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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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Nehemia - Kapitel 7

1 Als der Wiederaufbau der Mauer abgeschlossen war, ließ ich die Torflügel einsetzen. Dann wurden die Torwächter bestellt. Auch die Sänger und Leviten bekamen ihren Dienst zugewiesen. 2 Zu Befehlshabern über Jerusalem ernannte ich meinen Bruder Hanani und den Burghauptmann Hananja, der ein zuverlässiger und gottesfürchtiger Mann war, wie es nicht viele gab. 3 Ich sagte zu ihnen: "Die Tore Jerusalems werden erst geöffnet, wenn die Sonne schon heiß scheint. Und abends, während sie noch am Himmel steht, werden die Tore geschlossen und verriegelt. Bildet einen Wachdienst aus den Einwohnern der Stadt. Ein Teil von ihnen soll an den besonders gefährdeten Stellen Wache stehen und die anderen bei ihrem Haus." 4 Nun war die Stadt ausgedehnt und groß, aber die Zahl der Einwohner klein; neugebaute Häuser waren nicht vorhanden. 5 Da gab es mir Gott in den Sinn, die Vornehmen, die Vorsteher und das ganze Volk zusammenzurufen, um sie nach ihren Sippen in Listen einzutragen. Dabei fand ich die Schriftrolle mit dem Verzeichnis der ersten Heimkehrer. Darin hieß es: 6 Die hier Eingetragenen der Provinz Judäa verließen Babylonien, wohin sie von König Nebukadnezzar verschleppt worden waren, und kehrten nach Jerusalem und Judäa in ihre Heimatorte zurück. (Esra 2.1) 7 Sie kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemja, Asarja, Raamja, Nahamani, Mordochai, Bilschan, Misperet, Bigwai, Rehum und Baana. 8 Es folgt ein Verzeichnis der heimgekehrten Sippen mit der Zahl der zu ihnen gehörenden Männer: Parosch 2172, 9 Schefatja 372, 10 Arach 652, 11 Pahat-Moab, die Nachkommen von Jeschua und Joab 2818, 12 Elam 1254, 13 Sattu 845, 14 Sakkai 760, 15 Bani 648, 16 Bebai 628, 17 Asgad 2322, 18 Adonikam 667, 19 Bigwai 2067, 20 Adin 655, 21 Ater, die Nachkommen von Hiskija 98, 22 Haschum 328, 23 Bezai 324, 24 Harif 112, 25 Gibeon 95, 26 Netofa aus Bethlehem 188. 27 Aus Anatot waren es 128, 28 aus Bet-Asmawet 42, 29 aus Kirjat-Jearim, Kefira und Beerot 743, 30 aus Rama und Geba 621, 31 aus Michmas 122, 32 aus Bet-El und Ai 123, 33 aus dem anderen Nebo 52. 34 Von einem anderen Elam 1254, 35 von Harim 320, 36 aus Jericho 345, 37 aus Lod, Hadid und Ono 721, 38 von Senaa 3930. 39 Von den Priestersippen kehrten zurück: Jedaja, die Nachkommen von Jeschua 973, 40 Immer 1052, 41 Paschhur 1247, 42 Harim 1017. 43 Von den Sippen der Leviten: Jeschua, die Nachkommen von Kadmiël, Binnui und Hodawja 74. 44 Von den Tempelsängern: die Nachkommen Asafs 148. 45 Von den Torwächtern des Tempels: die Sippen Schallum, Ater, Talmon, Akkub, Hatita und Schobai, 138 Mann. 46 Von den Tempelsklaven kehrten folgende Sippen heim: Ziha, Hasufa, Tabbaot, 47 Keros, Sia, Padon, 48 Lebana, Hagaba, Salmai, 49 Hanan, Giddel, Gahar, 50 Reaja, Rezin, Nekoda, 51 Gasam, Usa, Paseach, 52 Besai, die Mëuniter, die Nefusiter, 53 Bakbuk, Hakufa, Harhur, 54 Bazlit, Mehida, Harscha, 55 Barkos, Sisera, Temach, 56 Neziach und Hatifa. 57 Von den Sippen der Sklaven Salomos kehrten heim: Sotai, Soferet, Peruda, 58 Jaala, Darkon, Giddel, 59 Schefatja, Hattil, Pocheret-Zebajim und Amon. 60 Die Gesamtzahl der Tempelsklaven und der Nachkommen der Sklaven Salomos betrug 392. 61 Aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub-Addon und Immer kamen folgende Sippen, die ihre Herkunft aus Israel nicht nachweisen konnten: 62 Delaja, Tobija und Nekoda 642. 63 Die Priestersippen Habaja, Koz und Barsillai. Barsillai hatte damals eine Tochter von dem Barsillai aus Gilead geheiratet und dessen Namen angenommen. 64 Sie konnten ihre Abstammungsnachweise nicht finden. Deshalb wurden sie für unrein erklärt und vom Priesteramt ausgeschlossen. 65 Der Statthalter untersagte ihnen, von den höchst heiligen Opfergaben zu essen, bis wieder ein Priester für die Urim und Tummim auftreten würde. 66 Die ganze Versammlung zählte 42.360 Personen, 67 dazu kamen 7337 Sklaven und Sklavinnen und 245 Sänger und Sängerinnen. 68 Sie hatten 435 Kamele und 6720 Esel. 69 Einige von den Sippenoberhäuptern gaben Spenden für das Werk. Der Statthalter spendete achteinhalb Kilogramm Goldstücke, 50 Opferschalen und 530 Priestergewänder. 70 Einige Sippenoberhäupter spendeten für den Bau 170 Kilogramm Goldstücke und 1250 Kilogramm Silber. (Nehemia 7.65) 71 Das übrige Volk spendete 170 Kilogramm Goldstücke, 1140 Kilogramm Silber und 67 Priestergewänder. 72 Die Priester, die Leviten, die Torwächter, die Sänger, die Tempelsklaven und das übrige Volk ließen sich in ihren Heimatorten nieder. Als der Oktober herankam und die Israeliten in ihren Städten wohnten,