1Du sollst auch einen Räucheraltar machen zum Räucherwerk; von Akazienholz sollst du ihn machen.(2. Mose 37.25-28)2Eine Elle lang und eine Elle breit soll er sein, viereckig und zwei Ellen hoch, und seine Hörner sollen aus ihm heraus- gehen.3Und du sollst ihn mit reinem Gold überziehen, seine Platte und seine Wände ringsum und seine Hörner, und sollst ringsum einen Kranz von reinem Gold machen,4und je zwei goldene Ringe unter dem Kranz; neben seinen beiden Ecken sollst du sie machen zu seinen beiden Seiten, daß man Stangen darein stecken und ihn damit tragen kann.5Die Stangen sollst du auch von Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen.6Und du sollst ihn setzen vor den Vorhang, der vor der Lade des Zeugnisses hängt, und vor den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, da ich mit dir zusammenkommen will.(2. Mose 25.22)7Und Aaron soll alle Morgen wohlriechendes Räucherwerk darauf anzünden; wenn er die Lampen zurichtet, soll er räuchern.(Psalm 141.2)(Offenbarung 5.8)8Desgleichen, wenn er in den Abendstunden die Lampen anzündet, soll er auch solches Räucherwerk anzünden. Es soll ein beständiges Räucherwerk sein vor dem HERRN in euren künftigen Geschlechtern.9Ihr sollt kein fremdes Räucherwerk darbringen darauf und auch kein Brandopfer, kein Speisopfer und kein Trankopfer darauf opfern.(3. Mose 10.1)10Aber einmal im Jahr soll Aaron auf seinen Hörnern die Sühne vollziehen; mit dem Blut des Versöhnungsopfers soll er einmal jährlich darauf Sühne leisten für eure Geschlechter; er ist dem HERRN hochheilig.(2. Mose 29.37)(3. Mose 16.18)
Das Lösegeld für die Israeliten
11Und der HERR redete mit Mose und sprach:12Wenn du die Zahl der Kinder Israel ermittelst, so soll ein jeder dem HERRN ein Lösegeld für seine Seele geben, wenn man sie zählt; damit ihnen nicht eine Plage widerfahre, wenn sie gezählt werden;13und zwar soll jeder, der durch die Musterung geht, einen halben Schekel geben, nach dem Schekel des Heiligtums; ein Schekel gilt zwanzig Gera. Der halbe Schekel ist eine Abgabe an den HERRN.14Wer durch die Musterung geht im Alter von zwanzig Jahren und darüber, der soll dem HERRN die Abgabe entrichten.15Der Reiche soll nicht mehr und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel geben bei der Entrichtung der Abgabe an den HERRN zur Sühnung eurer Seelen.16Und du sollst das Sühnegeld von den Kindern Israel nehmen und es für den Dienst der Stiftshütte geben, daß es den Kindern Israel zum Gedächtnis diene vor dem HERRN, zur Sühnung für eure Seelen.
Das eherne Becken
17Weiter redete der HERR mit Mose und sprach:18Du sollst auch ein ehernes Becken machen mit einem ehernen Fuß, zum Waschen, und sollst es aufstellen zwischen der Stiftshütte und dem Altar, und Wasser darein tun,(2. Mose 38.8)19daß Aaron und seine Söhne ihre Hände und Füße waschen.20Wenn sie in die Stiftshütte gehen wollen, so sollen sie sich mit Wasser waschen, damit sie nicht sterben; desgleichen wenn sie zum Altar nahen, um zu dienen und anzuzünden die Feueropfer des HERRN.21Und zwar sollen sie ihre Hände und ihre Füße waschen, damit sie nicht sterben. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein, ihm und seinem Samen, für ihr Geschlecht.
Das heilige Salböl und das Räucherwerk
22Der HERR redete weiter mit Mose und sprach:23Nimm dir wohlriechende, auserlesene Spezereien: fünfhundert Schekel selbstausgeflossene Myrrhen und halb so viel Zimmet, also zweihundertundfünfzig, und wohlriechenden Kalmus, auch zweihundertundfünfzig,24dazu fünfhundert Schekel Kassia, nach dem Schekel des Heiligtums, und ein Hin Olivenöl; daraus mache ein heiliges Salböl,25nach der Kunst des Salbenbereiters gemengt; ein heiliges Salböl soll es sein.(2. Mose 37.29)26Und du sollst damit die Stiftshütte und die Lade des Zeugnisses salben27und den Tisch mit allem seinem Gerät, den Leuchter mit seinem Gerät, den Räucheraltar,28den Brandopferaltar mit allem seinem Gerät und das Becken mit seinem Fuß.29Und sollst sie also weihen, daß sie hochheilig seien; alles, was damit in Berührung kommt, wird heilig.(2. Mose 30.10)30Auch Aaron und seine Söhne sollst du salben und sie mir zu Priestern weihen.(2. Mose 29.7)31Und du sollst zu den Kindern Israel sagen: Das soll mir ein heiliges Salböl sein für alle Zeiten!32Auf Menschenleiber soll es nicht gegossen werden; du sollst auch in der gleichen Zusammensetzung keines für euch machen; denn es ist heilig, darum soll es euch heilig sein.33Wer es nachmacht oder einem Fremden davon gibt, der soll von seinem Volk ausgerottet werden.34Und der HERR sprach zu Mose: Nimm dir Spezereien: wohlriechendes Harz, Räucherklaue, Galbanum und reinen Weihrauch, zu gleichen Teilen,35und mache Räucherwerk daraus, nach der Kunst des Salbenbereiters gemengt, gesalzen, rein und heilig.(2. Mose 37.29)36Und zerreibe etwas davon ganz fein und lege etwas davon vor das Zeugnis in der Stiftshütte, wo ich mit dir zusammenkommen will. Das soll euch hochheilig sein.(2. Mose 30.6)37Und von dem Räucherwerk, das nach diesen Vorschriften gemacht wird, sollt ihr euch keines machen, sondern es soll dem HERRN heilig sein.38Wer es nachmacht, um daran zu riechen, der soll von seinem Volk ausgerottet werden!
