1Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe. Cherubim sollst du künstlich darein wirken.2Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein und die Breite desselben vier Ellen; diese Teppiche alle sollen einerlei Maß haben.3Fünf Teppiche sollen zusammengefügt sein, einer an den andern, und wieder fünf Teppiche.4Und du sollst Schleifen machen von blauem Purpur an den Enden eines jeden Teppichs, da sie sollen zusammengefügt sein, daß je zwei und zwei an ihren Enden zusammengeheftet werden.5Du sollst fünfzig Schleifen an dem Ende des einen Teppichs machen und fünfzig Schleifen an dem äußersten Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt werden; von diesen Schleifen soll je eine der andern gegenüberstehen.6Und sollst fünfzig goldene Haften machen und damit die Teppiche zusammenheften einen an den andern, daß die Wohnung ein Ganzes werde.7Du sollst auch Teppiche machen aus Ziegenhaaren zum Zelte über die Wohnung; elf solche Teppiche sollst du machen.8Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen. Und alle elf sollen gleich sein.9Fünf solcher Teppiche sollst du aneinander fügen und sechs auch aneinander, und sollst den sechsten Teppich zweifältig legen, vorne an der Hütte.10Und sollst fünfzig Schleifen machen am Ende des ersten Teppichs und fünfzig Schleifen am Ende des andern Teppichs, wo sie zusammengefügt sind.11Und sollst fünfzig eherne Haften machen und die Haften in die Schleifen tun, und die Hütte zusammenfügen, also daß sie ein Ganzes werde.12Aber von dem Überschuß der Teppiche der Hütte sollst du die Hälfte überhängen lassen hinten an der Wohnung,13eine Elle auf dieser und eine Elle auf der anderen Seite von dem Überschuß an der Länge der Teppiche der Hütte; es soll etwas vorschießen auf beiden Seiten der Wohnung, um dieselbe auf beiden Seiten zu bedecken.14ber diese Decke sollst du für die Hütte eine Decke von rötlichen Widderfellen machen. Dazu eine Decke von Seehundsfellen oben darüber.
Die Bretter für die Wände der Stiftshütte
15Und du sollst die Bretter der Wohnung von Akazienholz machen, aufrechtstehend.16Zehn Ellen soll die Länge eines jeden Brettes sein und anderthalb Ellen eines jeden Breite.17Zwei Zapfen soll ein Brett haben, einer dem andern gegenüberstehend. Also sollst du alle Bretter zur Wohnung machen.18Und du sollst für die Wohnung zwanzig Bretter machen auf der Seite gegen Mittag, südwärts.19Und du sollst unter die zwanzig Bretter vierzig silberne Füße machen, je zwei Füße unter ein Brett für seine beiden Zapfen; und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen.20Ebenso auf der andern Seite der Wohnung gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen.21Und ihre vierzig silbernen Füße, je zwei Füße unter ein Brett.22Aber du sollst sechs Bretter machen an der Seite der Wohnung gegen Abend.23Dazu sollst du zwei Bretter machen hinten an die beiden Ecken der Wohnung.24Die sollen doppelt sein von unten auf und sich oben zusammenfügen mit einem Ring; also sollen beide sein; an beiden Ecken sollen sie stehen.25Daß da im ganzen acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, sechzehn Füße, je zwei unter einem Brett.26Und du sollst Riegel machen von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung,27und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung, und fünf zu den Brettern auf der hintern Seite der Wohnung gegen Abend.28Und der mittlere Riegel soll inwendig durch die Bretter hindurchgehen von einem Ende zum andern.29Und sollst die Bretter mit Gold überziehen und ihre Ringe von Gold machen, daß man die Riegel darein stecke; du sollst auch die Riegel mit Gold überziehen.30Also sollst du die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du auf dem Berge gesehen hast.(2. Mose 25.9)
Die Vorhänge der Stiftshütte
31Du sollst auch einen Vorhang machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, und sollst Cherubim künstlich darein wirken.(Matthäus 27.51)32Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben.33Und sollst den Vorhang unter die Haften hängen und die Lade des Zeugnisses innerhalb des Vorhangs setzen, daß der Vorhang euch eine Scheidewand bilde zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.(2. Mose 26.6)(2. Mose 26.11)(Hebräer 9.3)34Und sollst den Sühndeckel auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten legen.(2. Mose 25.21)35Den Tisch aber stelle außerhalb des Vorhanges auf und den Leuchter dem Tisch gegenüber auf der Südseite der Wohnung, daß der Tisch gegen Mitternacht stehe.(2. Mose 40.22)36Und du sollst einen Vorhang machen in die Türe der Hütte aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle in Buntwirkerarbeit.37Und sollst für den Vorhang fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldenen Haken. Und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.
1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, daß sie sich enthalten von den heiligen Dingen der Kinder Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin Jehova.3Sprich zu ihnen: Wer irgend von all eurem Samen, bei euren Geschlechtern, sich den heiligen Dingen naht, welche die Kinder Israel Jehova heiligen, und seine Unreinigkeit ist an ihm, selbige Seele soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin Jehova.4Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht;(3. Mose 15.2)(3. Mose 15.16)5oder wer irgend ein kriechendes Tier anrührt, durch welches er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird nach irgend welcher Unreinigkeit, die er hat:6einer, der solches anrührt, der wird unrein sein bis an den Abend; und er soll nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden;(3. Mose 11.24-25)7und ist die Sonne untergegangen, so ist er rein; und danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot.8Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.(2. Mose 22.30)9Und sie sollen meine Vorschriften beobachten, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden und dadurch sterben, weil sie es entweihen. Ich bin Jehova, der sie heiligt.10Und kein Fremder soll Heiliges essen; der Beisasse und der Tagelöhner eines Priesters sollen Heiliges nicht essen.11Wenn aber ein Priester eine Seele für Geld kauft, so darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, sie dürfen von seinem Brote essen.12Und wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines fremden Mannes wird, so soll sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen.13Und wenn die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird, und keine Kinder hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, so darf sie von dem Brote ihres Vaters essen. Aber kein Fremder soll davon essen.14Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isset, so soll er das Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten.(3. Mose 5.16)15Und man soll die heiligen Dinge der Kinder Israel nicht entweihen, die sie dem Jehova heben,16und ihnen so die Ungerechtigkeit einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge essen; denn ich bin Jehova, der sie heiligt.(3. Mose 22.9)17Und Jehova redete zu Mose und sprach:18Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Hause Israel und von den Fremdlingen in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, welche sie Jehova als Brandopfer darbringen, -19zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen.20Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein.(5. Mose 15.21)(5. Mose 17.1)(Maleachi 1.8)21Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein.22Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben.23Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an welchem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein.24Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr Jehova nicht darbringen; und in eurem Lande sollt ihr dergleichen nicht tun.25Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein.26Und Jehova redete zu Mose und sprach:27Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -(2. Mose 22.29)28Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es selbst und sein Junges, sollt ihr nicht schlachten an einem Tage.(5. Mose 22.6-7)29Und wenn ihr dem Jehova ein Dankopfer opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern:30an demselben Tage soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen. Ich bin Jehova.(3. Mose 7.15)31Und ihr sollt meine Gebote beobachten und sie tun. Ich bin Jehova.32Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Kinder Israel.(3. Mose 22.9)(3. Mose 22.16)33Ich bin Jehova, der euch heiligt, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin Jehova.