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2. Mose - Kapitel 28

Die Kleidung des Hohenpriesters

1 Und du sollst deinen Bruder Aaron und seine Söhne mit ihm zu dir nahen lassen aus den Kindern Israel, daß er mein Priester sei, nämlich Aaron und seine Söhne, Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar. (2. Mose 6.23) (1. Chronik 23.13) 2 Und du sollst deinem Bruder Aaron heilige Kleider machen zur Ehre und zur Zierde. 3 Und sollst reden mit allen, die eines weisen Herzens sind, die ich mit dem Geist der Weisheit erfüllt habe, daß sie dem Aaron Kleider machen, ihn zu heiligen und mir zum Priester zu weihen. (2. Mose 31.3) 4 Das sind aber die Kleider, welche sie machen sollen: Ein Brustschildlein, ein Ephod, einen Rock und einen Leibrock von gewürfeltem Stoff, Kopfbund und Gürtel. Also sollen sie deinem Bruder Aaron und seinen Söhnen heilige Kleider machen, daß er mein Priester sei. 5 Dazu sollen sie Gold nehmen und Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von weißer Baumwolle.

Das Ephod

6 Das Ephod sollen sie machen von Gold und aus Stoff von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, künstlich gezwirnt. 7 Zwei verbundene Schulterstücke soll es haben, an seinen beiden Enden verbunden. 8 Die künstliche Arbeit aber seines Gürtels, welcher darauf liegt, soll von der gleichen Arbeit sein, von Gold, aus Stoff von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 9 Und du sollst zwei Schohamsteine nehmen und die Namen der Kinder Israel darauf graben, 10 sechs Namen derselben auf den einen Stein und die sechs übrigen Namen auf den andern Stein, nach ihren Geschlechtern. 11 Steinschneiderarbeit soll es sein, von Siegelstechern; die Namen der Kinder Israel sollst du auf die beiden Steine stechen und sie mit Gold einfassen lassen. 12 Und sollst sie auf die Schulterstücke des Ephod heften, daß sie Steine des Gedächtnisses seien für die Kinder Israel; daß Aaron ihre Namen auf seinen beiden Schultern trage vor dem HERRN, zum Gedächtnis. 13 Und du sollst goldene Einfassungen machen, 14 und zwei gewundene Ketten von reinem Gold, und sollst die zwei gewundenen Ketten an der Einfassung befestigen.

Das Brustschild

15 Das Brustschildlein für die Rechtspflege soll ein Kunstwerk sein wie das Ephod, von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle. 16 Viereckig soll es sein und zweifach, eine Spanne lang und eine Spanne breit. 17 Und du sollst es mit vier Reihen von Steinen besetzen. Die erste Reihe sei ein Rubin, ein Topas und ein Smaragd; 18 die zweite Reihe ein Granat, ein Saphir und ein Diamant; 19 die dritte Reihe ein Opal, ein Achat, ein Amethyst; 20 die vierte Reihe ein Chrysolith, ein Schoham und ein Jaspis. In Gold sollen sie gefaßt sein bei ihrer Einsetzung. 21 Und diese Steine sollen nach den zwölf Namen der Kinder Israel lauten und von Steinschneidern gestochen sein, ein Stein für jeden Namen der zwölf Stämme. 22 Und du sollst für das Brustschildlein gewundene Ketten machen von lauterem Golde, 23 und zwei goldene Ringe, also daß du dieselben beiden Ringe an zwei Ecken des Brustschildes heftest 24 und die beiden goldenen, gewundenen Ketten in die zwei Ringe tuest, die an den beiden Enden des Brustschildleins sind. 25 Aber die beiden andern Enden der zwei gewundenen Ketten sollst du in die beiden Einfassungen tun und sie einander gegenüber auf die Schulterstücke des Ephod heften. 26 Und du sollst zwei andere goldene Ringe machen und sie an die andern beiden Ecken des Brustschildleins heften, nämlich an seinen Saum, welcher inwendig dem Ephod zugekehrt ist. 27 Und sollst noch zwei goldene Ringe machen und sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod heften, unterhalb, einander gegenüber, dort wo das Ephod zusammengeht, oben an dem Gürtel des Ephod. 28 Und man soll das Brustschildlein mit seinen Ringen mit einer Schnur von blauem Purpur an die Ringe des Ephod knüpfen, daß es an dem Gürtel des Ephod hart anliege und das Brustschildlein sich nicht von dem Ephod losmache. 29 Also soll Aaron die Namen der Kinder Israel in dem Brustschildlein für die Rechtspflege auf seinem Herzen tragen, wenn er in das Heilige geht, zum Gedächtnis vor dem HERRN, allezeit. 30 Und du sollst in das Brustschildlein für die Rechtspflege das Licht und Recht legen, daß sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er hineingeht vor dem HERRN; und also soll Aaron die Rechtspflege der Kinder Israel allezeit auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN. (3. Mose 8.8) (4. Mose 27.21) (5. Mose 33.8)

Das Obergewand zum Ephod

31 Du sollst auch den Rock zum Ephod ganz von blauem Purpur machen. 32 Und oben in der Mitte soll eine Öffnung sein, und ein Saum um die Öffnung her gewoben, wie der Saum eines Panzers, damit er nicht zerreiße. 33 Und unten, an seinem Saum, sollst du Granatäpfel machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, ringsum, und goldene Schellen zwischen dieselben, auch ringsum, 34 daß eine goldene Schelle sei, darnach ein Granatapfel, und wieder eine goldene Schelle, darnach ein Granatapfel, ringsum an dem Saum des Rocks. 35 Und Aaron soll ihn tragen, wenn er dient, daß man seinen Klang höre, wenn er hineingeht in das Heiligtum vor dem HERRN und wenn er hinausgeht, auf daß er nicht sterbe. (2. Mose 30.21) (3. Mose 16.2) (3. Mose 16.13)

Das goldene Stirnblatt

36 Du sollst auch ein Stirnblatt von reinem Golde machen und darein graben in Siegelschrift: Heilig dem HERRN! 37 und sollst dasselbe anheften mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es an dem Kopfbunde sei; vorn am Kopfbund soll es sein; 38 und es soll auf Aarons Stirne sein, damit Aaron die Verschuldung trage in betreff der heiligen Gaben, welche die Kinder Israel weihen, welcherlei heilige Opfergaben sie auch darbringen mögen. Und es soll allezeit auf seiner Stirne sein, um sie wohlgefällig zu machen vor dem HERRN.

