1Das ist aber die Verordnung, welche du befolgen sollst, daß sie mir zu Priestern geweiht werden. Nimm einen jungen Farren und zwei fehllose Widder(3. Mose 8.1)2und ungesäuertes Brot und ungesäuerte Kuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt; von Weizenmehl sollst du es alles machen;3und lege es in einen Korb und bringe es in dem Korbe herzu samt dem Farren und den beiden Widdern.4Alsdann sollst du Aaron und seine Söhne vor die Türe der Stiftshütte führen und sie mit Wasser waschen,5und die Kleider nehmen und dem Aaron den Leibrock anziehen, und den Rock zu dem Ephod, auch das Ephod und das Brustschildlein; und du sollst ihn gürten mit dem Gürtel des Ephod;6und den Kopfbund auf sein Haupt setzen, und das heilige Diadem an den Kopfbund heften.(2. Mose 28.36)(2. Mose 39.30)7Und du sollst das Salböl nehmen und auf sein Haupt gießen und ihn salben.(2. Mose 30.25)8Und seine Söhne sollst du auch herzubringen und ihnen die Leibröcke anlegen.9Und beide, Aaron und seine Söhne, mit Gürteln gürten und ihnen die Kopfbünde aufbinden, daß ihnen das Priesteramt zur ewigen Ordnung werde. Auch sollst du Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen.(2. Mose 28.41)10Darnach sollst du den Farren herzubringen vor die Stiftshütte. Und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf des Farren Kopf legen.11Und du sollst den Farren schächten vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte.12Und du sollst von des Farren Blut nehmen und mit deinem Finger auf die Hörner des Altars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars schütten.13Und du sollst alles Fett nehmen, welches die Eingeweide bedeckt, und das Fett über der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, und sollst es auf dem Altar anzünden.(2. Mose 29.22)14Aber des Farren Fleisch, Haut und Mist sollst du draußen vor dem Lager mit Feuer verbrennen; denn es ist ein Sündopfer.(3. Mose 4.11-12)15Darnach sollst du den einen Widder nehmen und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen.16Und du sollst ihn schächten und von seinem Blut nehmen und auf den Altar sprengen ringsumher.17Aber den Widder sollst du in Stücke zerlegen und seine Eingeweide und seine Schenkel waschen und sollst sie zu den Stücken und zu seinem Kopf legen,18und auf dem Altar den ganzen Widder anzünden; denn es ist ein Brandopfer dem HERRN; eine süßer Geruch, ein Feueropfer für den HERRN.19Desgleichen sollst du den andern Widder nehmen, und wenn Aaron und seine Söhne ihre Hände auf seinen Kopf gelegt haben,20sollst du ihn schächten und von seinem Blute nehmen und davon dem Aaron und seinen Söhnen auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; das Blut aber sollst du ringsumher auf den Altar sprengen.21Und sollst von dem Blut auf dem Altar und vom Salböl nehmen und den Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider besprengen, so wird er und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider dadurch geheiligt sein.22Darnach sollst du das Fett von dem Widder nehmen und den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, das Fett über der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, und die rechte Schulter; denn es ist ein Widder der Einweihung.(3. Mose 3.3-4)23Und nimm einen Laib Brot und einen Ölkuchen und einen Fladen aus dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem HERRN steht,24und lege alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne und webe es zum Webopfer vor dem HERRN.25Darnach nimm es von ihren Händen und zünde es an auf dem Altar zum Brandopfer, zum süßen Geruch vor dem HERRN; es ist ein Feueropfer des HERRN.26Du sollst ferner die Brust nehmen vom Widder der Einweihung Aarons und sollst sie vor dem HERRN weben zum Webopfer; das soll dein Teil sein.27Und sollst also heiligen die Webebrust und die Hebeschulter, die von dem Widder der Einweihung Aarons und seiner Söhne gewebet und gehoben sind.(4. Mose 18.18)28Und das soll Aarons und seiner Söhne ewige Gebühr sein von den Kindern Israel; denn es ist ein Hebopfer, und soll erhoben werden von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern, als ihr Hebopfer für den HERRN.29Aber die heiligen Kleider Aarons sollen seine Söhne nach ihm bekommen, daß sie darin gesalbt und ihre Hände darin gefüllt werden.(2. Mose 29.9)30Welcher unter seinen Söhnen an seiner Statt Priester wird, daß er in die Stiftshütte gehe, zu dienen im Heiligtum, der soll sie sieben Tage lang tragen.31Du sollst aber den Widder der Einweihung nehmen und sein Fleisch an einem heiligen Orte kochen.32Und Aaron mit seinen Söhnen soll das Fleisch desselben Widders essen samt dem Brot im Korbe, vor der Tür der Stiftshütte.33Sie sollen das essen, womit die Sühne für sie bewirkt wurde, als man ihre Hände füllte, sie zu weihen. Kein Fremder soll es essen, denn es ist heilig!34Wenn aber etwas von dem Fleisch der Einweihung und von dem Brot bis zum Morgen übrigbleibt, sollst du das Übrige mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig.35Und sollst also mit Aaron und seinen Söhnen alles tun, was ich dir geboten habe. Sieben Tage sollst du ihre Hände füllen36und sollst täglich einen Farren zum Sündopfer schlachten um der Sühnung willen; und sollst den Altar entsündigen, indem du ihn versühnst, und sollst ihn salben, daß er geweiht werde.37Sieben Tage sollst du den Altar versühnen und ihn weihen, so wird der Altar hochheilig sein. Was mit dem Altar in Berührung kommt, das wird heilig.
Das ständige Brandopfer
38Das ist es aber, was du auf dem Altar herrichten sollst: Zwei einjährige Lämmer sollst du beständig, Tag für Tag, darauf opfern;39ein Lamm am Morgen, das andere in den Abendstunden;(Psalm 141.2)40und zum ersten Lamm einen Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin gestoßenen Öls und einem Viertel Hin Wein zum Trankopfer.41Das andere Lamm sollst du in den Abendstunden zurichten; und mit dem Speis und Trankopfer sollst du es halten wie am Morgen; zum lieblichen Geruch, zum Feueropfer des HERRN.42Das soll das beständige Brandopfer eurer Geschlechter sein vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte, wo ich mit euch zusammenkommen will, um mit dir zu reden;43ja, ich will mich daselbst bei den Kindern Israel einstellen, und sie soll geheiligt werden durch meine Herrlichkeit.(2. Mose 20.24)44Und ich will die Stiftshütte heiligen samt dem Altar und mir Aaron samt seinen Söhnen heiligen zum Priesterdienst.45Und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein.46Und sie sollen erfahren, daß ich, der HERR, ihr Gott bin, der sie aus Ägypten geführt hat, damit ich unter ihnen wohne, ich, der HERR, ihr Gott.
1Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben.(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.4Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.8Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.(4. Mose 26.54)9Und Jehova redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,11so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.12Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.13Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.14Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.15Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.17Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.18Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.19Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.20Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,21oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,23oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:24so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;25und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.(3. Mose 21.10)26Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.28Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -29Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.30Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.32Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.(2. Mose 29.45)