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2. Mose - Kapitel 35

Freiwillige Gaben für das Heiligtum

1 Und Mose versammelte die ganze Gemeinde der Kinder Israel und sprach zu ihnen: Das sind die Worte, die der HERR geboten hat, daß ihr sie tun sollt: 2 Sechs Tage soll gearbeitet werden, aber der siebente Tag soll euch heilig sein, zu feiern die Sabbatruhe des HERRN. Wer da Arbeit verrichtet, der soll sterben. (2. Mose 20.8-11) (2. Mose 31.12) 3 Am Sabbattag sollt ihr in allen euren Wohnungen kein Feuer anzünden! 4 Mose redete weiter mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 5 Bringt aus eurer Mitte Gaben für den HERRN; jeder, den sein Herz dazu treibt, der soll sie bringen, die Gabe des HERRN, nämlich Gold, Silber und Erz, (2. Mose 25.2) 6 Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, feine weiße Baumwolle und Ziegenhaare, 7 rötliche Widderfelle, Seehundsfelle und Akazienholz, 8 und Öl zum Leuchter und Spezerei zum Salböl und zu gutem Räucherwerk, 9 Schohamsteine und Steine zum Besatz für das Ephod und das Brustschildlein. 10 Und wer unter euch weisen Herzens ist, der komme und mache, was der HERR geboten hat: 11 Die Wohnung mit ihrer Hütte, ihre Decke, ihre Bretter, ihre Riegel, ihre Säulen und ihre Füße; (2. Mose 31.7-11) 12 die Lade mit ihren Stangen, den Sühndeckel und den Vorhang; 13 den Tisch mit seinen Stangen und allem seinem Gerät und die Schaubrote; 14 den Leuchter zur Beleuchtung samt seinen Geräten und Lampen und das Öl des Leuchters; 15 den Räucheraltar mit seinen Stangen, das Salböl und die Spezerei zum Räucherwerk, den Vorhang der Tür beim Eingang der Wohnung; 16 den Brandopferaltar mit seinem ehernen Gitter, mit seinen Stangen und allem seinem Gerät, das Becken mit seinem Fuß; 17 die Vorhänge des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen, und den Vorhang des Tors am Vorhof; 18 die Nägel der Wohnung und des Vorhofs mit ihren Seilen; 19 die Amtskleider zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider Aarons, des Priesters, und die Kleider seiner Söhne zum Priestertum. 20 Da ging die ganze Gemeinde der Kinder Israel von Mose hinweg. 21 Und ein jeder, dessen Geist willig war, kam und brachte dem HERRN Gaben für das Werk der Stiftshütte und all ihren Dienst und für die heiligen Kleider. (2. Mose 36.3) (1. Chronik 29.5) (1. Chronik 29.9) (2. Korinther 9.7) 22 Es kamen aber die Männer samt den Frauen, alle die willigen Herzens waren, und brachten Nasenringe, Ohrringe, Fingerringe, Armbänder und allerlei goldene Geräte; alle, die dem HERRN Gold zum Webopfer brachten. 23 Und wer bei sich Stoffe fand von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, feine weiße Baumwolle, Ziegenhaare, rötliche Widderfelle und Seehundsfelle, der brachte es. 24 Und wer Silber und Erz hatte, der brachte es dem HERRN zum Hebopfer. Und wer Akazienholz bei sich fand, der brachte es zu allerlei Werk des Dienstes. 25 Und alle Frauen, die weisen Herzens waren, spannen mit ihren Händen und brachten das Gesponnene, Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von feiner weißer Baumwolle. 26 Und die Frauen, die ihr Herz dazu trieb und welche verständigen Sinnes waren, die spannen Ziegenhaare. 27 Die Fürsten aber brachten Schohamsteine und eingefaßte Steine zum Brustschildlein, 28 und Spezerei und Öl für den Leuchter und für das Salböl und zu gutem Räucherwerk. 29 Also brachten die Kinder Israel (alle Männer und Frauen, die willigen Herzens waren zu allerlei Werk beizutragen, das der HERR durch Mose zu machen befohlen hatte) dem HERRN freiwillige Gaben.

Die von Gottes Geist begabten Werkleute

30 Da sprach Mose zu den Kindern Israel: Seht, der HERR hat mit Namen berufen Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda. 31 Und der Geist Gottes hat ihn erfüllt mit Weisheit, Verstand und Geschicklichkeit für allerhand Arbeit; 32 auch daß er kunstreiche Arbeit erfinden kann zur Ausführung in Gold, Silber und Erz; 33 im Schneiden und Einsetzen der Edelsteine, im Zimmern des Holzes, um allerlei kunstvolle Arbeit zu machen. 34 Auch hat er ihm ins Herz gegeben, daß er unterweisen kann; er und Oholiab, der Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan. 35 Er hat sie mit weisen Herzen erfüllt, zu machen allerlei Werk eines Künstlers und Erfinders und Buntwirkers in Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von feiner weißer Baumwolle, und eines Webers, daß sie allerlei Werke machen und sinnreiche Arbeit erfinden.

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.