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2. Mose - Kapitel 26

Die Zeltbahnen für die Stiftshütte

1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe. Cherubim sollst du künstlich darein wirken. 2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein und die Breite desselben vier Ellen; diese Teppiche alle sollen einerlei Maß haben. 3 Fünf Teppiche sollen zusammengefügt sein, einer an den andern, und wieder fünf Teppiche. 4 Und du sollst Schleifen machen von blauem Purpur an den Enden eines jeden Teppichs, da sie sollen zusammengefügt sein, daß je zwei und zwei an ihren Enden zusammengeheftet werden. 5 Du sollst fünfzig Schleifen an dem Ende des einen Teppichs machen und fünfzig Schleifen an dem äußersten Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt werden; von diesen Schleifen soll je eine der andern gegenüberstehen. 6 Und sollst fünfzig goldene Haften machen und damit die Teppiche zusammenheften einen an den andern, daß die Wohnung ein Ganzes werde. 7 Du sollst auch Teppiche machen aus Ziegenhaaren zum Zelte über die Wohnung; elf solche Teppiche sollst du machen. 8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen. Und alle elf sollen gleich sein. 9 Fünf solcher Teppiche sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, und sollst den sechsten Teppich zweifältig legen, vorne an der Hütte. 10 Und sollst fünfzig Schleifen machen am Ende des ersten Teppichs und fünfzig Schleifen am Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt sind. 11 Und sollst fünfzig eherne Haften machen und die Haften in die Schleifen tun, und die Hütte zusammenfügen, also daß sie ein Ganzes werde. 12 Aber von dem Überschuß der Teppiche der Hütte sollst du die Hälfte überhängen lassen hinten an der Wohnung, 13 eine Elle auf dieser und eine Elle auf der anderen Seite von dem Überschuß an der Länge der Teppiche der Hütte; es soll etwas vorschießen auf beiden Seiten der Wohnung, um dieselbe auf beiden Seiten zu bedecken. 14 ber diese Decke sollst du für die Hütte eine Decke von rötlichen Widderfellen machen. Dazu eine Decke von Seehundsfellen oben darüber.

Die Bretter für die Wände der Stiftshütte

15 Und du sollst die Bretter der Wohnung von Akazienholz machen, aufrechtstehend. 16 Zehn Ellen soll die Länge eines jeden Brettes sein und anderthalb Ellen eines jeden Breite. 17 Zwei Zapfen soll ein Brett haben, einer dem andern gegenüberstehend. Also sollst du alle Bretter zur Wohnung machen. 18 Und du sollst für die Wohnung zwanzig Bretter machen auf der Seite gegen Mittag, südwärts. 19 Und du sollst unter die zwanzig Bretter vierzig silberne Füße machen, je zwei Füße unter ein Brett für seine beiden Zapfen; und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen. 20 Ebenso auf der andern Seite der Wohnung gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen. 21 Und ihre vierzig silbernen Füße, je zwei Füße unter ein Brett. 22 Aber du sollst sechs Bretter machen an der Seite der Wohnung gegen Abend. 23 Dazu sollst du zwei Bretter machen hinten an die beiden Ecken der Wohnung. 24 Die sollen doppelt sein von unten auf und sich oben zusammenfügen mit einem Ring; also sollen beide sein; an beiden Ecken sollen sie stehen. 25 Daß da im ganzen acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, sechzehn Füße, je zwei unter einem Brett. 26 Und du sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung, 27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung, und fünf zu den Brettern auf der hintern Seite der Wohnung gegen Abend. 28 Und der mittlere Riegel soll inwendig durch die Bretter hindurchgehen von einem Ende zum andern. 29 Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein stecke; du sollst auch die Riegel mit Gold überziehen. 30 Also sollst du die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du auf dem Berge gesehen hast. (2. Mose 25.9)

