2. Mose - Kapitel 29
Die Einsetzung der Priester
1 Das ist aber die Verordnung, welche du befolgen sollst, daß sie mir zu Priestern geweiht werden. Nimm einen jungen Farren und zwei fehllose Widder 1 2 und ungesäuertes Brot und ungesäuerte Kuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt; von Weizenmehl sollst du es alles machen; 3 und lege es in einen Korb und bringe es in dem Korbe herzu samt dem Farren und den beiden Widdern. 4 Alsdann sollst du Aaron und seine Söhne vor die Türe der Stiftshütte führen und sie mit Wasser waschen, 5 und die Kleider nehmen und dem Aaron den Leibrock anziehen, und den Rock zu dem Ephod, auch das Ephod und das Brustschildlein; und du sollst ihn gürten mit dem Gürtel des Ephod; 6 und den Kopfbund auf sein Haupt setzen, und das heilige Diadem an den Kopfbund heften. 2, 3 7 Und du sollst das Salböl nehmen und auf sein Haupt gießen und ihn salben. 4 8 Und seine Söhne sollst du auch herzubringen und ihnen die Leibröcke anlegen. 9 Und beide, Aaron und seine Söhne, mit Gürteln gürten und ihnen die Kopfbünde aufbinden, daß ihnen das Priesteramt zur ewigen Ordnung werde. Auch sollst du Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen. 5 10 Darnach sollst du den Farren herzubringen vor die Stiftshütte. Und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf des Farren Kopf legen. 11 Und du sollst den Farren schächten vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte. 12 Und du sollst von des Farren Blut nehmen und mit deinem Finger auf die Hörner des Altars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars schütten. 13 Und du sollst alles Fett nehmen, welches die Eingeweide bedeckt, und das Fett über der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, und sollst es auf dem Altar anzünden. 6 14 Aber des Farren Fleisch, Haut und Mist sollst du draußen vor dem Lager mit Feuer verbrennen; denn es ist ein Sündopfer. 7 15 Darnach sollst du den einen Widder nehmen und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen. 16 Und du sollst ihn schächten und von seinem Blut nehmen und auf den Altar sprengen ringsumher. 17 Aber den Widder sollst du in Stücke zerlegen und seine Eingeweide und seine Schenkel waschen und sollst sie zu den Stücken und zu seinem Kopf legen, 18 und auf dem Altar den ganzen Widder anzünden; denn es ist ein Brandopfer dem HERRN; eine süßer Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. 19 Desgleichen sollst du den andern Widder nehmen, und wenn Aaron und seine Söhne ihre Hände auf seinen Kopf gelegt haben, 20 sollst du ihn schächten und von seinem Blute nehmen und davon dem Aaron und seinen Söhnen auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; das Blut aber sollst du ringsumher auf den Altar sprengen. 21 Und sollst von dem Blut auf dem Altar und vom Salböl nehmen und den Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider besprengen, so wird er und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider dadurch geheiligt sein. 22 Darnach sollst du das Fett von dem Widder nehmen und den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, das Fett über der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, und die rechte Schulter; denn es ist ein Widder der Einweihung. 8 23 Und nimm einen Laib Brot und einen Ölkuchen und einen Fladen aus dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem HERRN steht, 24 und lege alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne und webe es zum Webopfer vor dem HERRN. 25 Darnach nimm es von ihren Händen und zünde es an auf dem Altar zum Brandopfer, zum süßen Geruch vor dem HERRN; es ist ein Feueropfer des HERRN. 26 Du sollst ferner die Brust nehmen vom Widder der Einweihung Aarons und sollst sie vor dem HERRN weben zum Webopfer; das soll dein Teil sein. 27 Und sollst also heiligen die Webebrust und die Hebeschulter, die von dem Widder der Einweihung Aarons und seiner Söhne gewebet und gehoben sind. 9 28 Und das soll Aarons und seiner Söhne ewige Gebühr sein von den Kindern Israel; denn es ist ein Hebopfer, und soll erhoben werden von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern, als ihr Hebopfer für den HERRN. 29 Aber die heiligen Kleider Aarons sollen seine Söhne nach ihm bekommen, daß sie darin gesalbt und ihre Hände darin gefüllt werden. 10 30 Welcher unter seinen Söhnen an seiner Statt Priester wird, daß er in die Stiftshütte gehe, zu dienen im Heiligtum, der soll sie sieben Tage lang tragen. 31 Du sollst aber den Widder der Einweihung nehmen und sein Fleisch an einem heiligen Orte kochen. 32 Und Aaron mit seinen Söhnen soll das Fleisch desselben Widders essen samt dem Brot im Korbe, vor der Tür der Stiftshütte. 33 Sie sollen das essen, womit die Sühne für sie bewirkt wurde, als man ihre Hände füllte, sie zu weihen. Kein Fremder soll es essen, denn es ist heilig! 34 Wenn aber etwas von dem Fleisch der Einweihung und von dem Brot bis zum Morgen übrigbleibt, sollst du das Übrige mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig. 35 Und sollst also mit Aaron und seinen Söhnen alles tun, was ich dir geboten habe. Sieben Tage sollst du ihre Hände füllen 36 und sollst täglich einen Farren zum Sündopfer schlachten um der Sühnung willen; und sollst den Altar entsündigen, indem du ihn versühnst, und sollst ihn salben, daß er geweiht werde. 37 Sieben Tage sollst du den Altar versühnen und ihn weihen, so wird der Altar hochheilig sein. Was mit dem Altar in Berührung kommt, das wird heilig.Das ständige Brandopfer
