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2. Mose - Kapitel 25

Die freiwilligen Gaben für die Stiftshütte

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Kindern Israel, daß sie mir freiwillige Gaben bringen, und nehmet dieselben von jedermann, den sein Herz dazu treibt! (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Das sind aber die Gaben, die ihr von ihnen nehmen sollt: 4 Gold, Silber, Erz, Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, von feiner weißer Baumwolle und Ziegenhaaren, 5 rötliche Widderfelle, Seehundsfelle und Akazienholz, 6 Öl zum Leuchter, Spezerei zum Salböl und zu gutem Räucherwerk, 7 Schohamsteine und eingefaßte Steine zum Brustkleid und zum Brustschildlein. 8 Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, daß ich mitten unter ihnen wohne! 9 Durchaus, wie ich dir ein Vorbild der Wohnung und aller ihrer Geräte zeigen werde, also sollt ihr es machen. (2. Mose 25.40)

Die Bundeslade

10 Macht eine Lade von Akazienholz, dreieinhalb Ellen soll ihre Länge sein, anderthalb Ellen ihre Breite und anderthalb Ellen ihre Höhe. 11 Die sollst du mit reinem Gold überziehen, inwendig und auswendig; und mache ringsum einen goldenen Kranz. 12 Du sollst auch vier goldene Ringe dazu gießen und sie an ihre vier Ecken setzen; also, daß zwei Ringe auf einer Seite und zwei Ringe auf der andern Seite seien; 13 und mache Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold 14 und stecke sie in die Ringe an der Seite der Lade, daß man sie damit trage. 15 Aber die Stangen sollen in den Ringen der Lade bleiben und nicht daraus entfernt werden. 16 Und du sollst das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade legen. (2. Mose 25.21) 17 Du sollst auch einen Sühndeckel machen von reinem Gold; dreieinhalb Ellen soll seine Länge und anderthalb Ellen seine Breite sein. (Hebräer 4.16) 18 Und du sollst zwei Cherubim machen von Gold; von getriebener Arbeit sollst du sie machen, an beiden Enden des Sühndeckels. 19 Also, daß du den einen Cherub an dem einen Ende machest und den andern Cherub an dem andern Ende; die Cherubim sollt ihr machen an den beiden Enden des Sühndeckels. 20 Und die Cherubim sollen ihre Flügel darüber ausbreiten, daß sie mit ihren Flügeln den Sühndeckel schirmen und des einen Angesicht gegen das des andern gerichtet sei, und ihre Angesichter sollen auf den Sühndeckel sehen. 21 Und du sollst den Sühndeckel oben über die Lade legen und das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade tun. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Daselbst will ich mit dir zusammenkommen und mit dir reden von dem Sühndeckel herab, zwischen den beiden Cherubim auf der Lade des Zeugnisses, über alles, was ich dir für die Kinder Israel befehlen will. (4. Mose 7.89)

Der Schaubrottisch

23 Du sollst auch einen Tisch machen von Akazienholz; zwei Ellen soll seine Länge und eine Elle seine Breite und anderthalb Ellen seine Höhe sein. 24 Und sollst ihn überziehen mit reinem Gold und ihn ringsum mit einem goldenen Kranz versehen. 25 Auch eine Leiste sollst du machen um ihn her und sie an den vier Ecken seiner Füße anbringen. 26 Und sollst vier goldene Ringe daran machen, welche du an den vier Ecken seiner vier Füße anbringen sollst. 27 Dicht unter der Leiste sollen die Ringe sein, daß man die Stangen darein tue und den Tisch trage. 28 Du sollst aber die Stangen von Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen, daß der Tisch damit getragen werde. 29 Du sollst auch seine Schüsseln machen, seine Schalen, seine Kannen und seine Becher, daß man mit ihnen die Trankopfer ausgieße; aus reinem Golde sollst du sie machen. 30 Und du sollst allezeit Schaubrote auf den Tisch legen vor mein Angesicht. (3. Mose 24.5-6)

Der goldene Leuchter

31 Du sollst auch einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß, sein Schaft, seine Kelche, Knoten und Blumen sollen aus einem Stück mit ihm sein. 32 Sechs Arme sollen aus den Seiten des Leuchters herauskommen, drei Arme aus einer Seite des Leuchters und drei Arme aus der andern Seite des Leuchters. 33 Ein jeder Arm soll drei Kelche wie Mandelblüten, Knoten und Blumen haben. Auf diese Weise sollen die sechs Arme aus dem Leuchter gehen. 34 Aber der Leuchter soll vier Kelche wie Mandelblüten, dazu seine Knoten und Blumen haben; 35 nämlich einen Knoten unter zwei Armen, und wieder einen Knoten unter zwei Armen; so bei den sechs Armen, die aus dem Leuchter gehen. 36 Denn ihre Knoten und Arme sollen aus ihm herauskommen, und von getriebener Arbeit und aus reinem Gold sein. 37 Und du sollst ihm sieben Lampen machen, und man zünde die Lampen an, daß sie Licht geben nach vorn. 38 Und ihre Lichtscheren und Löschnäpflein sollen aus reinem Golde sein. 39 Aus einem Zentner reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten. 40 Und siehe zu, daß du es machest nach dem Vorbilde, das dir auf dem Berge gezeigt worden ist! (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)

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4. Mose - Kapitel 19

Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Dies ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Kindern Israel, daß sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehl, an der kein Gebrechen, auf welche kein Joch gekommen ist; (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 und ihr sollt sie Eleasar, dem Priester, geben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten. 4 Und Eleasar, der Priester, nehme von ihrem Blute mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Zusammenkunft hin. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mist soll man verbrennen. 6 Und der Priester soll Cedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werden zum Wasser der Reinigung; es ist eine Entsündigung. 10 Und der die Asche der jungen Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis an den Abend. Und es soll den Kindern Israel und dem Fremdling, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Satzung sein. 11 Wer einen Toten anrührt, irgend eine Leiche eines Menschen, der wird sieben Tage unrein sein. 12 Selbiger soll sich am dritten Tage damit entsündigen, und am siebten Tage wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tage, so wird er am siebten Tage nicht rein sein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jehovas verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm. (3. Mose 15.31) 14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Jeder, der ins Zelt geht, und jeder, der im Zelte ist, wird sieben Tage unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. - 16 Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein. 17 Und man soll für den Unreinen von dem Staube des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges Wasser darauf tun in ein Gefäß; 18 und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ihn in das Wasser tauchen, und soll auf das Zelt sprengen und auf alle Geräte und auf die Personen, die daselbst sind, und auf den, der das Gebein oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab angerührt hat. 19 Und zwar soll der Reine auf den Unreinen sprengen am dritten Tage und am siebten Tage, und ihn am siebten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. - 20 Und wenn jemand unrein wird, und sich nicht entsündigt, selbige Seele soll ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum Jehovas verunreinigt: das Wasser der Reinigung ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21 Und es soll ihnen zur ewigen Satzung sein. Und wer das Wasser der Reinigung sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und alles, was der Unreine anrührt, wird unrein sein; und wer ihn anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.