2. Mose - Kapitel 31
Die Berufung der Werkmeister
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 1 2 Siehe, ich habe mit Namen berufen Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda, 3 und habe ihn mit dem Geiste Gottes erfüllt, mit Weisheit und Verstand und Erkenntnis und mit allerlei Fertigkeit, 2 4 Erfindungen zu machen und sie auszuführen in Gold, Silber und Erz, 5 und künstlich Steine zu schneiden und einzusetzen und künstlich zu zimmern am Holz, zu machen allerlei Werke. 6 Und siehe, ich habe ihm beigegeben Oholiab, den Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan, und habe allen Weisen die Weisheit ins Herz gegeben, daß sie alles, was ich dir geboten habe, machen sollen: 7 Die Stiftshütte, die Lade des Zeugnisses, den Sühndeckel darauf und alle Geräte der Hütte, 3 8 den Tisch und seine Geräte, den reinen Leuchter und alle seine Geräte, den Räucheraltar, 9 den Brandopferaltar mit allen seinen Geräten, das Becken mit seinem Fuß, 10 die Amtskleider und die heiligen Kleider des Priesters Aaron und die Kleider seiner Söhne, priesterlich zu dienen, 11 und das Salböl und das Räucherwerk von Spezerei zum Heiligtum; ganz so, wie ich dir geboten habe, sollen sie es machen.Erinnerung an das Sabbatgebot. Die Tafeln des Zeugnisses
12 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 13 Sage den Kindern Israel und sprich: Beobachtet nur ja meine Sabbate! Denn sie sind das Zeichen zwischen mir und euch für alle eure Geschlechter, damit man wisse, daß ich der HERR bin, der euch heiligt. 4 14 Und zwar sollt ihr den Sabbat beobachten, weil er euch heilig sein soll. Wer ihn entheiligt, der soll des Todes sterben; wer an demselben eine Arbeit verrichtet, dessen Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk! 5 15 Sechs Tage soll man arbeiten; aber am siebenten Tage ist der Sabbat, die heilige Ruhe des HERRN. Wer am Sabbattag eine Arbeit verrichtet, der soll des Todes sterben! 16 Und zwar sollen die Kinder Israel den Sabbat halten, damit sie ihn für alle ihre Geschlechter zum ewigen Bunde machen. 17 Er ist ein ewiges Zeichen zwischen mir und den Kindern Israel; denn in sechs Tagen machte der HERR Himmel und Erde; aber am siebenten Tage ruhte er und erquickte sich. 6 18 Als er mit Mose auf dem Berge Sinai zu Ende geredet hatte, gab er ihm die beiden Tafeln des Zeugnisses; die waren steinern und mit dem Finger Gottes beschrieben. 7, 8, 9, 10, 11, 123. Mose - Kapitel 27
1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 13 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 14 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 15 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 16, 17 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 18, 19 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 20 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 21Querverweise
1 2. Mose 35.30: Da sprach Mose zu den Kindern Israel: Seht, der HERR hat mit Namen berufen Bezaleel, den Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda.
2 1. Könige 7.14: der war Sohn einer Witwe aus dem Stamme Naphtali, sein Vater war ein Mann von Tyrus, ein Erzschmied. Der war voll Weisheit, Verstand und Kunstsinn, um allerlei Arbeiten in Erz auszuführen. Er kam zum König Salomo und führte alle Arbeiten für ihn aus.
3 2. Mose 35.11: Die Wohnung mit ihrer Hütte, ihre Decke, ihre Bretter, ihre Riegel, ihre Säulen und ihre Füße;
4 2. Mose 20.8: Gedenke des Sabbattages, daß du ihn heiligest!
5 4. Mose 15.32-35: Als die Kinder Israel in der Wüste waren, fanden sie einen Mann, der am Sabbat Holz sammelte.
6 1. Mose 2.2: so daß Gott am siebenten Tage sein Werk vollendet hatte, das er gemacht; und er ruhte am siebenten Tage von allen seinen Werken, die er gemacht hatte.
7 2. Mose 32.15-16: Mose aber wandte sich und stieg vom Berg hinab und hatte die zwei Tafeln des Zeugnisses in seiner Hand; die waren auf beiden Seiten beschrieben.
8 2. Mose 34.28: Und er war daselbst bei dem HERRN vierzig Tage und vierzig Nächte lang und aß kein Brot und trank kein Wasser. Und er schrieb auf die Tafeln die Worte des Bundes, die zehn Worte.
9 5. Mose 4.13: Und er verkündigte euch seinen Bund, den er euch zu halten gebot, nämlich die zehn Worte, die er auf zwei steinerne Tafeln schrieb.
10 5. Mose 5.19: Du sollst nicht stehlen.
11 5. Mose 9.10: Da gab mir der HERR die zwei steinernen Tafeln, mit dem Finger Gottes beschrieben, und darauf alle Worte, die der HERR mit euch aus dem Feuer heraus auf dem Berge, am Tage der Versammlung, geredet hat.
12 5. Mose 10.4: Da schrieb er auf die Tafeln in gleicher Schrift, wie die erste war, die zehn Worte, die der HERR zu euch aus dem Feuer heraus auf dem Berge, am Tage der Versammlung gesprochen hatte. Und der HERR gab sie mir.
13 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:
14 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.
15 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
16 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.
17 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!
18 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!
19 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.
20 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.
21 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.