Die Vorhänge der Stiftshütte

31 Du sollst auch einen Vorhang machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, und sollst Cherubim künstlich darein wirken. (Matthäus 27.51) 32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben. 33 Und sollst den Vorhang unter die Haften hängen und die Lade des Zeugnisses innerhalb des Vorhangs setzen, daß der Vorhang euch eine Scheidewand bilde zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 Und sollst den Sühndeckel auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten legen. (2. Mose 25.21) 35 Den Tisch aber stelle außerhalb des Vorhanges auf und den Leuchter dem Tisch gegenüber auf der Südseite der Wohnung, daß der Tisch gegen Mitternacht stehe. (2. Mose 40.22) 36 Und du sollst einen Vorhang machen in die Türe der Hütte aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle in Buntwirkerarbeit. 37 Und sollst für den Vorhang fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldenen Haken. Und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.

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3. Mose - Kapitel 7

Nähere Bestimmungen über das Schuldopfer

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; es ist hochheilig. (3. Mose 5.14) 2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten; und sein Blut soll er an den Altar sprengen ringsum. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Und alles Fett soll er davon darbringen, den Fettschwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, 4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern als ein Feueropfer dem Jehova: es ist ein Schuldopfer. 6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden: hochheilig ist es. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. - 8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt: ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Napfe oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

Gesetz des Heilsopfers

11 Und dies ist das Gesetz des Friedensopfers, das man Jehova darbringt: (3. Mose 3.1) 12 Wenn man es zum Danke darbringt, so bringe man nebst dem Dankopfer ungesäuerte Kuchen dar, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl, und Feinmehl, eingerührt mit Öl: Kuchen, gemengt mit Öl. (3. Mose 22.29) 13 Nebst den Kuchen soll man gesäuertes Brot als Opfergabe darbringen, nebst seinem Dank-Friedensopfer. 14 Und man soll je eines davon, von der ganzen Opfergabe, dem Jehova als Hebopfer darbringen; dem Priester, der das Blut des Friedensopfers sprengt, ihm soll es gehören. 15 Und das Fleisch seines Dank-Friedensopfers soll am Tage seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis an den Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davon übrigbleibt, gegessen werden; 17 und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen. 19 Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden. Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen; 20 aber die Seele, welche Fleisch von dem Friedensopfer isset, das Jehova gehört, und ihre Unreinigkeit ist an ihr, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 21 Und wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Scheusal, und sie isset von dem Fleische des Friedensopfers, das Jehova gehört: selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

Verbot des Essens von Fett und Blut

22 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 23 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen. (3. Mose 3.7) 24 Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen. (2. Mose 22.30) 25 Denn jeder, der Fett isset vom Vieh, wovon man ein Feueropfer dem Jehova darbringt - die Seele, die es isset, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 26 Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei vom Gevögel oder vom Vieh. (3. Mose 3.17) 27 Jede Seele, die irgend Blut isset, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

Priesteranteil am Opfer

28 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 29 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wer sein Friedensopfer dem Jehova darbringt, soll von seinem Friedensopfer seine Opfergabe dem Jehova bringen. 30 Seine Hände sollen die Feueropfer Jehovas bringen; das Fett, samt der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar räuchern, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören. 32 Und den rechten Schenkel sollt ihr als Hebopfer von euren Friedensopfern dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, dem soll der rechte Schenkel zuteil werden. 34 Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers habe ich von den Kindern Israel genommen, von ihren Friedensopfern, und habe sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Gebühr von seiten der Kinder Israel. - 35 Das ist das Salbungsteil Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern Jehovas, an dem Tage, da man sie herzunahen ließ, um Jehova den Priesterdienst auszuüben, 36 das Jehova geboten hat, ihnen zu geben von seiten der Kinder Israel, an dem Tage, da man sie salbte: eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern. 37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers und des Sündopfers und des Schuldopfers und des Einweihungsopfers und des Friedensopfers, (3. Mose 6.13) 38 welches Jehova dem Mose geboten hat auf dem Berge Sinai, an dem Tage, da er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem Jehova darzubringen, in der Wüste Sinai.