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2. Mose - Kapitel 24

Der Bundesschluss am Sinai

1 Er hatte aber zu Mose gesagt: Steige herauf zum HERRN, du und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels, und betet an von ferne! (4. Mose 11.16) 2 Aber Mose allein nahe sich zum HERRN; jene sollen sich nicht nahen, und das Volk soll nicht mit ihnen heraufkommen! 3 Mose kam und erzählte dem Volk alle Worte des HERRN und alle die Verordnungen. Da antwortete das Volk einstimmig und sprach: Alles, was der HERR gesagt hat, wollen wir tun! (2. Mose 19.8) 4 Da schrieb Mose alle Worte des HERRN nieder und stand des Morgens frühe auf und baute einen Altar unten am Berg und zwölf Malsteine nach den zwölf Stämmen Israels. (2. Mose 34.27) (1. Könige 18.31) 5 Und Mose sandte israelitische Jünglinge, daß sie Brandopfer darbrächten und Farren opferten zum Dankopfer dem HERRN. (2. Mose 3.12) 6 Und Mose nahm die Hälfte des Blutes und tat es in Becken; aber die andere Hälfte des Blutes sprengte er auf den Altar. 7 Darauf nahm er das Buch des Bundes und las es vor den Ohren des Volkes. Und sie sprachen: Alles, was der HERR gesagt hat, das wollen wir tun und befolgen! (2. Mose 24.4) 8 Da nahm Mose das Blut und sprengte es auf das Volk und sprach: Sehet, das ist das Blut des Bundes, den der HERR mit euch gemacht hat über allen diesen Worten! (Hebräer 9.19-22) 9 Da stiegen Mose und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels hinauf; 10 und sie sahen den Gott Israels; und unter seinen Füßen war ein Boden wie von Saphirsteinen und so klar wie der Himmel selbst. (Hesekiel 1.26) 11 Und er legte seine Hand nicht an die Auserwählten der Kinder Israel. Und als sie Gott gesehen hatten, aßen und tranken sie. (2. Mose 33.20-23) 12 Und der HERR sprach zu Mose: Steige zu mir herauf auf den Berg und bleibe daselbst, so will ich dir die steinernen Tafeln geben und das Gesetz und das Gebot, das ich geschrieben habe, um sie zu unterweisen! (2. Mose 31.18) 13 Da machte sich Mose auf samt seinem Diener Josua und stieg auf den Berg hinauf zu Gott. 14 Zu den Ältesten aber hatte er gesagt: Erwartet uns hier, bis wir wieder zu euch kommen; sehet, Aaron und Hur sind bei euch; wer eine Angelegenheit hat, der wende sich an sie! 15 Als nun Mose auf den Berg stieg, bedeckte eine Wolke den Berg. 16 Und die Herrlichkeit des HERRN wohnte auf dem Berg Sinai, und die Wolke bedeckte ihn sechs Tage lang; am siebenten Tage aber rief er Mose von der Wolke aus zu. (2. Mose 16.10) 17 Und die Herrlichkeit des HERRN erschien den Kindern Israel wie ein verzehrendes Feuer oben auf dem Gipfel des Berges. (5. Mose 4.24) (5. Mose 9.3) (Hebräer 12.29) 18 Mose aber ging mitten in die Wolke hinein, da er den Berg bestieg; und Mose blieb vierzig Tage und vierzig Nächte auf dem Berge. (2. Mose 34.28)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)