zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 34

Neue Gesetzestafeln. Offenbarung Gottes auf dem Sinai

1 Und der HERR sprach zu Mose: Haue dir zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, daß ich die Worte darauf schreibe, die auf den ersten Tafeln waren, welche du zerbrochen hast, (2. Mose 32.19) 2 und sei morgen bereit, daß du früh auf den Berg Sinai steigest und daselbst zu mir auf die Spitze des Berges tretest. 3 Und laß niemand mit dir hinaufsteigen, daß niemand um den ganzen Berg her gesehen werde; laß auch keine Schafe noch Rinder gegen diesen Berg weiden! (2. Mose 19.12-13) 4 Und Mose machte zwei steinerne Tafeln, wie die ersten waren, und stand am Morgen früh auf und stieg auf den Berg Sinai, wie ihm der HERR geboten hatte, und nahm die zwei steinernen Tafeln in seine Hand. 5 Da kam der HERR herab in einer Wolke und trat daselbst zu ihm und rief den Namen des HERRN aus. (2. Mose 33.19) 6 Und als der HERR vor seinem Angesicht vorüberging, rief er: Der HERR, der HERR, der starke Gott, der barmherzig und gnädig ist, langsam zum Zorn und von großer Gnade und Treue; (4. Mose 14.18) (Psalm 103.8) (1. Johannes 4.16) 7 welcher Tausenden Gnade bewahrt und Missetat, Übertretung und Sünde vergibt, aber keineswegs ungestraft läßt, sondern heimsucht der Väter Missetat an den Kindern und Kindeskindern bis in das dritte und vierte Glied! (2. Mose 20.5-6)

Erneuerung des Bundes vom Sinai. Wichtige Bundesverpflichtungen

8 Da neigte sich Mose eilends zur Erde, betete an und sprach: 9 O Herr, habe ich vor deinen Augen Gnade gefunden, so ziehe mein Herr mitten unter uns, wiewohl es ein halsstarriges Volk ist; du aber wollest unserer Missetat und Sünde gnädig sein und uns zum Erbteil annehmen! 10 Da sprach er: Siehe, ich mache einen Bund: vor deinem ganzen Volk will ich Wunder tun, dergleichen nicht geschehen sind in allen Ländern und unter allen Völkern; und das ganze Volk, darunter du bist, soll das Werk des HERRN sehen; denn wunderbar soll es sein, was ich mit dir tun will. 11 Hüte dich vor dem, was ich dir heute verbiete! Siehe, ich will vor dir her ausstoßen die Amoriter, Kanaaniter, Hetiter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter. 12 Hüte dich, mit den Einwohnern des Landes, in das du kommst, einen Bund zu machen, daß sie dir zum Fallstrick werden in deiner Mitte; (2. Mose 23.32-33) 13 sondern ihr sollt ihre Altäre umstürzen und ihre Säulen zerbrechen und ihre Astartenbilder ausrotten. (2. Mose 23.24) 14 Denn du sollst keinen andern Gott anbeten. Denn der HERR heißt ein Eiferer und ist ein eifersüchtiger Gott. (2. Mose 20.3) (2. Mose 20.5) 15 Daß du nicht etwa mit den Einwohnern des Landes einen Bund machest, und wenn sie ihren Göttern nachbuhlen und ihren Göttern opfern, sie dich einladen und du von ihrem Opfer essest, 16 und nehmest deinen Söhnen ihre Töchter zu Weibern und dieselben alsdann ihren Göttern nachbuhlen und machen, daß deine Söhne auch ihren Göttern nachbuhlen. (5. Mose 7.3) (Richter 3.6) (1. Könige 11.2) 17 Du sollst dir keine gegossenen Göttern machen. (2. Mose 20.23) 18 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten. Sieben Tage lang sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, um die bestimmte Zeit des Monats Abib; denn im Monat Abib bist du aus Ägypten gezogen. (2. Mose 23.14) 19 Alle Erstgeburt ist mein, auch alle männliche Erstgeburt unter deinem Vieh, es sei ein Ochs oder ein Schaf. 20 Aber den Erstling des Esels sollst du mit einem Schafe lösen; wenn du ihn aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Alle Erstgeburt deiner Söhne sollst du lösen. Man soll nicht leer erscheinen vor meinem Angesicht. (2. Mose 13.12-16) 21 Sechs Tage sollst du arbeiten, aber am siebenten Tage sollst du ruhen; mit Pflügen und Ernten sollst du ruhen. 22 Das Fest der Wochen sollst du halten, mit den Erstlingen der Weizenernte und das Fest der Einsammlung, wenn das Jahr vergangen ist. 23 Alles, was männlich ist, soll dreimal im Jahr vor dem Herrscher, dem HERRN, dem Gott Israels, erscheinen. 24 Wenn ich die Heiden vor dir ausstoßen und deine Landmarken erweitern werde, soll niemand deines Landes begehren, während du hinaufgehst, um dreimal im Jahr zu erscheinen vor dem HERRN, deinem Gott. 25 Du sollst das Blut meines Opfers nicht neben dem Sauerteig opfern. Und das Opfer des Passahfestes soll nicht über Nacht bis zum Morgen bleiben. 26 Die Erstlinge von den ersten Früchten deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen. 27 Und der HERR sprach zu Mose: Schreibe diese Worte; denn nach diesen Worten habe ich mit dir und mit Israel einen Bund gemacht. (2. Mose 24.4) 28 Und er war daselbst bei dem HERRN vierzig Tage und vierzig Nächte lang und aß kein Brot und trank kein Wasser. Und er schrieb auf die Tafeln die Worte des Bundes, die zehn Worte. (2. Mose 24.18) (2. Mose 31.18) (Matthäus 4.2)

Moses Angesicht strahlt

29 Als nun Mose vom Berge Sinai hinabstieg und die beiden Tafeln des Zeugnisses in der Hand hielt, als er vom Berge herabstieg, da wußte er nicht, daß die Haut seines Angesichts strahlte davon, daß er mit Ihm geredet hatte. 30 Und Aaron und alle Kinder Israel sahen Mose, und siehe, die Haut seines Angesichtes strahlte; da fürchteten sie sich, ihm zu nahen. (2. Korinther 3.7) 31 Aber Mose rief sie; da wandten sie sich zu ihm, Aaron und alle Obersten der Gemeinde; und Mose redete mit ihnen. 32 Darnach traten alle Kinder Israel näher zu ihm. Und er befahl ihnen alles, was der HERR mit ihm auf dem Berge Sinai geredet hatte. 33 Als nun Mose aufhörte mit ihnen zu reden, legte er eine Decke auf sein Angesicht. 34 Und wenn Mose hineinging vor den HERRN, mit ihm zu reden, tat er die Decke ab, bis er wieder herausging. Und er ging heraus und redete mit den Kindern Israel, was ihm befohlen war. (2. Mose 33.8-9) 35 Und die Kinder Israel sahen das Angesicht Moses, daß die Haut desselben strahlte, und Mose tat die Decke wieder auf sein Angesicht, bis er wieder hineinging, mit Ihm zu reden.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.