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2. Mose - Kapitel 29

Die Einsetzung der Priester

1 Das ist aber die Verordnung, welche du befolgen sollst, daß sie mir zu Priestern geweiht werden. Nimm einen jungen Farren und zwei fehllose Widder 1 2 und ungesäuertes Brot und ungesäuerte Kuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt; von Weizenmehl sollst du es alles machen; 3 und lege es in einen Korb und bringe es in dem Korbe herzu samt dem Farren und den beiden Widdern. 4 Alsdann sollst du Aaron und seine Söhne vor die Türe der Stiftshütte führen und sie mit Wasser waschen, 5 und die Kleider nehmen und dem Aaron den Leibrock anziehen, und den Rock zu dem Ephod, auch das Ephod und das Brustschildlein; und du sollst ihn gürten mit dem Gürtel des Ephod; 6 und den Kopfbund auf sein Haupt setzen, und das heilige Diadem an den Kopfbund heften. 2, 3 7 Und du sollst das Salböl nehmen und auf sein Haupt gießen und ihn salben. 4 8 Und seine Söhne sollst du auch herzubringen und ihnen die Leibröcke anlegen. 9 Und beide, Aaron und seine Söhne, mit Gürteln gürten und ihnen die Kopfbünde aufbinden, daß ihnen das Priesteramt zur ewigen Ordnung werde. Auch sollst du Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen. 5 10 Darnach sollst du den Farren herzubringen vor die Stiftshütte. Und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf des Farren Kopf legen. 11 Und du sollst den Farren schächten vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte. 12 Und du sollst von des Farren Blut nehmen und mit deinem Finger auf die Hörner des Altars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars schütten. 13 Und du sollst alles Fett nehmen, welches die Eingeweide bedeckt, und das Fett über der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, und sollst es auf dem Altar anzünden. 6 14 Aber des Farren Fleisch, Haut und Mist sollst du draußen vor dem Lager mit Feuer verbrennen; denn es ist ein Sündopfer. 7 15 Darnach sollst du den einen Widder nehmen und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen. 16 Und du sollst ihn schächten und von seinem Blut nehmen und auf den Altar sprengen ringsumher. 17 Aber den Widder sollst du in Stücke zerlegen und seine Eingeweide und seine Schenkel waschen und sollst sie zu den Stücken und zu seinem Kopf legen, 18 und auf dem Altar den ganzen Widder anzünden; denn es ist ein Brandopfer dem HERRN; eine süßer Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. 19 Desgleichen sollst du den andern Widder nehmen, und wenn Aaron und seine Söhne ihre Hände auf seinen Kopf gelegt haben, 20 sollst du ihn schächten und von seinem Blute nehmen und davon dem Aaron und seinen Söhnen auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; das Blut aber sollst du ringsumher auf den Altar sprengen. 21 Und sollst von dem Blut auf dem Altar und vom Salböl nehmen und den Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider besprengen, so wird er und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider dadurch geheiligt sein. 22 Darnach sollst du das Fett von dem Widder nehmen und den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, das Fett über der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, und die rechte Schulter; denn es ist ein Widder der Einweihung. 8 23 Und nimm einen Laib Brot und einen Ölkuchen und einen Fladen aus dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem HERRN steht, 24 und lege alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne und webe es zum Webopfer vor dem HERRN. 25 Darnach nimm es von ihren Händen und zünde es an auf dem Altar zum Brandopfer, zum süßen Geruch vor dem HERRN; es ist ein Feueropfer des HERRN. 26 Du sollst ferner die Brust nehmen vom Widder der Einweihung Aarons und sollst sie vor dem HERRN weben zum Webopfer; das soll dein Teil sein. 27 Und sollst also heiligen die Webebrust und die Hebeschulter, die von dem Widder der Einweihung Aarons und seiner Söhne gewebet und gehoben sind. 9 28 Und das soll Aarons und seiner Söhne ewige Gebühr sein von den Kindern Israel; denn es ist ein Hebopfer, und soll erhoben werden von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern, als ihr Hebopfer für den HERRN. 29 Aber die heiligen Kleider Aarons sollen seine Söhne nach ihm bekommen, daß sie darin gesalbt und ihre Hände darin gefüllt werden. 10 30 Welcher unter seinen Söhnen an seiner Statt Priester wird, daß er in die Stiftshütte gehe, zu dienen im Heiligtum, der soll sie sieben Tage lang tragen. 31 Du sollst aber den Widder der Einweihung nehmen und sein Fleisch an einem heiligen Orte kochen. 32 Und Aaron mit seinen Söhnen soll das Fleisch desselben Widders essen samt dem Brot im Korbe, vor der Tür der Stiftshütte. 33 Sie sollen das essen, womit die Sühne für sie bewirkt wurde, als man ihre Hände füllte, sie zu weihen. Kein Fremder soll es essen, denn es ist heilig! 34 Wenn aber etwas von dem Fleisch der Einweihung und von dem Brot bis zum Morgen übrigbleibt, sollst du das Übrige mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig. 35 Und sollst also mit Aaron und seinen Söhnen alles tun, was ich dir geboten habe. Sieben Tage sollst du ihre Hände füllen 36 und sollst täglich einen Farren zum Sündopfer schlachten um der Sühnung willen; und sollst den Altar entsündigen, indem du ihn versühnst, und sollst ihn salben, daß er geweiht werde. 37 Sieben Tage sollst du den Altar versühnen und ihn weihen, so wird der Altar hochheilig sein. Was mit dem Altar in Berührung kommt, das wird heilig.

