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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 1 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. 2 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. 3, 4, 5, 6 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! 7, 8 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. 9, 10 

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. 11, 12, 13, 14, 15 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. 16 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! 17, 18, 19 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. 20 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. 21, 22, 23 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! 24, 25, 26 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! 27 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! 28, 29, 30, 31, 32, 33 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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Josua - Kapitel 18

1 Die ganze Gemeinschaft Israels versammelte sich in Schilo und richtete dort das Zelt der Begegnung mit Gott auf. Das Land war jetzt erobert. 34, 35, 36 2 Allerdings hatten sieben Stämme ihr Land noch nicht in Besitz genommen. 3 Da sagte Josua zu den Israeliten: "Wie lange wollt ihr noch warten, bis ihr das Land, das Jahwe, der Gott eurer Väter, euch gegeben hat, nun auch in Besitz nehmt? 4 Wählt drei Männer aus jedem Stamm aus, die ich durchs Land schicken kann. Sie sollen die Gebiete erfassen, in denen sie wohnen wollen, und dann zu mir zurückkommen. 5 Das ganze Land sollen sie in sieben Gebiete aufteilen, wobei sie die Wohngebiete von Juda im Süden und den Josefstämmen im Norden aussparen. 6 So sollt ihr die sieben Teile schriftlich aufnehmen und mir die Liste herbringen. Dann werde ich sie hier vor Jahwe, unserem Gott, für euch auslosen. 7 Nur die Leviten bekommen kein eigenes Land unter euch, denn ihr Erbbesitz ist das Priestertum für Jahwe. Auch die Stämme Gad, Ruben und halb Manasse bekommen nichts mehr zugeteilt, denn sie haben ihren Erbbesitz schon im Ostjordanland von Mose, dem Diener Jahwes, erhalten." 37 8 Da machten sich die Männer auf den Weg. Josua hatte ihnen befohlen: "Zieht durch das ganze Land und nehmt es schriftlich auf! Wenn ihr fertig seid, bringt ihr eure Verzeichnisse zu mir! Ich werde dann hier vor Jahwe in Schilo die Gebiete für euch auslosen." 9 Die Männer durchzogen also das ganze Land und fertigten eine Liste aller Städte an, die in jedem der sieben Teile lagen. Dann kehrten sie ins Lager bei Schilo zurück und überreichten die entstandene Schriftrolle Josua. 10 Dieser ließ Jahwe durch das Los entscheiden und teilte den restlichen Stämmen Israels das Land zu. 11 Das Los für den Stamm Benjamin und seine Sippen fiel auf das Gebiet zwischen dem Stamm Juda und den Josefstämmen. 12 Seine Nordgrenze begann am Jordan und stieg dann nördlich von Jericho auf das Gebirge nach Westen zu und endete im Weidegebiet von Bet-Awen. 38 13 Dann zog sie sich hinüber nach Lus, dem heutigen Bet-El, lief südlich der Stadt über den Höhenzug bis nach Atrot-Addar hinunter zu dem Berg, der südlich vom unteren Bet-Horon liegt. 39, 40 14 Von seiner Westseite aus wandte sie sich nach Süden und lief bis nach Kirjat-Baal, dem heutigen Kirjat-Jearim, das zu Juda gehört. Das war seine Westgrenze. 41 15 Die Südgrenze begann am westlichen Ende von Kirjat-Jearim und führte ostwärts zur Quelle Neftoach, 16 dann senkte sie sich zum Fuß des Berges an der Nordseite der Ebene Refaïm, hinter dem das Hinnom-Tal beginnt, und führte dann durch das Hinnom-Tal am Südabhang der Jebusiterstadt entlang zur Bleicherquelle En-Rogel. 17 Von dort lief sie nordwärts zur Sonnenquelle En-Schemesch und weiter zu den Bezirken, die der Adummim-Steige gegenüber liegen, bis hinab zum Stein Bohans, des Rubeniten. 18 Sie ging nördlich am Bergrücken von Bet-Araba vorbei und führte dann weiter in die Araba hinunter. 19 Dann lief die Grenze nördlich am Bergrücken von Bet-Hogla vorbei und endete an der Einmündung des Jordan in das Salzmeer. 20 Die Ostgrenze des Gebietes, das den Sippen des Stammes Benjamin zugeteilt wurde, bildete der Jordan. 21 Dem Stamm und seinen Sippen gehörten folgende Städte: Jericho, Bet-Hogla, Emek-Keziz, 22 Bet-Araba, Zemarajim, Bet-El, 23 Awim, Para, Ofra, 24 Kefar-Ammoni, Ofni und Geba. Das waren zwölf Städte mit ihren Dörfern. 25 Dazu kamen noch Gibeon, Rama, Beerot, 26 Mizpe, Kefira, Moza, 27 Rekem, Jirpeel, Tarala, 28 Zela, Elef, die Jebusiterstadt, das heutige Jerusalem, Gibea und Kirjat. Das sind 14 Städte mit ihren Dörfern. Das war der Erbbesitz der Sippen des Stammes Benjamin. 42, 43 

