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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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Ester - Kapitel 9

1 Es kam der 13. März, der Tag, an dem der Erlass des Königs ausgeführt werden sollte, an dem die Feinde der Juden hofften, über sie zu triumphieren, an dem es nun aber umgekehrt geschah, dass die Juden ihre Hasser überwältigten. 2 An diesem Tag taten sich die Juden in allen Städten des Reiches zusammen und gingen gegen die vor, die ihnen schaden wollten. Niemand konnte ihnen standhalten, denn die Furcht vor ihnen hatte alle Völker gepackt. (Ester 8.17) 3 Aus Angst vor Mordechai unterstützten auch die Fürsten in den Provinzen, die Satrapen, die Statthalter und alle Beamten des Königs die Juden. 4 Denn Mordechai war hoch angesehen am Königshof und seine Macht nahm immer mehr zu. 5 So schlugen die Juden alle ihre Feinde. Sie machten sie mit dem Schwert nieder, töteten und vernichteten sie. Sie konnten mit ihren Hassern verfahren, wie sie wollten. 6 In der befestigten Oberstadt von Susa erschlugen und vernichteten die Juden 500 Mann. 7 Außerdem brachten sie Parschandata, Dalfon, Aspata, 8 Porata, Adalja, Aridata, 9 Parmaschta, Arisai, Aridai und Wajesata, 10 die zehn Söhne des Judenfeindes Haman Ben-Hammedata um. Doch ihren Besitz plünderten sie nicht. 11 Als man an diesem Tag dem König meldete, wie viele Männer in der Oberstadt von Susa erschlagen worden waren, 12 sagte er zur Königin Ester: "Allein im Palastbezirk haben die Juden 500 Mann erschlagen, dazu auch die Söhne Hamans. Was werden sie wohl in den anderen Provinzen des Reiches getan haben? Doch was ist deine Bitte? Sie soll dir gewährt werden! Wenn du noch einen Wunsch hast, soll er dir erfüllt werden!" (Ester 5.6) (Ester 7.2) 13 Da sagte Ester: "Wenn es dem König recht ist, soll es auch morgen den Juden in ganz Susa erlaubt werden, nach dem Gesetz von heute zu handeln. Außerdem soll man die zehn Söhne Hamans an den Pfahl hängen. 14 Der König befahl, so zu verfahren. Die betreffende Verordnung wurde in Susa erlassen und die zehn Söhne Hamans wurden öffentlich aufgehängt. 15 Die Juden in Susa taten sich also auch am 14. März zusammen und erschlugen 300 Mann in der Unterstadt. Doch an ihrem Besitz vergriffen sie sich nicht. 16 Auch in den Provinzen des Reiches hatten sich die Juden zusammengetan, um ihr Leben zu schützen. Sie töteten 75.000 ihrer von Hass erfüllten Feinde, doch ihren Besitz plünderten sie nicht. 17 Das geschah am 13. März. Am 14. März hatten sie Ruhe und feierten diesen Tag mit einem fröhlichen Festmahl. 18 Die Juden in Susa hatten sich jedoch am 13. und 14. März zusammengetan und kamen erst am 15. März zum Feiern. 19 So kam es, dass die Juden in den unbefestigten Orten auf dem Land schon den 14. März als Feiertag begehen, Festmahle feiern und sich gegenseitig Geschenke machen. 20 Mordechai schrieb alles auf, was geschehen war, und schickte Schreiben an alle Juden im Reich des Xerxes, nah und fern. 21 Darin ordnete er an, dass sie jährlich den 14. und 15. März festlich begehen sollten, 22 zur Erinnerung an die Tage, an denen die Juden Ruhe vor ihren Feinden hatten, und an den Monat, in dem sich ihr Kummer in Freude und ihre Trauer in Jubel verwandelt hatte. Diese Tage sollten als Festtage mit fröhlichen Mahlzeiten begangen werden, an denen man sich gegenseitig Geschenke macht und auch die Armen nicht vergisst. 23 Nach Mordechais Anordnung wurde das zum festen Brauch. 24 Denn der Judenfeind Haman Ben-Hammedata aus Agag hatte den Juden die Ruhe nehmen und sie völlig vernichten wollen. Zur Bestimmung des entscheidenden Tages hatte er das Pur, das Los, geworfen. (Ester 3.7) 25 Doch als der König die Sache durchschaute, ordnete er in einem Schreiben an, dass der böse Plan gegen die Juden auf Haman selbst zurückfallen sollte. Zusammen mit seinen Söhnen wurde er am Pfahl aufgehängt. (Ester 7.10) (Ester 9.14) 26 Deshalb nennt man diese Tage Purim nach dem Wort Pur. Wegen dieses Briefes und ihrer eigenen Erfahrung 27 machten die Juden es sich zur Pflicht und erklärten es zum unveränderlichen Brauch für sich, für ihre Nachkommen und für alle, die sich ihnen anschließen würden, diese beiden Tage jährlich zur festgesetzten Zeit in vorgeschriebener Weise zu feiern. 28 Diese Tage sollten in Erinnerung bleiben und gefeiert werden in jeder Generation, in jeder Familie, in jeder Provinz und in jeder Stadt. Diese Purimtage sollten bei den Juden nie vergessen werden, und die Erinnerung daran sollte auch bei ihren Nachkommen nie aufhören. 29 Die Königin Ester, die Tochter von Abihajil, und der Jude Mordechai schrieben nämlich noch einen zweiten Brief, in dem sie mit allem Nachdruck das Purimfest zur Pflicht machten. 30 Der Brief richtete sich an alle Juden in den 127 Provinzen des Xerxes in treuer und aufrichtiger Gesinnung. 31 Er legte das Datum der Purimtage fest, wie es der Jude Mordechai und die Königin Ester angeordnet und wie sie es für sich selbst und ihre Nachkommen zur Pflicht gemacht hatten. Das Schreiben enthielt auch die Vorschriften für das Fasten und Klagen, das dem Fest vorausgeht. 32 Der Befehl Esters machte diese Purimvorschriften zur Pflicht. Ihr Wortlaut wurde auf einer Urkunde festgehalten.