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2. Mose - Kapitel 23

Gerechtigkeit und Nächstenliebe

1 Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten! Leihe keinem Gottlosen deine Hand, daß du durch dein Zeugnis einen Frevel unterstützest! (2. Mose 20.16) 2 Du sollst nicht der Mehrheit folgen zum Bösen und sollst vor Gericht deine Aussagen nicht nach der Mehrheit richten, um zu verdrehen. 3 Du sollst den Armen nicht beschönigen in seinem Prozeß. (3. Mose 19.15) 4 Wenn du den Ochsen oder Esel deines Feindes antriffst, der sich verlaufen hat, so sollst du ihm denselben wiederbringen. (Lukas 6.27) 5 Siehst du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen, könntest du es unterlassen, ihm zu helfen? Du sollst ihm samt jenem aufhelfen! 6 Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seinem Prozeß. (5. Mose 27.19) 7 Von falscher Anklage halte dich fern und bringe keinen Unschuldigen und Gerechten um; denn ich spreche keinen Gottlosen gerecht. 8 Und nimm kein Geschenk! Denn das Geschenk macht die Sehenden blind und verkehrt die Sache der Gerechten. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (2. Mose 22.20)

Sabbatjahr und Sabbat

10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln; (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 aber im siebenten sollst du es brach liegen und sich ausruhen lassen, daß sich die Armen deines Volkes davon nähren, und was sie übriglassen, mögen die Tiere des Feldes fressen; desgleichen sollst du mit deinem Weinberg und Olivengarten tun. 12 Sechs Tage sollst du deine Werke verrichten, aber am siebenten Tag sollst du feiern, damit dein Ochs und dein Esel ausruhen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erholen. (2. Mose 20.8-11) 13 Befolget alles, was ich euch befohlen habe, und erwähnet die Namen der fremden Götter nicht; die sollen gar nicht über eure Lippen kommen! (Josua 23.7)

Die drei großen Jahresfeste

14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern. 15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen zur bestimmten Zeit im Monat Abib, wie ich dir befohlen habe; denn in demselben bist du aus Ägypten ausgezogen. Man erscheine aber nicht leer vor mir! (2. Mose 12.15) 16 Und das Erntefest, da du deine ersten Erzeugnisse darbringst von dem, was du auf dem Felde gesät hast; und das Fest der Einsammlung am Ausgang des Jahres, wenn du deine Erzeugnisse vom Felde eingesammelt hast. 17 Dreimal im Jahr soll alle deine Mannschaft vor dem Herrscher, dem HERRN, erscheinen! 18 Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zusammen mit Sauerteig darbringen, und das Fett meiner Festopfer soll nicht bleiben bis zum andern Morgen. (2. Mose 12.10) 19 Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen! (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1)

Mahnungen für die Besitznahme von Kanaan. Warnung vor dem Götzendienst

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, dich zu behüten auf dem Weg und dich an den Ort zu bringen, den ich bereitet habe. (2. Mose 14.19) 21 Hüte dich vor ihm und gehorche seiner Stimme und sei nicht widerspenstig gegen ihn; denn er wird eure Übertretungen nicht ertragen; denn mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Wirst du aber seiner Stimme gehorchen und alles tun, was ich sage, so will ich deine Feinde befehden und deinen Widersachern widerwärtig sein. 23 Wenn nun mein Engel vor dir hergeht und dich zu den Amoritern, Hetitern, Pheresitern, Kanaanitern, Hevitern und Jebusitern bringt und ich sie vertilge, 24 so sollst du ihre Götter nicht anbeten, noch ihnen dienen, und sollst es nicht machen wie sie; sondern du sollst ihre Säulen niederreißen und sie gänzlich zerstören. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Und ihr sollt dem HERRN, eurem Gott, dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen; und ich will die Krankheit aus deiner Mitte tun. (2. Mose 15.26) 26 Es soll keine Kinderlose und keine Unfruchtbare in deinem Lande sein; ich will die Zahl deiner Tage voll machen. 27 Ich will meinen Schrecken vor dir hersenden und will alle Völker in Verwirrung bringen, zu welchen du kommst, und will machen, daß alle deine Feinde dir den Rücken kehren sollen. 28 Ich will Hornissen vor dir hersenden, damit sie die Heviter, die Kanaaniter und Hetiter vor dir her vertreiben. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Ich will sie aber nicht in einem Jahre vor dir her vertreiben, damit das Land nicht zur Wüste werde und die wilden Tiere sich nicht zu deinem Schaden vermehren. 30 Nach und nach will ich sie vor dir vertreiben, in dem Maß, wie du zunimmst und das Land ererben kannst. 31 Und ich setze deine Grenze vom Schilfmeer bis zum Philistermeer und von der Wüste bis zum Strom Euphrat ; denn ich will die Bewohner des Landes in eure Hand geben, daß du sie vor dir her vertreibest. (1. Mose 15.18) 32 Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen; (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 sie sollen nicht in deinem Lande wohnen, damit sie dich nicht zur Sünde gegen mich verleiten; denn du würdest ihren Göttern dienen, und sie würden dir zum Fallstrick werden. (Richter 2.3)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)