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2. Mose - Kapitel 25

Die freiwilligen Gaben für die Stiftshütte

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Kindern Israel, daß sie mir freiwillige Gaben bringen, und nehmet dieselben von jedermann, den sein Herz dazu treibt! (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Das sind aber die Gaben, die ihr von ihnen nehmen sollt: 4 Gold, Silber, Erz, Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, von feiner weißer Baumwolle und Ziegenhaaren, 5 rötliche Widderfelle, Seehundsfelle und Akazienholz, 6 Öl zum Leuchter, Spezerei zum Salböl und zu gutem Räucherwerk, 7 Schohamsteine und eingefaßte Steine zum Brustkleid und zum Brustschildlein. 8 Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, daß ich mitten unter ihnen wohne! 9 Durchaus, wie ich dir ein Vorbild der Wohnung und aller ihrer Geräte zeigen werde, also sollt ihr es machen. (2. Mose 25.40)

Die Bundeslade

10 Macht eine Lade von Akazienholz, dreieinhalb Ellen soll ihre Länge sein, anderthalb Ellen ihre Breite und anderthalb Ellen ihre Höhe. 11 Die sollst du mit reinem Gold überziehen, inwendig und auswendig; und mache ringsum einen goldenen Kranz. 12 Du sollst auch vier goldene Ringe dazu gießen und sie an ihre vier Ecken setzen; also, daß zwei Ringe auf einer Seite und zwei Ringe auf der andern Seite seien; 13 und mache Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold 14 und stecke sie in die Ringe an der Seite der Lade, daß man sie damit trage. 15 Aber die Stangen sollen in den Ringen der Lade bleiben und nicht daraus entfernt werden. 16 Und du sollst das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade legen. (2. Mose 25.21) 17 Du sollst auch einen Sühndeckel machen von reinem Gold; dreieinhalb Ellen soll seine Länge und anderthalb Ellen seine Breite sein. (Hebräer 4.16) 18 Und du sollst zwei Cherubim machen von Gold; von getriebener Arbeit sollst du sie machen, an beiden Enden des Sühndeckels. 19 Also, daß du den einen Cherub an dem einen Ende machest und den andern Cherub an dem andern Ende; die Cherubim sollt ihr machen an den beiden Enden des Sühndeckels. 20 Und die Cherubim sollen ihre Flügel darüber ausbreiten, daß sie mit ihren Flügeln den Sühndeckel schirmen und des einen Angesicht gegen das des andern gerichtet sei, und ihre Angesichter sollen auf den Sühndeckel sehen. 21 Und du sollst den Sühndeckel oben über die Lade legen und das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade tun. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Daselbst will ich mit dir zusammenkommen und mit dir reden von dem Sühndeckel herab, zwischen den beiden Cherubim auf der Lade des Zeugnisses, über alles, was ich dir für die Kinder Israel befehlen will. (4. Mose 7.89)

Der Schaubrottisch

23 Du sollst auch einen Tisch machen von Akazienholz; zwei Ellen soll seine Länge und eine Elle seine Breite und anderthalb Ellen seine Höhe sein. 24 Und sollst ihn überziehen mit reinem Gold und ihn ringsum mit einem goldenen Kranz versehen. 25 Auch eine Leiste sollst du machen um ihn her und sie an den vier Ecken seiner Füße anbringen. 26 Und sollst vier goldene Ringe daran machen, welche du an den vier Ecken seiner vier Füße anbringen sollst. 27 Dicht unter der Leiste sollen die Ringe sein, daß man die Stangen darein tue und den Tisch trage. 28 Du sollst aber die Stangen von Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen, daß der Tisch damit getragen werde. 29 Du sollst auch seine Schüsseln machen, seine Schalen, seine Kannen und seine Becher, daß man mit ihnen die Trankopfer ausgieße; aus reinem Golde sollst du sie machen. 30 Und du sollst allezeit Schaubrote auf den Tisch legen vor mein Angesicht. (3. Mose 24.5-6)

Der goldene Leuchter

31 Du sollst auch einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß, sein Schaft, seine Kelche, Knoten und Blumen sollen aus einem Stück mit ihm sein. 32 Sechs Arme sollen aus den Seiten des Leuchters herauskommen, drei Arme aus einer Seite des Leuchters und drei Arme aus der andern Seite des Leuchters. 33 Ein jeder Arm soll drei Kelche wie Mandelblüten, Knoten und Blumen haben. Auf diese Weise sollen die sechs Arme aus dem Leuchter gehen. 34 Aber der Leuchter soll vier Kelche wie Mandelblüten, dazu seine Knoten und Blumen haben; 35 nämlich einen Knoten unter zwei Armen, und wieder einen Knoten unter zwei Armen; so bei den sechs Armen, die aus dem Leuchter gehen. 36 Denn ihre Knoten und Arme sollen aus ihm herauskommen, und von getriebener Arbeit und aus reinem Gold sein. 37 Und du sollst ihm sieben Lampen machen, und man zünde die Lampen an, daß sie Licht geben nach vorn. 38 Und ihre Lichtscheren und Löschnäpflein sollen aus reinem Golde sein. 39 Aus einem Zentner reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten. 40 Und siehe zu, daß du es machest nach dem Vorbilde, das dir auf dem Berge gezeigt worden ist! (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)

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3. Mose - Kapitel 5

Gesetze vom Sündopfer

1 Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme des Fluches hört, und er war Zeuge, sei es daß er es gesehen oder gewußt hat, - wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen; (5. Mose 19.15) 2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, - ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig; (3. Mose 11.24) 3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig; 4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen. 5 Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat; 6 und er bringe sein Schuldopfer dem Jehova für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde. 7 Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer. 10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovas: es ist ein Sündopfer. 13 Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Schuldopfer

14 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen Jehovas sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, - hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen. 18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden. 19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewißlich an Jehova verschuldet. (Jesaja 53.10) 20 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 21 Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jehova begeht, daß er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpreßt, 22 oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen: 23 so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, daß er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpreßte, das er erpreßt hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) 24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tage seines Schuldopfers. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester; (3. Mose 5.15) 26 und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova, und es wird ihm vergeben werden wegen irgend etwas von allem, was er getan hat, sich darin zu verschulden.