1Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.2Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;3wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.4Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.5Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.6Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.7Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.8Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.9Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.10Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,11so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.12Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;(1. Mose 31.39)13wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.14Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
Sittengesetze
15so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.(5. Mose 22.28-29)16Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft
20Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.(2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.(Jesaja 1.17)22Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken.23Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,24und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!(3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.(5. Mose 24.12-13)26Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;
Gebote der Gottesfurcht
27denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.(2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!(2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!(3. Mose 22.27)30Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)31Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.
1Folgende Priester und Leviten waren mit Serubbabel Ben-Schealtiël und Jeschua aus der Verbannung heimgekehrt: Seraja, Jirmeja, Esra, (Esra 2.2)2Amarja, Malluch, Hattusch, 3Schechanja, Harim, Meremot, 4Iddo, Ginneton, Abija, (Lukas 1.5)5Mijamin, Maadja, Bilga, 6Schemaja, Jojarib, Jedaja, 7Sallu, Amok, Hilkija und Jedaja. Dies waren die Oberhäupter der Priester und ihre Brüder in der Zeit des Hohen Priesters Jeschua. 8Die Leviten Jeschua, Binnui, Kadmiël, Scherebja, Juda und Mattanja waren für den Gesang zuständig. (Nehemia 11.17)9Bakbukja, Unni und ihre Brüder standen ihnen nach Dienstabteilungen gegenüber. 10Der Hohe Priester Jeschua zeugte Jojakim, Jojakim Eljaschib, Eljaschib Jojada, (Nehemia 3.1)(Nehemia 3.20)(Nehemia 12.1)(Nehemia 12.26)11Jojada zeugte Jonatan, Jonatan Jaddua. 12Zur Zeit Jojakims waren folgende Priester die Oberhäupter ihrer Sippen. Für Seraja: Meraja; für Jirmeja: Hananja; 13für Esra: Meschullam; für Amarja: Johanan 14für Malluch: Jonatan; für Schebanja: Josef; 15für Harim: Adna; für Merajot: Helkai; 16für Iddo: Secharja; für Ginneton: Meschullam; 17für Abija: Sichri; für Mijamin ...; für Maadja: Piltai; 18für Bilga: Schammua; für Schemaja: Jonatan; 19für Jojarib: Mattenai; für Jedaja: Usi; 20für Sallai: Kallai; für Amok: Eber; 21für Hilkija: Haschabja; für Jedaja: Netanel. 22Zur Zeit der Hohen Priester Eljaschib, Jojada, Johanan und Jaddua sowie des Perserkönigs Darius wurden Verzeichnisse angelegt, in denen die Sippenoberhäupter der Leviten und Priester erfasst waren. (Nehemia 12.10-11)23Von den Leviten wurden die Sippenoberhäupter bis zur Amtszeit von Johanan Ben-Eljaschib in der amtlichen Chronik erfasst. 24Es waren: Haschabja, Scherebja und Jeschua Ben-Kadmiël. Ihre Verwandten standen ihnen in ihrer Dienstabteilung gegenüber, um nach dem Gebot des Gottesmannes David zu loben und zu preisen. (1. Chronik 25.1)(2. Chronik 29.25)25Es waren: Mattanja, Bakbukja und Obadja. Meschullam, Talmon und Akkub waren Torwächter; sie bewachten die Vorratsräume bei den Toren des Tempels. (1. Chronik 26.15)(1. Chronik 26.17)(2. Chronik 8.14)(Nehemia 11.17)(Nehemia 11.19)26Diese Männer lebten in der Zeit von Jojakim Ben-Jeschua, dem Enkel von Jozadak, und in der Zeit des Statthalters Nehemia und des Priesters und Schriftgelehrten Esra.