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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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Sprüche - Kapitel 17

1 Besser ein trockenes Brot und Eintracht / als ein großes Festmahl und Streit. (Sprüche 15.16-17) (Sprüche 16.8) 2 Ein kluger Sklave wird Herr über einen missratenen Sohn / und teilt mit den Brüdern das Erbe. 3 Der Tiegel für das Silber, der Ofen für das Gold; / doch Jahwe ist es, der die Herzen prüft. (Psalm 66.10) 4 Ein Bösewicht hört auf böse Reden, / ein Lügner schenkt dem Verleumder Gehör. 5 Wer Arme verspottet, verhöhnt deren Schöpfer; / und wer sich über Unglück freut, der bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 14.31) 6 Der Alten Schmuck sind Enkelkinder, / der Kinder Stolz sind ihre Väter. (Psalm 128.6) 7 Zum Narren passt die vornehme Sprache nicht; / und die Lüge nicht zum geachteten Mann. 8 Bestechung ist wie ein Zauberstein für den, der sie übt, / wohin er sich wendet, hat er Erfolg. 9 Wer nach Liebe sucht, deckt Vergehen zu, / doch wer die Sache aufrührt, vertreibt den Freund. 10 Ein Tadel trifft einen Verständigen mehr / als hundert Schläge einen Narren. 11 Nur Aufruhr will der Böse, / doch ein strenger Gerichtsbote wird ihm geschickt. 12 Besser einer Bärin begegnen, der die Jungen geraubt sind, / als einem Narren mit seinem Unverstand. 13 Wer Gutes mit Bösem vergilt, / bei dem bleibt das Unheil ein ständiger Gast. (Psalm 109.5) 14 Der Anfang eines Streits ist wie ein Wasserdurchbruch. / Hör auf, bevor der Prozess beginnt! 15 Den Schuldigen gerecht zu sprechen und den Gerechten für schuldig zu erklären, / beides ist für Jahwe ein Gräuel. (Jesaja 5.23) 16 Was soll das Geld in des Toren Hand? / Kann er Weisheit kaufen ohne Verstand? 17 Ein Freund steht immer zu dir, / wie ein Bruder ist er dir in der Not. (Sprüche 18.24) 18 Wer mit Handschlag für die Schulden eines anderen bürgt, / vermisst wohl seinen Verstand. (Sprüche 6.1) 19 Wer Streit liebt, liebt die Sünde; / wer sein Tor zu hoch baut, führt seinen Einsturz herbei. 20 Ein verschlagener Mensch findet kein Glück; / ins Unheil stürzt, wer sich beim Reden verstellt. 21 Hat jemand einen Dummkopf zum Sohn, dann hat er auch Kummer; / der Vater eines Narren freut sich nicht. (Sprüche 10.1) 22 Ein frohes Herz tut dem Körper wohl, / ein zerschlagener Geist trocknet ihn aus. (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 23 Der Gottlose nimmt heimlich Bestechung an, / um die Wege des Rechts zu beugen. 24 Der Verständige hat die Weisheit vor Augen, / doch für den Toren liegt sie am Ende der Welt. (Sprüche 4.25) 25 Ein törichter Sohn macht seinem Vater Verdruss; / und Kummer seiner Mutter, die ihn gebar. (Sprüche 17.21) 26 Eine Geldstrafe für den Unschuldigen ist nicht gut, / doch Edelleute schlagen zu lassen, ist gegen alles Recht. 27 Wer Einsicht hat, spart sich die Worte, / wer sich beherrschen kann, zeigt seinen Verstand. (Sprüche 10.19) (Jakobus 1.19) 28 Selbst ein Narr wird für weise gehalten, wenn er schweigt, / für vernünftig, wenn er seine Lippen schließt. (Hiob 13.5)