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2. Mose - Kapitel 28

Die Kleidung des Hohenpriesters

1 Und du sollst deinen Bruder Aaron und seine Söhne mit ihm zu dir nahen lassen aus den Kindern Israel, daß er mein Priester sei, nämlich Aaron und seine Söhne, Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar. 1, 2 2 Und du sollst deinem Bruder Aaron heilige Kleider machen zur Ehre und zur Zierde. 3 Und sollst reden mit allen, die eines weisen Herzens sind, die ich mit dem Geist der Weisheit erfüllt habe, daß sie dem Aaron Kleider machen, ihn zu heiligen und mir zum Priester zu weihen. 3 4 Das sind aber die Kleider, welche sie machen sollen: Ein Brustschildlein, ein Ephod, einen Rock und einen Leibrock von gewürfeltem Stoff, Kopfbund und Gürtel. Also sollen sie deinem Bruder Aaron und seinen Söhnen heilige Kleider machen, daß er mein Priester sei. 5 Dazu sollen sie Gold nehmen und Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von weißer Baumwolle.

Das Ephod

6 Das Ephod sollen sie machen von Gold und aus Stoff von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, künstlich gezwirnt. 7 Zwei verbundene Schulterstücke soll es haben, an seinen beiden Enden verbunden. 8 Die künstliche Arbeit aber seines Gürtels, welcher darauf liegt, soll von der gleichen Arbeit sein, von Gold, aus Stoff von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 9 Und du sollst zwei Schohamsteine nehmen und die Namen der Kinder Israel darauf graben, 10 sechs Namen derselben auf den einen Stein und die sechs übrigen Namen auf den andern Stein, nach ihren Geschlechtern. 11 Steinschneiderarbeit soll es sein, von Siegelstechern; die Namen der Kinder Israel sollst du auf die beiden Steine stechen und sie mit Gold einfassen lassen. 12 Und sollst sie auf die Schulterstücke des Ephod heften, daß sie Steine des Gedächtnisses seien für die Kinder Israel; daß Aaron ihre Namen auf seinen beiden Schultern trage vor dem HERRN, zum Gedächtnis. 13 Und du sollst goldene Einfassungen machen, 14 und zwei gewundene Ketten von reinem Gold, und sollst die zwei gewundenen Ketten an der Einfassung befestigen.

Das Brustschild

15 Das Brustschildlein für die Rechtspflege soll ein Kunstwerk sein wie das Ephod, von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle. 16 Viereckig soll es sein und zweifach, eine Spanne lang und eine Spanne breit. 17 Und du sollst es mit vier Reihen von Steinen besetzen. Die erste Reihe sei ein Rubin, ein Topas und ein Smaragd; 18 die zweite Reihe ein Granat, ein Saphir und ein Diamant; 19 die dritte Reihe ein Opal, ein Achat, ein Amethyst; 20 die vierte Reihe ein Chrysolith, ein Schoham und ein Jaspis. In Gold sollen sie gefaßt sein bei ihrer Einsetzung. 21 Und diese Steine sollen nach den zwölf Namen der Kinder Israel lauten und von Steinschneidern gestochen sein, ein Stein für jeden Namen der zwölf Stämme. 22 Und du sollst für das Brustschildlein gewundene Ketten machen von lauterem Golde, 23 und zwei goldene Ringe, also daß du dieselben beiden Ringe an zwei Ecken des Brustschildes heftest 24 und die beiden goldenen, gewundenen Ketten in die zwei Ringe tuest, die an den beiden Enden des Brustschildleins sind. 25 Aber die beiden andern Enden der zwei gewundenen Ketten sollst du in die beiden Einfassungen tun und sie einander gegenüber auf die Schulterstücke des Ephod heften. 26 Und du sollst zwei andere goldene Ringe machen und sie an die andern beiden Ecken des Brustschildleins heften, nämlich an seinen Saum, welcher inwendig dem Ephod zugekehrt ist. 27 Und sollst noch zwei goldene Ringe machen und sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod heften, unterhalb, einander gegenüber, dort wo das Ephod zusammengeht, oben an dem Gürtel des Ephod. 28 Und man soll das Brustschildlein mit seinen Ringen mit einer Schnur von blauem Purpur an die Ringe des Ephod knüpfen, daß es an dem Gürtel des Ephod hart anliege und das Brustschildlein sich nicht von dem Ephod losmache. 29 Also soll Aaron die Namen der Kinder Israel in dem Brustschildlein für die Rechtspflege auf seinem Herzen tragen, wenn er in das Heilige geht, zum Gedächtnis vor dem HERRN, allezeit. 30 Und du sollst in das Brustschildlein für die Rechtspflege das Licht und Recht legen, daß sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er hineingeht vor dem HERRN; und also soll Aaron die Rechtspflege der Kinder Israel allezeit auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN. 4, 5, 6 

Das Obergewand zum Ephod

31 Du sollst auch den Rock zum Ephod ganz von blauem Purpur machen. 32 Und oben in der Mitte soll eine Öffnung sein, und ein Saum um die Öffnung her gewoben, wie der Saum eines Panzers, damit er nicht zerreiße. 33 Und unten, an seinem Saum, sollst du Granatäpfel machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, ringsum, und goldene Schellen zwischen dieselben, auch ringsum, 34 daß eine goldene Schelle sei, darnach ein Granatapfel, und wieder eine goldene Schelle, darnach ein Granatapfel, ringsum an dem Saum des Rocks. 35 Und Aaron soll ihn tragen, wenn er dient, daß man seinen Klang höre, wenn er hineingeht in das Heiligtum vor dem HERRN und wenn er hinausgeht, auf daß er nicht sterbe. 7, 8, 9 