Querverweise

1 1. Mose 31.39: Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht; ich mußte es ersetzen, du fordertest es von meiner Hand, ob es bei Tag oder bei Nacht gestohlen war.

2 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,

3 3. Mose 20.6: Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

4 3. Mose 20.27: Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!

5 5. Mose 18.10: Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer,

6 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt doch, was Saul getan, wie er die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; warum willst du denn meiner Seele eine Schlinge legen, daß ich getötet werde?

7 3. Mose 18.23: Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!

8 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

9 5. Mose 13.7: «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern

10 5. Mose 17.2: Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten,

11 2. Mose 23.9: Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.

12 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen.

13 5. Mose 10.18-19: Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.

14 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.

15 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

16 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, erforschet das Recht, bestrafet den Gewalttätigen, schaffet den Waislein Recht, führet die Sache der Witwe!

17 3. Mose 25.36: Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.

18 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

19 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.

20 5. Mose 24.12-13: Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;

21 2. Mose 21.6: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.

22 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort.

23 Apostelgeschichte 23.5: Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.»

24 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!

25 2. Mose 13.13: Aber jede Erstgeburt vom Esel sollst du mit einem Schaf lösen; wenn du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Desgleichen alle Erstgeburt von Menschen unter deinen Kindern sollst du lösen.

26 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.

27 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.

28 3. Mose 7.24: Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.

29 3. Mose 11.40: wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

30 3. Mose 17.15: Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.

31 3. Mose 22.8: Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!

32 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

33 Hesekiel 44.31: Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen!

34 Richter 21.19: Darum sprachen sie: Siehe, es ist alljährlich ein Fest des HERRN zu Silo, welches nördlich von Bethel liegt, östlich der Straße, die von Bethel nach Sichem hinaufführt und südlich von Lebona.

35 1. Samuel 1.3: Dieser Mann ging jährlich hinauf aus seiner Stadt, um den HERRN der Heerscharen anzubeten und ihm zu opfern zu Silo. Daselbst aber waren Hophni und Pinehas, die beiden Söhne Elis, Priester des HERRN.

36 1. Samuel 4.4: Und das Volk sandte gen Silo und ließ die Bundeslade des HERRN der Heerscharen, der über den Cherubim thront, von dannen abholen. Und die beiden Söhne Elis, Hophni und Pinehas, waren daselbst mit der Bundeslade Gottes.

37 Josua 13.14: Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; denn die Feueropfer des HERRN, des Gottes Israels, sind ihr Erbteil, wie er ihnen versprochen hat.

38 Josua 7.2: Als nun Josua Männer aussandte von Jericho gen Ai, das bei Beth-Aven, östlich von Bethel liegt, sprach er zu ihnen also: Gehet hinauf und kundschaftet das Land aus! Und sie gingen hinauf und kundschafteten Ai aus.

39 1. Mose 12.8: Von da rückte er weiter vor aufs Gebirge, östlich von Bethel, und schlug sein Zelt also auf, daß er Bethel im Westen und Ai im Osten hatte; und er baute daselbst dem HERRN einen Altar und rief den Namen des HERRN an.

40 1. Mose 28.19: und nannte diesen Ort Beth-El; zuvor aber hieß die Stadt Lus.

41 Josua 15.6-9: und geht hinauf gen Beth-Hogla und zieht sich von Mitternacht gen Beth-Araba und kommt herauf zum Stein Bohan,

42 Josua 15.63: Die Kinder Juda aber konnten die Jebusiter, welche zu Jerusalem wohnten, nicht vertreiben. Also wohnten die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag.

43 Richter 1.21: Aber die Kinder Benjamin vertrieben die Jebusiter nicht, die zu Jerusalem wohnten; sondern die Jebusiter wohnten bei den Kindern Benjamin zu Jerusalem bis auf diesen Tag.