Verfahren bei Unreinheit, Veruntreuung und bei Verdacht auf Ehebruch
1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie alle Aussätzigen und alle Flüssigen und alle wegen einer Leiche Verunreinigten aus dem Lager hinaustun;(3. Mose 13.46)(3. Mose 15.2)3sowohl Mann als Weib sollt ihr hinaustun, vor das Lager sollt ihr sie hinaustun, damit sie nicht ihre Lager verunreinigen, in deren Mitte ich wohne.(4. Mose 12.14)(4. Mose 35.34)4Und die Kinder Israel taten also und taten sie vor das Lager hinaus; so wie Jehova zu Mose geredet hatte, also taten die Kinder Israel.5Und Jehova redete zu Mose und sprach:6Rede zu den Kindern Israel: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine von allen Sünden der Menschen tun, so daß sie eine Untreue gegen Jehova begehen, und selbige Seele sich verschuldet,(3. Mose 5.21)7so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an welchem er sich verschuldet hat.8Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, welche Jehova erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut. -9Und jedes Hebopfer von allen heiligen Dingen der Kinder Israel, welche sie dem Priester darbringen, soll ihm gehören.(4. Mose 18.8)10Ja, ihm sollen eines jeden heilige Dinge gehören; was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören.11Und Jehova redete zu Mose und sprach:12Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib ausschweift und Untreue gegen ihn begeht,13und ein Mann liegt bei ihr zur Begattung, und es ist verborgen vor den Augen ihres Mannes, und sie hat sich im geheimen verunreinigt, und es ist kein Zeuge gegen sie, und sie ist nicht ertappt worden;14und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, und sie hat sich verunreinigt; oder der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, und sie hat sich nicht verunreinigt:15so soll der Mann sein Weib zu dem Priester bringen und ihre Opfergabe ihrethalben bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Gedächtnisses, welches Ungerechtigkeit ins Gedächtnis bringt.16Und der Priester soll sie herzunahen lassen und sie vor Jehova stellen.17Und der Priester nehme heiliges Wasser in einem irdenen Gefäße; und der Priester nehme von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung ist, und tue ihn in das Wasser.(2. Mose 30.18)18Und der Priester stelle das Weib vor Jehova und entblöße das Haupt des Weibes, und lege auf ihre Hände das Speisopfer des Gedächtnisses; es ist ein Speisopfer der Eifersucht; und das fluchbringende Wasser der Bitterkeit soll in der Hand des Priesters sein.19Und der Priester soll sie beschwören und zu dem Weibe sagen: Wenn kein Mann bei dir gelegen hat, und wenn du, unter deinem Manne seiend, nicht ausgeschweift bist in Unreinigkeit, so bleibe unversehrt von diesem fluchbringenden Wasser der Bitterkeit;20wenn du aber, unter deinem Manne seiend, ausgeschweift bist und dich verunreinigt hast, und ein Mann bei dir gelegen hat außer deinem Manne, -21und zwar soll der Priester das Weib beschwören mit dem Schwure des Fluches, und der Priester soll zu dem Weibe sagen -: So mache dich Jehova zum Fluche und zum Schwure in der Mitte deines Volkes, indem Jehova deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen mache,22und es komme dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide, um den Bauch schwellen und die Hüfte schwinden zu machen! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!23Und der Priester soll diese Flüche in ein Buch schreiben und sie in das Wasser der Bitterkeit auslöschen;24und er soll das Weib das fluchbringende Wasser der Bitterkeit trinken lassen, damit das fluchbringende Wasser in sie komme zur Bitterkeit.25Und der Priester nehme aus der Hand des Weibes das Speisopfer der Eifersucht und webe das Speisopfer vor Jehova und bringe es zum Altar;26und der Priester nehme eine Handvoll von dem Speisopfer als dessen Gedächtnisteil und räuchere es auf dem Altar; und danach soll er das Weib das Wasser trinken lassen.27Und hat er sie das Wasser trinken lassen, so wird es geschehen, wenn sie sich verunreinigt und Untreue begangen hat gegen ihren Mann, daß das fluchbringende Wasser in sie kommen wird zur Bitterkeit, und ihr Bauch wird schwellen und ihre Hüfte schwinden; und das Weib wird zum Fluche werden in der Mitte ihres Volkes.28Wenn aber das Weib sich nicht verunreinigt hat und rein ist, so wird sie unversehrt bleiben und Samen empfangen.29Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn ein Weib, unter ihrem Manne seiend, ausschweift und sich verunreinigt,30oder wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, so soll er das Weib vor Jehova stellen, und der Priester soll ihr tun nach diesem, ganzen Gesetz.31Und der Mann wird frei sein von Schuld; selbiges Weib aber soll ihre Missetat tragen.