Das goldene Stirnblatt

36 Du sollst auch ein Stirnblatt von reinem Golde machen und darein graben in Siegelschrift: Heilig dem HERRN! 37 und sollst dasselbe anheften mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es an dem Kopfbunde sei; vorn am Kopfbund soll es sein; 38 und es soll auf Aarons Stirne sein, damit Aaron die Verschuldung trage in betreff der heiligen Gaben, welche die Kinder Israel weihen, welcherlei heilige Opfergaben sie auch darbringen mögen. Und es soll allezeit auf seiner Stirne sein, um sie wohlgefällig zu machen vor dem HERRN.

Die Kleidung der Priester

39 Den Leibrock sollst du weben von weißer Baumwolle und einen gestickten Gürtel machen. 40 Gleicherweise sollst du den Söhnen Aarons Leibröcke, Gürtel und Kopfbünde machen zur Ehre und zur Zierde. 41 Und sollst sie deinem Bruder Aaron samt seinen Söhnen anlegen, und sie salben und ihre Hände füllen und sie weihen, daß sie meine Priester seien. 10, 11, 12 42 Und sollst ihnen leinene Beinkleider machen, die Blöße zu bedecken, von den Lenden bis an die Hüften. 43 Und Aaron und seine Söhne sollen sie tragen, wenn sie in die Stiftshütte gehen oder zum Altare treten, zum Dienst am Heiligtum, damit sie keine Schuld auf sich laden und nicht sterben müssen. Das sei eine ewige Ordnung für ihn und seinen Samen nach ihm!

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 13 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 14 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 15 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 16, 17 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 18, 19 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 20 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 21 

Querverweise

1 2. Mose 6.23: Aaron aber nahm zum Weibe Eliseba, die Tochter Amminadabs, Nahassons Schwester, die gebar ihm den Nadab und den Abihu, den Eleasar und den Itamar.

2 1. Chronik 23.13: Die Kinder Amrams waren: Aaron und Mose. Aaron aber ward ausgesondert, daß er das Allerheiligste heilige, er und seine Söhne, ewiglich, daß sie vor dem HERRN räuchern, ihm dienen und in seinem Namen segnen ewiglich.

3 2. Mose 31.3: und habe ihn mit dem Geiste Gottes erfüllt, mit Weisheit und Verstand und Erkenntnis und mit allerlei Fertigkeit,

4 3. Mose 8.8: Darnach legte er ihm das Brustschildlein an und tat in das Brustschildlein das Licht und das Recht;

5 4. Mose 27.21: Und er soll vor Eleasar, den Priester, treten; der soll für ihn um Rat fragen, durch den Gebrauch der Urim, vor dem HERRN. Nach seiner Weisung sollen sie aus und einziehen, er und alle Kinder Israel und die ganze Gemeinde mit ihm.

6 5. Mose 33.8: Von Levi aber sagte er: Deine Rechte und deine Lichter gehören deinem heiligen Mann, den du versucht hast zu Massa, mit dem du gehadert hast am Haderwasser;

7 2. Mose 30.21: Und zwar sollen sie ihre Hände und ihre Füße waschen, damit sie nicht sterben. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein, ihm und seinem Samen, für ihr Geschlecht.

8 3. Mose 16.2: Und der HERR sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu allen Zeiten in das Heiligtum hineingehe hinter den Vorhang vor den Sühndeckel, der auf der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich will auf dem Sühndeckel in einer Wolke erscheinen.

9 3. Mose 16.13: und er tue das Räucherwerk auf das Feuer vor dem HERRN, damit die Wolke vom Räucherwerk den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, verhülle, damit er nicht sterbe.

10 2. Mose 29.9: Und beide, Aaron und seine Söhne, mit Gürteln gürten und ihnen die Kopfbünde aufbinden, daß ihnen das Priesteramt zur ewigen Ordnung werde. Auch sollst du Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen.

11 2. Mose 29.24: und lege alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne und webe es zum Webopfer vor dem HERRN.

12 3. Mose 8.12: Und er goß von dem Salböl auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu weihen.

13 4. Mose 30.1: Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat:

14 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.

15 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!

16 4. Mose 18.14: Alles Gebannte in Israel soll dein sein.

17 4. Mose 21.2: Da tat Israel dem HERRN ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk in meine Hand gibst, so will ich an ihren Städten den Bann vollstrecken!

18 1. Samuel 15.3: So ziehe nun hin und schlage Amalek und vollstrecke den Bann an ihm samt allem, was er hat, und schone seiner nicht; sondern töte Männer und Weiber, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel!

19 1. Samuel 15.9: Aber Saul und das Volk verschonten Agag und die besten Schafe und Rinder und das Vieh zweiter Güte und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten den Bann an ihnen nicht vollstrecken; was aber abschätzig und untüchtig war, das bannten sie.

20 4. Mose 18.21: Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte.

21 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.