38 Das ist es aber, was du auf dem Altar herrichten sollst: Zwei einjährige Lämmer sollst du beständig, Tag für Tag, darauf opfern; 39 ein Lamm am Morgen, das andere in den Abendstunden; 11 40 und zum ersten Lamm einen Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin gestoßenen Öls und einem Viertel Hin Wein zum Trankopfer. 41 Das andere Lamm sollst du in den Abendstunden zurichten; und mit dem Speis und Trankopfer sollst du es halten wie am Morgen; zum lieblichen Geruch, zum Feueropfer des HERRN. 42 Das soll das beständige Brandopfer eurer Geschlechter sein vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte, wo ich mit euch zusammenkommen will, um mit dir zu reden; 43 ja, ich will mich daselbst bei den Kindern Israel einstellen, und sie soll geheiligt werden durch meine Herrlichkeit. 12 44 Und ich will die Stiftshütte heiligen samt dem Altar und mir Aaron samt seinen Söhnen heiligen zum Priesterdienst. 45 Und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein. 46 Und sie sollen erfahren, daß ich, der HERR, ihr Gott bin, der sie aus Ägypten geführt hat, damit ich unter ihnen wohne, ich, der HERR, ihr Gott.4. Mose - Kapitel 35
1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. 13, 14 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, 15, 16, 17, 18, 19 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." 20 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. 21 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. 22, 23 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. 24 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." 25Querverweise
1 3. Mose 8.1: Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 2. Mose 28.36: Du sollst auch ein Stirnblatt von reinem Golde machen und darein graben in Siegelschrift: Heilig dem HERRN!
3 2. Mose 39.30: Sie machten auch das Stirnblatt, das heilige Diadem, von reinem Gold und schrieben darauf in gestochener Siegelschrift: Heilig dem HERRN!
4 2. Mose 30.25: nach der Kunst des Salbenbereiters gemengt; ein heiliges Salböl soll es sein.
5 2. Mose 28.41: Und sollst sie deinem Bruder Aaron samt seinen Söhnen anlegen, und sie salben und ihre Hände füllen und sie weihen, daß sie meine Priester seien.
6 2. Mose 29.22: Darnach sollst du das Fett von dem Widder nehmen und den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, das Fett über der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, und die rechte Schulter; denn es ist ein Widder der Einweihung.
7 3. Mose 4.11-12: Aber das Fell des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mist,
8 3. Mose 3.3-4: Dann soll er von dem Dankopfer zur Verbrennung für den HERRN das Fett herzubringen, welches das Eingeweide bedeckt, auch alles Fett, das am Eingeweide hängt;
9 4. Mose 18.18: Ihr Fleisch aber soll dein sein; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören.
10 2. Mose 29.9: Und beide, Aaron und seine Söhne, mit Gürteln gürten und ihnen die Kopfbünde aufbinden, daß ihnen das Priesteramt zur ewigen Ordnung werde. Auch sollst du Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen.
11 Psalm 141.2: Mein Gebet steige vor dir auf wie Räucherwerk, meiner Hände Aufheben sei wie das Abendopfer.
12 2. Mose 20.24: Einen Altar von Erde sollst du mir machen, darauf du deine Brandopfer und deine Dankopfer, deine Schafe und deine Rinder opferst; an jedem Ort, wo ich meines Namens Gedächtnis stifte, daselbst will ich zu dir kommen und dich segnen.
13 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel!
14 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Der HERR hat durch Mose geboten, daß man uns Städte geben soll, um darin zu wohnen, und die zugehörigen Weideplätze für unser Vieh.
15 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.
16 5. Mose 4.41: Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne,
17 5. Mose 19.2: so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.
18 5. Mose 19.9: wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,
19 Josua 20.1: Und der HERR redete zu Josua und sprach:
20 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbteil geben, und wenigen wenig; jedem Stamm soll man sein Erbteil geben nach der Zahl seiner Gemusterten.
21 3. Mose 21.10: Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen.
22 5. Mose 17.6: Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin sterben. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht sterben.
23 5. Mose 19.15: Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.
24 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.
25 2. Mose 29.45: Und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein.