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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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Ester - Kapitel 3

1 Einige Zeit später erhob König Xerxes Haman Ben-Hammedata aus Agag zu höchsten Ehren und Würden. Er gab ihm einen Rang über allen anderen Fürsten in seiner Umgebung. 2 Alle königlichen Beamten im Palastbezirk mussten sich auf Befehl des Königs vor Haman hinknien und tief niederbeugen. Mordechai jedoch kniete sich nicht hin, er beugte sich nicht. 3 Da fragten ihn die anderen Beamten: "Warum übertrittst du dauernd das Gebot des Königs?" 4 "Weil ich Jude bin", sagte er. Als sie ihm dennoch Tag für Tag zusetzten und er nicht darauf reagierte, zeigten sie ihn bei Haman an. Sie wollten sehen, ob er mit seiner Begründung durchkam. 5 Haman wurde wütend, als er erfuhr, dass Mordechai sich nicht hinkniete und vor ihm beugte. 6 Doch weil er es für unter seiner Würde hielt, sich an Mordechai allein zu rächen, beschloss er, alle Juden im ganzen Reich des Xerxes zu vernichten. Man hatte ihm nämlich mitgeteilt, dass Mordechai ein Jude wäre. 7 Im April des zwölften Regierungsjahres von König Xerxes loste man vor Haman den günstigsten Zeitpunkt für die Aktion aus. Das Pur, das Los, fiel auf den 13. März des folgenden Jahres. (Ester 9.24) 8 Danach sagte er zum König: "Da gibt es ein Volk, das über alle Provinzen verstreut lebt und sich von allen anderen Völkern in deinem Reich absondert. Ihre Gesetze unterscheiden sich von denen aller anderen Völker, und die königlichen Gesetze befolgen sie nicht. Das darf sich der König nicht bieten lassen. 9 Wenn der König zustimmt, soll durch einen Erlass befohlen werden, sie auszurotten. Ich werde dann den Verwaltern der Staatskasse 10.000 Talente Silber aushändigen." 10 Der König zog seinen Siegelring vom Finger, gab ihn Haman, dem Judenfeind, (Ester 8.2) 11 und sagte: "Das Silber kannst du behalten, und mit dem Volk kannst du machen, was du willst." 12 Am 13. April ließ Haman die Schreiber des Königs rufen und diktierte ihnen einen Erlass an die Satrapen, die Statthalter der Provinzen und die Fürsten der Völker, jeweils in der Schrift und Sprache des einzelnen Volkes. Der Erlass wurde im Namen von König Xerxes verfasst und mit seinem Siegelring versiegelt. (Ester 1.22) 13 Eilboten sollten die Schreiben in alle Provinzen des Königs befördern. Sie enthielten den Befehl, alle Juden zu vernichten, umzubringen und zu beseitigen, Jung und Alt, Männer, Frauen und Kinder. Ihr Besitz sollte zur Plünderung freigegeben werden. Und das alles sollte am 13. März des folgenden Jahres geschehen. 14 Eine Abschrift davon sollte in jeder Provinz als Gesetz erlassen werden, die allen Völkern eröffnete, sich für diesen Tag bereit zu halten. 15 Auf Anordnung des Königs machten sich die Eilboten sofort auf den Weg. Auch im Palastbezirk von Susa wurde der Erlass bekannt gemacht. Während die ganze Stadt in Aufregung geriet, ließen sich der König und Haman zu einem Trinkgelage nieder.