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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 1 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. 2 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. 3, 4, 5, 6 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! 7, 8 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. 9, 10 

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. 11, 12, 13, 14, 15 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. 16 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! 17, 18, 19 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. 20 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. 21, 22, 23 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! 24, 25, 26 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! 27 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! 28, 29, 30, 31, 32, 33 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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Ester - Kapitel 9

1 Es kam der 13. März, der Tag, an dem der Erlass des Königs ausgeführt werden sollte, an dem die Feinde der Juden hofften, über sie zu triumphieren, an dem es nun aber umgekehrt geschah, dass die Juden ihre Hasser überwältigten. 2 An diesem Tag taten sich die Juden in allen Städten des Reiches zusammen und gingen gegen die vor, die ihnen schaden wollten. Niemand konnte ihnen standhalten, denn die Furcht vor ihnen hatte alle Völker gepackt. 34 3 Aus Angst vor Mordechai unterstützten auch die Fürsten in den Provinzen, die Satrapen, die Statthalter und alle Beamten des Königs die Juden. 4 Denn Mordechai war hoch angesehen am Königshof und seine Macht nahm immer mehr zu. 5 So schlugen die Juden alle ihre Feinde. Sie machten sie mit dem Schwert nieder, töteten und vernichteten sie. Sie konnten mit ihren Hassern verfahren, wie sie wollten. 6 In der befestigten Oberstadt von Susa erschlugen und vernichteten die Juden 500 Mann. 7 Außerdem brachten sie Parschandata, Dalfon, Aspata, 8 Porata, Adalja, Aridata, 9 Parmaschta, Arisai, Aridai und Wajesata, 10 die zehn Söhne des Judenfeindes Haman Ben-Hammedata um. Doch ihren Besitz plünderten sie nicht. 11 Als man an diesem Tag dem König meldete, wie viele Männer in der Oberstadt von Susa erschlagen worden waren, 12 sagte er zur Königin Ester: "Allein im Palastbezirk haben die Juden 500 Mann erschlagen, dazu auch die Söhne Hamans. Was werden sie wohl in den anderen Provinzen des Reiches getan haben? Doch was ist deine Bitte? Sie soll dir gewährt werden! Wenn du noch einen Wunsch hast, soll er dir erfüllt werden!" 35, 36 13 Da sagte Ester: "Wenn es dem König recht ist, soll es auch morgen den Juden in ganz Susa erlaubt werden, nach dem Gesetz von heute zu handeln. Außerdem soll man die zehn Söhne Hamans an den Pfahl hängen. 14 Der König befahl, so zu verfahren. Die betreffende Verordnung wurde in Susa erlassen und die zehn Söhne Hamans wurden öffentlich aufgehängt. 15 Die Juden in Susa taten sich also auch am 14. März zusammen und erschlugen 300 Mann in der Unterstadt. Doch an ihrem Besitz vergriffen sie sich nicht. 16 Auch in den Provinzen des Reiches hatten sich die Juden zusammengetan, um ihr Leben zu schützen. Sie töteten 75.000 ihrer von Hass erfüllten Feinde, doch ihren Besitz plünderten sie nicht. 17 Das geschah am 13. März. Am 14. März hatten sie Ruhe und feierten diesen Tag mit einem fröhlichen Festmahl. 18 Die Juden in Susa hatten sich jedoch am 13. und 14. März zusammengetan und kamen erst am 15. März zum Feiern. 19 So kam es, dass die Juden in den unbefestigten Orten auf dem Land schon den 14. März als Feiertag begehen, Festmahle feiern und sich gegenseitig Geschenke machen. 20 Mordechai schrieb alles auf, was geschehen war, und schickte Schreiben an alle Juden im Reich des Xerxes, nah und fern. 21 Darin ordnete er an, dass sie jährlich den 14. und 15. März festlich begehen sollten, 22 zur Erinnerung an die Tage, an denen die Juden Ruhe vor ihren Feinden hatten, und an den Monat, in dem sich ihr Kummer in Freude und ihre Trauer in Jubel verwandelt hatte. Diese Tage sollten als Festtage mit fröhlichen Mahlzeiten begangen werden, an denen man sich gegenseitig Geschenke macht und auch die Armen nicht vergisst. 23 Nach Mordechais Anordnung wurde das zum festen Brauch. 24 Denn der Judenfeind Haman Ben-Hammedata aus Agag hatte den Juden die Ruhe nehmen und sie völlig vernichten wollen. Zur Bestimmung des entscheidenden Tages hatte er das Pur, das Los, geworfen. 37 25 Doch als der König die Sache durchschaute, ordnete er in einem Schreiben an, dass der böse Plan gegen die Juden auf Haman selbst zurückfallen sollte. Zusammen mit seinen Söhnen wurde er am Pfahl aufgehängt. 38, 39 26 Deshalb nennt man diese Tage Purim nach dem Wort Pur. Wegen dieses Briefes und ihrer eigenen Erfahrung 27 machten die Juden es sich zur Pflicht und erklärten es zum unveränderlichen Brauch für sich, für ihre Nachkommen und für alle, die sich ihnen anschließen würden, diese beiden Tage jährlich zur festgesetzten Zeit in vorgeschriebener Weise zu feiern. 28 Diese Tage sollten in Erinnerung bleiben und gefeiert werden in jeder Generation, in jeder Familie, in jeder Provinz und in jeder Stadt. Diese Purimtage sollten bei den Juden nie vergessen werden, und die Erinnerung daran sollte auch bei ihren Nachkommen nie aufhören. 29 Die Königin Ester, die Tochter von Abihajil, und der Jude Mordechai schrieben nämlich noch einen zweiten Brief, in dem sie mit allem Nachdruck das Purimfest zur Pflicht machten. 30 Der Brief richtete sich an alle Juden in den 127 Provinzen des Xerxes in treuer und aufrichtiger Gesinnung. 31 Er legte das Datum der Purimtage fest, wie es der Jude Mordechai und die Königin Ester angeordnet und wie sie es für sich selbst und ihre Nachkommen zur Pflicht gemacht hatten. Das Schreiben enthielt auch die Vorschriften für das Fasten und Klagen, das dem Fest vorausgeht. 32 Der Befehl Esters machte diese Purimvorschriften zur Pflicht. Ihr Wortlaut wurde auf einer Urkunde festgehalten.

