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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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Prediger - Kapitel 8

1 Wer ist so weise und wer versteht eine Sache zu deuten? Die Weisheit eines Menschen lässt sein Gesicht leuchten, und die Härte verschwindet daraus. 2 Gehorche dem Befehl des Königs, denn du hast ihm vor Gott die Treue geschworen. 3 Hüte dich davor, von ihm abtrünnig zu werden, und lass dich nicht auf eine so böse Sache ein, denn er tut doch, was er will. 4 Denn das Wort eines Königs hat Macht. Wer könnte ihm denn sagen: "Was machst du da?" 5 Wer dem Befehl gehorcht, hat nichts Schlimmes zu befürchten. Ein weiser Mensch weiß um Zeitpunkt und Entscheidung. 6 Denn für jede Sache gibt es einen Zeitpunkt und eine Entscheidung. Das ist so, weil die Bosheit des Menschen schwer darüber liegt. (Prediger 3.1) 7 Der Mensch weiß ja nicht, was geschehen wird, und wer könnte ihm das mitteilen? (Prediger 10.14) 8 Kein Mensch hat Macht über den Wind, keiner kann ihn zurückhalten. Und niemand hat Macht über den Tag des Todes. Im Krieg wird niemand entlassen, und Unrecht kann seinen Täter nicht retten. 9 Das alles habe ich gesehen, als ich mich mit dem beschäftigte, was unter der Sonne getan wird: Die Zeit, in der Menschen über Menschen herrschen, ist schlecht für den Menschen. 10 Ich sah, wie Gottlose begraben wurden und zur Ruhe eingingen, während andere, die Gott gehorchten, die heilige Stätte verlassen mussten, und man vergaß sie in der Stadt. Auch das ist nichtig. 11 Weil das Urteil über die böse Tat nicht sofort vollstreckt wird, wächst in den Menschen die Lust, Böses zu tun. (Hiob 35.15) 12 Denn ein Sünder kann hundertmal Böses tun und doch lange leben. Aber ich habe auch verstanden, dass es den Gottesfürchtigen gut gehen wird, die Gott voller Ehrfurcht begegnen. (Psalm 73.17) 13 Dem Gottlosen wird es nicht gut gehen. Sein Leben ist kurz und flüchtig wie ein Schatten, weil er Gott nicht fürchtet. 14 Trotzdem geschieht viel Sinnloses auf der Erde. Da gibt es Gerechte, denen es so ergeht, wie Verbrecher es verdienen, und es gibt Verbrecher, denen es so geht, als hätten sie immer das Rechte getan. Ich dachte: Auch das ist nichtig. (Prediger 7.15) 15 So pries ich die Freude, denn es gibt für den Menschen unter der Sonne nichts Besseres, als zu essen und zu trinken und sich zu freuen. Das sollte ihn bei seinem Mühen in der Zeit begleiten, die Gott ihn unter der Sonne leben lässt. (Prediger 2.24) 16 Als ich mich bemühte, Weisheit zu verstehen und das Treiben auf der Erde zu besehen - Tag und Nacht gönnt man seinen Augen keinen Schlaf -, 17 da sah ich an allem das Werk Gottes. Der Mensch kann nicht ergründen, was unter der Sonne geschieht, wie sehr er sich auch abmüht, es zu erkennen, er findet es doch nicht heraus. Selbst wenn der Weise behauptet, es zu verstehen, so kann er es doch nicht begreifen. (Prediger 3.11)