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2. Mose - Kapitel 29

Die Einsetzung der Priester

1 Das ist aber die Verordnung, welche du befolgen sollst, daß sie mir zu Priestern geweiht werden. Nimm einen jungen Farren und zwei fehllose Widder (3. Mose 8.1) 2 und ungesäuertes Brot und ungesäuerte Kuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt; von Weizenmehl sollst du es alles machen; 3 und lege es in einen Korb und bringe es in dem Korbe herzu samt dem Farren und den beiden Widdern. 4 Alsdann sollst du Aaron und seine Söhne vor die Türe der Stiftshütte führen und sie mit Wasser waschen, 5 und die Kleider nehmen und dem Aaron den Leibrock anziehen, und den Rock zu dem Ephod, auch das Ephod und das Brustschildlein; und du sollst ihn gürten mit dem Gürtel des Ephod; 6 und den Kopfbund auf sein Haupt setzen, und das heilige Diadem an den Kopfbund heften. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 7 Und du sollst das Salböl nehmen und auf sein Haupt gießen und ihn salben. (2. Mose 30.25) 8 Und seine Söhne sollst du auch herzubringen und ihnen die Leibröcke anlegen. 9 Und beide, Aaron und seine Söhne, mit Gürteln gürten und ihnen die Kopfbünde aufbinden, daß ihnen das Priesteramt zur ewigen Ordnung werde. Auch sollst du Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen. (2. Mose 28.41) 10 Darnach sollst du den Farren herzubringen vor die Stiftshütte. Und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf des Farren Kopf legen. 11 Und du sollst den Farren schächten vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte. 12 Und du sollst von des Farren Blut nehmen und mit deinem Finger auf die Hörner des Altars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars schütten. 13 Und du sollst alles Fett nehmen, welches die Eingeweide bedeckt, und das Fett über der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, und sollst es auf dem Altar anzünden. (2. Mose 29.22) 14 Aber des Farren Fleisch, Haut und Mist sollst du draußen vor dem Lager mit Feuer verbrennen; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 4.11-12) 15 Darnach sollst du den einen Widder nehmen und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen. 16 Und du sollst ihn schächten und von seinem Blut nehmen und auf den Altar sprengen ringsumher. 17 Aber den Widder sollst du in Stücke zerlegen und seine Eingeweide und seine Schenkel waschen und sollst sie zu den Stücken und zu seinem Kopf legen, 18 und auf dem Altar den ganzen Widder anzünden; denn es ist ein Brandopfer dem HERRN; eine süßer Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. 19 Desgleichen sollst du den andern Widder nehmen, und wenn Aaron und seine Söhne ihre Hände auf seinen Kopf gelegt haben, 20 sollst du ihn schächten und von seinem Blute nehmen und davon dem Aaron und seinen Söhnen auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; das Blut aber sollst du ringsumher auf den Altar sprengen. 21 Und sollst von dem Blut auf dem Altar und vom Salböl nehmen und den Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider besprengen, so wird er und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider dadurch geheiligt sein. 22 Darnach sollst du das Fett von dem Widder nehmen und den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, das Fett über der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, und die rechte Schulter; denn es ist ein Widder der Einweihung. (3. Mose 3.3-4) 23 Und nimm einen Laib Brot und einen Ölkuchen und einen Fladen aus dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem HERRN steht, 24 und lege alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne und webe es zum Webopfer vor dem HERRN. 25 Darnach nimm es von ihren Händen und zünde es an auf dem Altar zum Brandopfer, zum süßen Geruch vor dem HERRN; es ist ein Feueropfer des HERRN. 26 Du sollst ferner die Brust nehmen vom Widder der Einweihung Aarons und sollst sie vor dem HERRN weben zum Webopfer; das soll dein Teil sein. 27 Und sollst also heiligen die Webebrust und die Hebeschulter, die von dem Widder der Einweihung Aarons und seiner Söhne gewebet und gehoben sind. (4. Mose 18.18) 28 Und das soll Aarons und seiner Söhne ewige Gebühr sein von den Kindern Israel; denn es ist ein Hebopfer, und soll erhoben werden von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern, als ihr Hebopfer für den HERRN. 29 Aber die heiligen Kleider Aarons sollen seine Söhne nach ihm bekommen, daß sie darin gesalbt und ihre Hände darin gefüllt werden. (2. Mose 29.9) 30 Welcher unter seinen Söhnen an seiner Statt Priester wird, daß er in die Stiftshütte gehe, zu dienen im Heiligtum, der soll sie sieben Tage lang tragen. 31 Du sollst aber den Widder der Einweihung nehmen und sein Fleisch an einem heiligen Orte kochen. 32 Und Aaron mit seinen Söhnen soll das Fleisch desselben Widders essen samt dem Brot im Korbe, vor der Tür der Stiftshütte. 33 Sie sollen das essen, womit die Sühne für sie bewirkt wurde, als man ihre Hände füllte, sie zu weihen. Kein Fremder soll es essen, denn es ist heilig! 34 Wenn aber etwas von dem Fleisch der Einweihung und von dem Brot bis zum Morgen übrigbleibt, sollst du das Übrige mit Feuer verbrennen und nicht essen lassen; denn es ist heilig. 35 Und sollst also mit Aaron und seinen Söhnen alles tun, was ich dir geboten habe. Sieben Tage sollst du ihre Hände füllen 36 und sollst täglich einen Farren zum Sündopfer schlachten um der Sühnung willen; und sollst den Altar entsündigen, indem du ihn versühnst, und sollst ihn salben, daß er geweiht werde. 37 Sieben Tage sollst du den Altar versühnen und ihn weihen, so wird der Altar hochheilig sein. Was mit dem Altar in Berührung kommt, das wird heilig.

Das ständige Brandopfer

38 Das ist es aber, was du auf dem Altar herrichten sollst: Zwei einjährige Lämmer sollst du beständig, Tag für Tag, darauf opfern; 39 ein Lamm am Morgen, das andere in den Abendstunden; (Psalm 141.2) 40 und zum ersten Lamm einen Zehntel Semmelmehl, gemengt mit einem Viertel Hin gestoßenen Öls und einem Viertel Hin Wein zum Trankopfer. 41 Das andere Lamm sollst du in den Abendstunden zurichten; und mit dem Speis und Trankopfer sollst du es halten wie am Morgen; zum lieblichen Geruch, zum Feueropfer des HERRN. 42 Das soll das beständige Brandopfer eurer Geschlechter sein vor dem HERRN, vor der Tür der Stiftshütte, wo ich mit euch zusammenkommen will, um mit dir zu reden; 43 ja, ich will mich daselbst bei den Kindern Israel einstellen, und sie soll geheiligt werden durch meine Herrlichkeit. (2. Mose 20.24) 44 Und ich will die Stiftshütte heiligen samt dem Altar und mir Aaron samt seinen Söhnen heiligen zum Priesterdienst. 45 Und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein. 46 Und sie sollen erfahren, daß ich, der HERR, ihr Gott bin, der sie aus Ägypten geführt hat, damit ich unter ihnen wohne, ich, der HERR, ihr Gott.

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4. Mose - Kapitel 29

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 3 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun; 6 außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. (3. Mose 23.27) 8 Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 9 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern; 11 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage. (3. Mose 23.34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern. 40 Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.