(Esra 7.1)(Nehemia 5.14)(Nehemia 12.10)(1. Chronik 5.40-41)27 Zur Einweihung der Stadtmauer holte man die Leviten aus dem ganzen Land nach Jerusalem, um das Freudenfest mit Lobliedern und der festlichen Musik von Zimbeln, Harfen und Zithern zu feiern. 28Da sammelten sich die Sänger aus den Dörfern rings um Jerusalem und den Siedlungen der Netofatiter, 29aus Bet-Gilgal und dem Gebiet von Geba und Asmawet, denn sie hatten sich in der Umgebung von Jerusalem Gehöfte gebaut. 30Nachdem die Priester und Leviten sich selbst den Reinigungszeremonien unterzogen hatten, reinigten sie auch das Volk, die Tore und die Mauer. 31Daraufhin ließ ich die führenden Männer auf die Mauer steigen und stellte zwei große Festchöre zusammen. Der eine zog oben auf der Mauer nach rechts Richtung Misttor. (Nehemia 2.13)(Nehemia 3.13)32Hinter ihm ging Hoschaja mit der einen Hälfte der führenden Männer aus Juda 33und den Priestern Asarja, Esra, Meschullam, 34Juda, Benjamin, Schemaja und Jirmeja mit Trompeten. 35Es folgten Secharja Ben-Jonatan, der von Schemaja, Mattanja, Michaja, Sakkur und Asaf abstammte, 36und seine Mitbrüder Schemaja, Asarel, Milalai, Gilalai, Maai, Netanel, Juda und Hanani mit den Saiteninstrumenten, wie sie der Gottesmann David einst gespielt hatte. An ihrer Spitze ging der Gesetzeslehrer Esra. 37Sie zogen weiter zum Quelltor und stiegen auf dem ansteigenden Mauerstück auf Treppen zur Davidsstadt hinauf, gingen am ehemaligen Palast Davids vorbei und kamen bis zum Wassertor im Osten. (Nehemia 3.26)38Der zweite Festchor zog in entgegengesetzter Richtung. Er wurde von der anderen Hälfte der führenden Männer aus Juda und von mir begleitet. Wir zogen zum Ofenturm über die breite Mauer, (Nehemia 3.11)39das Efraïmtor, das Jeschanator, das Fischtor, am Hananel-Turm und dem Turm der Hundert vorbei zum Schaftor. Am Wachttor machten wir Halt. 40Dann stellten sich die beiden Dankchöre im Haus Gottes auf. Bei mir standen außer der einen Hälfte der führenden Männer 41die Priester Eljakim, Maaseja, Mijamin, Michaja, Eljoënai, Secharja und Hananja mit Trompeten 42und die Leviten Maaseja, Schemaja, Eleasar, Usi, Johanan, Malkija, Elam und Eser. Dann ließen sich die Sänger unter der Leitung von Jisrachja hören. 43Anschließend wurden eine Menge Tiere für das Opfermahl geschlachtet. Gott schenkte allen Männern, Frauen und Kindern große Freude. Der Jubel aus Jerusalem war weithin zu hören. 44 An jenem Tag wurden auch Männer als Aufseher über die Vorratsräume eingesetzt, in denen die Abgaben, die ersten Früchte der Ernte und die Zehnten der Erträge gelagert wurden. In diesen Kammern sammelte man von den Feldern der einzelnen Städte die Anteile, die den Priestern und Leviten gesetzlich zukamen. Denn die Juden hatten ihre Freude an den Priestern und Leviten im heiligen Dienst, (Nehemia 10.37)(Nehemia 13.5)45die ihrem Gott die Opfer brachten und die Reinigungshandlungen vollzogen. Auch die Sänger und Torwächter versahen ihren Dienst nach den Anordnungen Davids und seines Sohnes Salomo. 46Denn seit der Zeit Davids und Asafs gab es Vorsteher für die Sänger, die Gott mit ihren Liedern lobten und priesen. (1. Chronik 25.1)47Zur Zeit Serubbabels und zur Zeit Nehemias lieferte ganz Israel die Anteile für den täglichen Bedarf der Sänger und Torwächter ab. Und die Gaben, die Gott geweiht waren, brachten sie zu den Leviten, die wiederum den vorgeschriebenen Anteil an die Priester abgaben.(Nehemia 10.39)