Querverweise

1 1. Mose 31.39: Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht; ich mußte es ersetzen, du fordertest es von meiner Hand, ob es bei Tag oder bei Nacht gestohlen war.

2 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,

3 3. Mose 20.6: Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

4 3. Mose 20.27: Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!

5 5. Mose 18.10: Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer,

6 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt doch, was Saul getan, wie er die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; warum willst du denn meiner Seele eine Schlinge legen, daß ich getötet werde?

7 3. Mose 18.23: Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!

8 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

9 5. Mose 13.7: «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern

10 5. Mose 17.2: Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten,

11 2. Mose 23.9: Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.

12 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen.

13 5. Mose 10.18-19: Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.

14 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.

15 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

16 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, erforschet das Recht, bestrafet den Gewalttätigen, schaffet den Waislein Recht, führet die Sache der Witwe!

17 3. Mose 25.36: Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.

18 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

19 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.

20 5. Mose 24.12-13: Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;

21 2. Mose 21.6: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.

22 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort.

23 Apostelgeschichte 23.5: Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.»

24 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!

25 2. Mose 13.13: Aber jede Erstgeburt vom Esel sollst du mit einem Schaf lösen; wenn du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Desgleichen alle Erstgeburt von Menschen unter deinen Kindern sollst du lösen.

26 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.

27 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.

28 3. Mose 7.24: Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.

29 3. Mose 11.40: wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

30 3. Mose 17.15: Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.

31 3. Mose 22.8: Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!

32 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

33 Hesekiel 44.31: Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen!

34 Ester 8.17: Und in allen Provinzen und in allen Städten, wohin des Königs Wort und Gebot gelangte, da war Freude und Wonne unter den Juden, Gastmahl und Festtag, so daß viele von der Bevölkerung des Landes Juden wurden; denn die Furcht vor den Juden war auf sie gefallen.

35 Ester 5.6: sprach der König zu Esther beim Weingelage: Was bittest du, Esther? Es soll dir gegeben werden! Und was forderst du? Wäre es auch die Hälfte des Königreichs, es soll geschehen!

36 Ester 7.2: Da sprach der König zu Esther auch am zweiten Tage beim Weintrinken: Was bittest du, Königin Esther? Es soll dir gegeben werden! Und was forderst du? Wäre es auch die Hälfte des Königreichs, es soll geschehen!

37 Ester 3.7: Im ersten Monat, das ist der Monat Nisan, im zwölften Jahre des Königs Ahasveros, ward das Pur, das ist das Los, vor Haman geworfen über die Tage und Monate, und es fiel auf den dreizehnten Tag im zwölften Monat, das ist der Monat Adar.

38 Ester 7.10: Also hängte man Haman an den Galgen, welchen er für Mardochai gemacht hatte. Da legte sich der Zorn des Königs.

39 Ester 9.14: Da befahl der König, solches zu tun, und das Gebot ward zu Susan erlassen, und die zehn Söhne Hamans wurden gehängt.