dem HERRN zum Hebopfer. Und wer Akazienholz bei sich fand, der brachte es zu allerlei Werk des Dienstes. 25 Und alle Frauen, die weisen Herzens waren, spannen mit ihren Händen und brachten das Gesponnene, Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von feiner weißer Baumwolle. 26 Und die Frauen, die ihr Herz dazu trieb und welche verständigen Sinnes waren, die spannen Ziegenhaare. 27 Die Fürsten aber brachten Schohamsteine und eingefaßte Steine zum Brustschildlein, 28 und Spezerei und Öl für den Leuchter und für das Salböl und zu gutem Räucherwerk. 29 Also brachten die Kinder Israel (alle Männer und Frauen, die willigen Herzens waren zu allerlei Werk beizutragen, das der HERR durch Mose zu machen befohlen hatte) dem HERRN freiwillige Gaben.Die von Gottes Geist begabten Werkleute
30 Da sprach Mose zu den Kindern Israel: Seht, der HERR hat mit Namen berufen Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda. 31 Und der Geist Gottes hat ihn erfüllt mit Weisheit, Verstand und Geschicklichkeit für allerhand Arbeit; 32 auch daß er kunstreiche Arbeit erfinden kann zur Ausführung in Gold, Silber und Erz; 33 im Schneiden und Einsetzen der Edelsteine, im Zimmern des Holzes, um allerlei kunstvolle Arbeit zu machen. 34 Auch hat er ihm ins Herz gegeben, daß er unterweisen kann; er und Oholiab, der Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan. 35 Er hat sie mit weisen Herzen erfüllt, zu machen allerlei Werk eines Künstlers und Erfinders und Buntwirkers in Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von feiner weißer Baumwolle, und eines Webers, daß sie allerlei Werke machen und sinnreiche Arbeit erfinden.3. Mose - Kapitel 27
1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 9 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 10 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 11 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 12, 13 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 14, 15 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 16 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 17Querverweise
1 2. Mose 20.8-11: Gedenke des Sabbattages, daß du ihn heiligest!
2 2. Mose 31.12: Und der HERR redete mit Mose und sprach:
3 2. Mose 25.2: Sage den Kindern Israel, daß sie mir freiwillige Gaben bringen, und nehmet dieselben von jedermann, den sein Herz dazu treibt!
4 2. Mose 31.7-11: Die Stiftshütte, die Lade des Zeugnisses, den Sühndeckel darauf und alle Geräte der Hütte,
5 2. Mose 36.3: Und sie empfingen von Mose alle Gaben, welche die Kinder Israel brachten zu dem Werke des Dienstes am Heiligtum, daß es gemacht werde; und sie brachten immer noch alle Morgen ihre freiwilligen Gaben.
6 1. Chronik 29.5: damit golden werde, was golden, und silbern, was silbern sein soll; und zu allerlei Werk durch die Hand der Künstler. Und wer ist nun willig, heute seine Hand für den HERRN zu füllen?
7 1. Chronik 29.9: Und das Volk war fröhlich über ihr freiwilliges Geben; denn sie gaben es dem HERRN von ganzem Herzen, freiwillig. Und auch der König David war hocherfreut.
8 2. Korinther 9.7: Ein jeder, wie er es sich im Herzen vorgenommen hat; nicht mit Unwillen oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb!
9 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
10 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
11 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
12 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.
13 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
14 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
15 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.
16 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.
17 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.