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2. Mose - Kapitel 34

Neue Gesetzestafeln. Offenbarung Gottes auf dem Sinai

1 Und der HERR sprach zu Mose: Haue dir zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, daß ich die Worte darauf schreibe, die auf den ersten Tafeln waren, welche du zerbrochen hast, (2. Mose 32.19) 2 und sei morgen bereit, daß du früh auf den Berg Sinai steigest und daselbst zu mir auf die Spitze des Berges tretest. 3 Und laß niemand mit dir hinaufsteigen, daß niemand um den ganzen Berg her gesehen werde; laß auch keine Schafe noch Rinder gegen diesen Berg weiden! (2. Mose 19.12-13) 4 Und Mose machte zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, und stand am Morgen früh auf und stieg auf den Berg Sinai, wie ihm der HERR geboten hatte, und nahm die zwei steinernen Tafeln in seine Hand. 5 Da kam der HERR herab in einer Wolke und trat daselbst zu ihm und rief den Namen des HERRN aus. (2. Mose 33.19) 6 Und als der HERR vor seinem Angesicht vorüberging, rief er: Der HERR, der HERR, der starke Gott, der barmherzig und gnädig ist, langsam zum Zorn und von großer Gnade und Treue; (4. Mose 14.18) (Psalm 103.8) (1. Johannes 4.16) 7 welcher Tausenden Gnade bewahrt und Missetat, Übertretung und Sünde vergibt, aber keineswegs ungestraft läßt, sondern heimsucht der Väter Missetat an den Kindern und Kindeskindern bis in das dritte und vierte Glied! (2. Mose 20.5-6)

Erneuerung des Bundes vom Sinai. Wichtige Bundesverpflichtungen

8 Da neigte sich Mose eilends zur Erde, betete an und sprach: 9 O Herr, habe ich vor deinen Augen Gnade gefunden, so ziehe mein Herr mitten unter uns, wiewohl es ein halsstarriges Volk ist; du aber wollest unserer Missetat und Sünde gnädig sein und uns zum Erbteil annehmen! 10 Da sprach er: Siehe, ich mache einen Bund: vor deinem ganzen Volk will ich Wunder tun, dergleichen nicht geschehen sind in allen Ländern und unter allen Völkern; und das ganze Volk, darunter du bist, soll das Werk des HERRN sehen; denn wunderbar soll es sein, was ich mit dir tun will. 11 Hüte dich vor dem, was ich dir heute verbiete! Siehe, ich will vor dir her ausstoßen die Amoriter, Kanaaniter, Hetiter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter. 12 Hüte dich, mit den Einwohnern des Landes, in das du kommst, einen Bund zu machen, daß sie dir zum Fallstrick werden in deiner Mitte; (2. Mose 23.32-33) 13 sondern ihr sollt ihre Altäre umstürzen und ihre Säulen zerbrechen und ihre Astartenbilder ausrotten. (2. Mose 23.24) 14 Denn du sollst keinen andern Gott anbeten. Denn der HERR heißt ein Eiferer und ist ein eifersüchtiger Gott. (2. Mose 20.3) (2. Mose 20.5) 15 Daß du nicht etwa mit den Einwohnern des Landes einen Bund machest, und wenn sie ihren Göttern nachbuhlen und ihren Göttern opfern, sie dich einladen und du von ihrem Opfer essest, 16 und nehmest deinen Söhnen ihre Töchter zu Weibern und dieselben alsdann ihren Göttern nachbuhlen und machen, daß deine Söhne auch ihren Göttern nachbuhlen. (5. Mose 7.3) (Richter 3.6) (1. Könige 11.2) 17 Du sollst dir keine gegossenen Göttern machen. (2. Mose 20.23) 18 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten. Sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, um die bestimmte Zeit des Monats Abib; denn im Monat Abib bist du aus Ägypten gezogen. (2. Mose 23.14) 19 Alle Erstgeburt ist mein, auch alle männliche Erstgeburt unter deinem Vieh, es sei ein Ochs oder ein Schaf. 20 Aber den Erstling des Esels sollst du mit einem Schafe lösen; wenn du ihn aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Alle Erstgeburt deiner Söhne sollst du lösen. Man soll nicht leer erscheinen vor meinem Angesicht. (2. Mose 13.12-16) 21 Sechs Tage sollst du arbeiten, aber am siebenten Tage sollst du ruhen; mit Pflügen und Ernten sollst du ruhen. 22 Das Fest der Wochen sollst du halten, mit den Erstlingen der Weizenernte und das Fest der Einsammlung, wenn das Jahr vergangen ist. 23 Alles, was männlich ist, soll dreimal im Jahr vor dem Herrscher, dem HERRN, dem Gott Israels, erscheinen. 24 Wenn ich die Heiden vor dir ausstoßen und deine Landmarken erweitern werde, soll niemand deines Landes begehren, während du hinaufgehst, um dreimal im Jahr zu erscheinen vor dem HERRN, deinem Gott. 25 Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern. Und das Opfer des Passahfestes soll nicht über Nacht bis zum Morgen bleiben. 26 Die Erstlinge von den ersten Früchten deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen. 27 Und der HERR sprach zu Mose: Schreibe diese Worte; denn nach diesen Worten habe ich mit dir und mit Israel einen Bund gemacht. (2. Mose 24.4) 28 Und er war daselbst bei dem HERRN vierzig Tage und vierzig Nächte lang und aß kein Brot und trank kein Wasser. Und er schrieb auf die Tafeln die Worte des Bundes, die zehn Worte. (2. Mose 24.18) (2. Mose 31.18) (Matthäus 4.2)

Moses Angesicht strahlt

29 Als nun Mose vom Berge Sinai hinabstieg und die beiden Tafeln des Zeugnisses in der Hand hielt, als er vom Berge herabstieg, da wußte er nicht, daß die Haut seines Angesichts strahlte davon, daß er mit Ihm geredet hatte. 30 Und Aaron und alle Kinder Israel sahen Mose, und siehe, die Haut seines Angesichtes strahlte; da fürchteten sie sich, ihm zu nahen. (2. Korinther 3.7) 31 Aber Mose rief sie; da wandten sie sich zu ihm, Aaron und alle Obersten der Gemeinde; und Mose redete mit ihnen. 32 Darnach traten alle Kinder Israel näher zu ihm. Und er befahl ihnen alles, was der HERR mit ihm auf dem Berge Sinai geredet hatte. 33 Als nun Mose aufhörte mit ihnen zu reden, legte er eine Decke auf sein Angesicht. 34 Und wenn Mose hineinging vor den HERRN, mit ihm zu reden, tat er die Decke ab, bis er wieder herausging. Und er ging heraus und redete mit den Kindern Israel, was ihm befohlen war. (2. Mose 33.8-9) 35 Und die Kinder Israel sahen das Angesicht Moses, daß die Haut desselben strahlte, und Mose tat die Decke wieder auf sein Angesicht, bis er wieder hineinging, mit Ihm zu reden.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)