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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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Sprüche - Kapitel 27

1 Rühme dich nicht des morgigen Tages, / denn du weißt nicht, was ein Tag gebiert. (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.13) 2 Mag ein anderer dich loben, doch nicht dein eigener Mund; / ein Fremder mag dich rühmen, doch nicht deine eigenen Lippen. (2. Korinther 10.12) 3 Ein Stein ist schwer, Sand eine Last; / noch schwerer wiegt der Ärger, den man mit Dummen hat. 4 Grimm ist grausam und Zorn schäumt über, / doch wer besteht vor der Eifersucht? 5 Besser ein offener Tadel / als Liebe, die ängstlich schweigt. 6 Treu gemeint sind die Schläge von dem, der dich liebt, / doch reichlich die Küsse des Hassers. (Psalm 141.5) 7 Der Satte verschmäht den besten Honig, / dem Hungrigen ist alles Bittere süß. 8 Wie ein Vogel, der weit vom Nest weg fliegt, / ist ein Mensch, der seine Heimat verlässt. 9 Salböl und Weihrauch erfreuen das Herz, / die Freundlichkeit des Freundes die bekümmerte Seele. 10 Den Freund und deines Vaters Freund gib niemals auf! / Lauf nicht zu deinem Bruder, wenn du in Schwierigkeiten bist! / Besser ein Nachbar in der Nähe als ein Bruder in der Ferne. (Sprüche 14.20) 11 Werde weise, mein Sohn, und erfreue mein Herz, / damit ich den widerlegen kann, der mich beschimpft. 12 Der Kluge sieht das Unglück voraus und bringt sich in Sicherheit; / der Unerfahrene geht weiter und kommt zu Fall. (Sprüche 21.29) (Sprüche 22.3) 13 Nimm sein Gewand, denn er hat für den Fremden gebürgt; / pfände ihn wegen der Ausländerin. (Sprüche 20.16) 14 Wer frühmorgens seinen Nächsten allzu laut grüßt, / dem wird es als Verwünschung ausgelegt. 15 Ein tropfendes Dach, das am Regentag nervt, / gleicht sehr einer zänkischen Frau. (Sprüche 19.13) (Sprüche 25.24) 16 Wer sie aufhalten will, / kann auch versuchen, den Wind festzuhalten / und Öl mit den Fingern zu greifen. 17 Ein Messer wetzt das andere, / durch Umgang mit anderen bekommt man den Schliff. 18 Wer den Feigenbaum hütet, bekommt die Feigen zu essen; / wer seinen Herrn beschützt, wird geehrt. 19 Im Spiegel des Wassers erkennst du dein Gesicht, / im Spiegel deiner Gedanken dich selbst. 20 Totenreich und Unterwelt werden nie satt, / auch die Augen des Menschen sehen niemals genug. (Prediger 1.8) (Sprüche 30.15-16) 21 Was der Tiegel für das Silber, / der Schmelzofen fürs Gold, / ist der Ruf für einen Mann. 22 Wenn du den Narren im Mörser zerstampfst, / wenn der Stößel ihn trifft wie die Körner, / seine Dummheit treibst du nicht aus. 23 Sorge für dein Kleinvieh, / achte auf deine Herden, 24 denn Geldbesitz ist nicht von Dauer; / selbst eine Krone wird nicht immer vererbt. (1. Timotheus 6.7) 25 Ist das Heu gemacht, erscheint das frische Gras, / und man sammelt die Kräuter der Berge. 26 Die Lämmer geben dir Kleidung / und die Böcke Geld für ein Feld. 27 Die Ziegen geben reichlich Milch, / und du hast Nahrung für dein Haus - und noch für deine Mägde den Lebensunterhalt.