Die Kleidung der Priester

39 Den Leibrock sollst du weben von weißer Baumwolle und einen gestickten Gürtel machen. 40 Gleicherweise sollst du den Söhnen Aarons Leibröcke, Gürtel und Kopfbünde machen zur Ehre und zur Zierde. 41 Und sollst sie deinem Bruder Aaron samt seinen Söhnen anlegen, und sie salben und ihre Hände füllen und sie weihen, daß sie meine Priester seien. (2. Mose 29.9) (2. Mose 29.24) (3. Mose 8.12) 42 Und sollst ihnen leinene Beinkleider machen, die Blöße zu bedecken, von den Lenden bis an die Hüften. 43 Und Aaron und seine Söhne sollen sie tragen, wenn sie in die Stiftshütte gehen oder zum Altare treten, zum Dienst am Heiligtum, damit sie keine Schuld auf sich laden und nicht sterben müssen. Das sei eine ewige Ordnung für ihn und seinen Samen nach ihm!

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4. Mose - Kapitel 6

Gesetz des Abgesonderten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib sich weiht, indem er das Gelübde eines Nasirs gelobt, um sich für Jehova abzusondern, (1. Samuel 1.11) 3 so soll er sich des Weines und des starken Getränks enthalten: Essig von Wein und Essig von starkem Getränk soll er nicht trinken; und keinerlei Traubensaft soll er trinken, und Trauben, frische oder getrocknete, soll er nicht essen. (Lukas 1.15) 4 Alle die Tage seiner Absonderung soll er von allem, was vom Weinstock bereitet wird, von den Kernen bis zur Hülse, nicht essen. 5 Alle die Tage des Gelübdes seiner Absonderung soll kein Schermesser über sein Haupt gehen; bis die Tage erfüllt sind, die er sich für Jehova absondert, soll er heilig sein; er soll das Haar seines Hauptes frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Alle die Tage, die er sich für Jehova absondert, soll er zu keiner Leiche kommen. 7 Wegen seines Vaters und wegen seiner Mutter, wegen seines Bruders und wegen seiner Schwester, ihretwegen soll er sich nicht verunreinigen, wenn sie sterben; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupte. (3. Mose 21.11) 8 Alle die Tage seiner Absonderung ist er dem Jehova heilig. 9 Und wenn jemand unversehens, plötzlich, bei ihm stirbt, und er das Haupt seiner Weihe verunreinigt, so soll er sein Haupt an dem Tage seiner Reinigung scheren; am siebten Tage soll er es scheren. (4. Mose 19.11) 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. (3. Mose 5.7) 11 Und der Priester soll eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer opfern, und Sühnung für ihn tun deswegen, daß er sich an der Leiche versündigt hat; und er soll sein Haupt an selbigem Tage heiligen. 12 Und er soll die Tage seiner Absonderung nochmals für Jehova absondern und ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer bringen; die vorigen Tage aber sind verfallen, denn seine Weihe ist verunreinigt worden. 13 Und dies ist das Gesetz des Nasirs: An dem Tage, an welchem die Tage seiner Absonderung erfüllt sind, soll man ihn an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringen. 14 Und er soll Jehova seine Opfergabe darbringen: ein einjähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer, und ein einjähriges weibliches Lamm ohne Fehl zum Sündopfer; und einen Widder ohne Fehl zum Friedensopfer, 15 und einen Korb mit Ungesäuertem: Feinmehlkuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl; nebst ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern. 16 Und der Priester soll sie vor Jehova darbringen und sein Sündopfer und sein Brandopfer opfern. 17 Und den Widder soll er als Friedensopfer dem Jehova opfern samt dem Korbe des Ungesäuerten; und der Priester soll dessen Speisopfer und dessen Trankopfer opfern. 18 Und der Nasir soll an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft das Haupt seiner Weihe scheren und das Haar des Hauptes seiner Weihe nehmen und es auf das Feuer legen, das unter dem Friedensopfer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Und der Priester nehme den gekochten Bug von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen und einen ungesäuerten Fladen aus dem Korbe und lege sie auf die Hände des Nasirs, nachdem er das Zeichen seiner Weihe geschoren hat. 20 Und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova; es ist dem Priester heilig nebst der Brust des Webopfers und nebst dem Schenkel des Hebopfers. Und danach mag der Nasir Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz des Nasirs, der ein Gelübde tut, und das seine Opfergabe dem Jehova wegen seiner Weihe, außer dem, was seine Hand aufbringen kann. Gemäß seinem Gelübde, das er getan hat, also soll er tun nach dem Gesetz seiner Weihe.

Der priesterliche Segen

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 23 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: So sollt ihr die Kinder Israel segnen; sprechet zu ihnen: (3. Mose 9.22-23) 24 Jehova segne dich und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Jehova lasse sein Angesicht über dir leuchten und sei dir gnädig! (Psalm 80.4) 26 Jehova erhebe sein Angesicht auf dich und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 Und so sollen sie meinen Namen auf die Kinder Israel legen, und ich werde sie segnen.