Das ständige Brandopfer

38 Das ist es aber, was du auf dem Altar herrichten sollst: Zwei einjährige Lämmer sollst du beständig, Tag für Tag, darauf opfern; 39 ein Lamm am Morgen, das andere in den Abendstunden; 11 40 und zum ersten Lamm einen Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin gestoßenen Öls und einem Viertel Hin Wein zum Trankopfer. 41 Das andere Lamm sollst du in den Abendstunden zurichten; und mit dem Speis und Trankopfer sollst du es halten wie am Morgen; zum lieblichen Geruch, zum Feueropfer des HERRN. 42 Das soll das beständige Brandopfer eurer Geschlechter sein vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte, wo ich mit euch zusammenkommen will, um mit dir zu reden; 43 ja, ich will mich daselbst bei den Kindern Israel einstellen, und sie soll geheiligt werden durch meine Herrlichkeit. 12 44 Und ich will die Stiftshütte heiligen samt dem Altar und mir Aaron samt seinen Söhnen heiligen zum Priesterdienst. 45 Und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein. 46 Und sie sollen erfahren, daß ich, der HERR, ihr Gott bin, der sie aus Ägypten geführt hat, damit ich unter ihnen wohne, ich, der HERR, ihr Gott.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, 13, 14 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. 15 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. 16, 17 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. 18, 19 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 20 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 21 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 22, 23, 24, 25 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. 26 

Querverweise

1 3. Mose 8.1: Und der HERR redete zu Mose und sprach:

2 2. Mose 28.36: Du sollst auch ein Stirnblatt von reinem Golde machen und darein graben in Siegelschrift: Heilig dem HERRN!

3 2. Mose 39.30: Sie machten auch das Stirnblatt, das heilige Diadem, von reinem Gold und schrieben darauf in gestochener Siegelschrift: Heilig dem HERRN!

4 2. Mose 30.25: nach der Kunst des Salbenbereiters gemengt; ein heiliges Salböl soll es sein.

5 2. Mose 28.41: Und sollst sie deinem Bruder Aaron samt seinen Söhnen anlegen, und sie salben und ihre Hände füllen und sie weihen, daß sie meine Priester seien.

6 2. Mose 29.22: Darnach sollst du das Fett von dem Widder nehmen und den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, das Fett über der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, und die rechte Schulter; denn es ist ein Widder der Einweihung.

7 3. Mose 4.11-12: Aber das Fell des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mist,

8 3. Mose 3.3-4: Dann soll er von dem Dankopfer zur Verbrennung für den HERRN das Fett herzubringen, welches das Eingeweide bedeckt, auch alles Fett, das am Eingeweide hängt;

9 4. Mose 18.18: Ihr Fleisch aber soll dein sein; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören.

10 2. Mose 29.9: Und beide, Aaron und seine Söhne, mit Gürteln gürten und ihnen die Kopfbünde aufbinden, daß ihnen das Priesteramt zur ewigen Ordnung werde. Auch sollst du Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen.

11 Psalm 141.2: Mein Gebet steige vor dir auf wie Räucherwerk, meiner Hände Aufheben sei wie das Abendopfer.

12 2. Mose 20.24: Einen Altar von Erde sollst du mir machen, darauf du deine Brandopfer und deine Dankopfer, deine Schafe und deine Rinder opferst; an jedem Ort, wo ich meines Namens Gedächtnis stifte, daselbst will ich zu dir kommen und dich segnen.

13 Hesekiel 44.3: Was den Fürsten betrifft, so soll er, der Fürst, unter demselben sitzen, um das Brot zu essen vor dem HERRN. Er soll durch die Vorhalle des Tores eintreten und es auf demselben Wege wieder verlassen.

14 Hesekiel 48.21-22: Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.

15 Hesekiel 46.18: Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde!

16 3. Mose 19.36: Rechte Waage, gutes Gewicht, richtige Scheffel und rechte Eimer sollt ihr haben! Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe;

17 5. Mose 25.15: Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

18 3. Mose 4.2: Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift :

19 3. Mose 5.17: Und wenn eine Seele sündigt und irgend etwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, hat es aber nicht gewußt und fühlt sich nun schuldig und trägt ihre Missetat;

20 3. Mose 23.5: Am vierzehnten Tag des ersten Monats, gegen Abend, ist das Passah des HERRN.

21 4. Mose 28.19-22: sondern sollt dem HERRN feurige Brandopfer darbringen, zwei junge Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; tadellos sollen sie sein;

22 4. Mose 15.4: so soll der, welcher dem HERRN sein Opfer darbringen will, zugleich als Speisopfer ein Zehntel Epha Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin Öl darbringen,

23 4. Mose 15.6: Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du das Speisopfer machen mit zwei Zehnteln Semmelmehl, gemengt mit einem Drittel Hin Öl;

24 4. Mose 15.9: so sollst du zu dem Farren das Speisopfer tun, drei Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl;

25 Hesekiel 46.5: Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha.

26 3. Mose 23.34: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll dem HERRN das Laubhüttenfest gefeiert werden, sieben Tage lang.