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2. Mose - Kapitel 35

Freiwillige Gaben für das Heiligtum

1 Und Mose versammelte die ganze Gemeinde der Kinder Israel und sprach zu ihnen: Das sind die Worte, die der HERR geboten hat, daß ihr sie tun sollt: 2 Sechs Tage soll gearbeitet werden, aber der siebente Tag soll euch heilig sein, zu feiern die Sabbatruhe des HERRN. Wer da Arbeit verrichtet, der soll sterben. (2. Mose 20.8-11) (2. Mose 31.12) 3 Am Sabbattag sollt ihr in allen euren Wohnungen kein Feuer anzünden! 4 Mose redete weiter mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 5 Bringt aus eurer Mitte Gaben für den HERRN; jeder, den sein Herz dazu treibt, der soll sie bringen, die Gabe des HERRN, nämlich Gold, Silber und Erz, (2. Mose 25.2) 6 Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, feine weiße Baumwolle und Ziegenhaare, 7 rötliche Widderfelle, Seehundsfelle und Akazienholz, 8 und Öl zum Leuchter und Spezerei zum Salböl und zu gutem Räucherwerk, 9 Schohamsteine und Steine zum Besatz für das Ephod und das Brustschildlein. 10 Und wer unter euch weisen Herzens ist, der komme und mache, was der HERR geboten hat: 11 Die Wohnung mit ihrer Hütte, ihre Decke, ihre Bretter, ihre Riegel, ihre Säulen und ihre Füße; (2. Mose 31.7-11) 12 die Lade mit ihren Stangen, den Sühndeckel und den Vorhang; 13 den Tisch mit seinen Stangen und allem seinem Gerät und die Schaubrote; 14 den Leuchter zur Beleuchtung samt seinen Geräten und Lampen und das Öl des Leuchters; 15 den Räucheraltar mit seinen Stangen, das Salböl und die Spezerei zum Räucherwerk, den Vorhang der Tür beim Eingang der Wohnung; 16 den Brandopferaltar mit seinem ehernen Gitter, mit seinen Stangen und allem seinem Gerät, das Becken mit seinem Fuß; 17 die Vorhänge des Vorhofs mit seinen Säulen und Füßen, und den Vorhang des Tors am Vorhof; 18 die Nägel der Wohnung und des Vorhofs mit ihren Seilen; 19 die Amtskleider zum Dienst im Heiligtum, die heiligen Kleider Aarons, des Priesters, und die Kleider seiner Söhne zum Priestertum. 20 Da ging die ganze Gemeinde der Kinder Israel von Mose hinweg. 21 Und ein jeder, dessen Geist willig war, kam und brachte dem HERRN Gaben für das Werk der Stiftshütte und all ihren Dienst und für die heiligen Kleider. (2. Mose 36.3) (1. Chronik 29.5) (1. Chronik 29.9) (2. Korinther 9.7) 22 Es kamen aber die Männer samt den Frauen, alle die willigen Herzens waren, und brachten Nasenringe, Ohrringe, Fingerringe, Armbänder und allerlei goldene Geräte; alle, die dem HERRN Gold zum Webopfer brachten. 23 Und wer bei sich Stoffe fand von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, feine weiße Baumwolle, Ziegenhaare, rötliche Widderfelle und Seehundsfelle, der brachte es. 24 Und wer Silber und Erz hatte, der brachte es dem HERRN zum Hebopfer. Und wer Akazienholz bei sich fand, der brachte es zu allerlei Werk des Dienstes. 25 Und alle Frauen, die weisen Herzens waren, spannen mit ihren Händen und brachten das Gesponnene, Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von feiner weißer Baumwolle. 26 Und die Frauen, die ihr Herz dazu trieb und welche verständigen Sinnes waren, die spannen Ziegenhaare. 27 Die Fürsten aber brachten Schohamsteine und eingefaßte Steine zum Brustschildlein, 28 und Spezerei und Öl für den Leuchter und für das Salböl und zu gutem Räucherwerk. 29 Also brachten die Kinder Israel (alle Männer und Frauen, die willigen Herzens waren zu allerlei Werk beizutragen, das der HERR durch Mose zu machen befohlen hatte) dem HERRN freiwillige Gaben.

Die von Gottes Geist begabten Werkleute

30 Da sprach Mose zu den Kindern Israel: Seht, der HERR hat mit Namen berufen Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda. 31 Und der Geist Gottes hat ihn erfüllt mit Weisheit, Verstand und Geschicklichkeit für allerhand Arbeit; 32 auch daß er kunstreiche Arbeit erfinden kann zur Ausführung in Gold, Silber und Erz; 33 im Schneiden und Einsetzen der Edelsteine, im Zimmern des Holzes, um allerlei kunstvolle Arbeit zu machen. 34 Auch hat er ihm ins Herz gegeben, daß er unterweisen kann; er und Oholiab, der Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan. 35 Er hat sie mit weisen Herzen erfüllt, zu machen allerlei Werk eines Künstlers und Erfinders und Buntwirkers in Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von feiner weißer Baumwolle, und eines Webers, daß sie allerlei Werke machen und sinnreiche Arbeit erfinden.

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3. Mose - Kapitel 15

Gesetz über die Unreinheit bei Männern und Frauen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleische flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluß. (4. Mose 5.2) 3 Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Läßt sein Fleisch seinen Fluß triefen, oder hält sein Fleisch seinen Fluß zurück, so ist das seine Unreinheit. 4 Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 7 Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 8 Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und jeder Wagen, auf welchem der Flüssige fährt, wird unrein sein. 10 Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 11 Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 12 Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein. 14 Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben; (3. Mose 5.7) 15 und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor Jehova wegen seines Flusses. 16 Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend. 18 Und ein Weib, bei welchem ein Mann liegt mit Samenerguß, - sie sollen sich im Wasser baden, und werden unrein sein bis an den Abend. 19 Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem Fleische Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, - wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend. 24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein. 25 Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluß hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein. 26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit. 27 Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; (3. Mose 15.14) 30 und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor Jehova wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit. 31 Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist. 32 Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird; 33 und für die, welche krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.