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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 1 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. 2 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. 3, 4, 5, 6 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! 7, 8 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. 9, 10 

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. 11, 12, 13, 14, 15 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. 16 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! 17, 18, 19 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. 20 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. 21, 22, 23 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! 24, 25, 26 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! 27 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! 28, 29, 30, 31, 32, 33 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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4. Mose - Kapitel 5

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben. 34, 35 3 Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen." 36, 37 4 Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. 5 Jahwe befahl Mose, 6 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht - so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden - wird diese Person schuldig.  7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist. 8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt. 9 Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören. 38 10 Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören." 11 Jahwe befahl Mose, 12 den Israeliten zu sagen: "Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird, 13 wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden; 14 und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat, 15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie gut zwei Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt. 16 Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen. 17 Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen. 39 18 Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten. 19 Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser. 20 Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat'- 21 jetzt soll der Priester die Frau den Fluch schwören lassen und zu ihr sagen - 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt. 22 Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!' 23 Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen. 24 Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet. 25 Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen. 26 Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben. 27 Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden. 28 Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben." 29 Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren. 31 Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.

Querverweise

1 1. Mose 31.39: Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht; ich mußte es ersetzen, du fordertest es von meiner Hand, ob es bei Tag oder bei Nacht gestohlen war.

2 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,

3 3. Mose 20.6: Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

4 3. Mose 20.27: Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!

5 5. Mose 18.10: Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer,

6 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt doch, was Saul getan, wie er die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; warum willst du denn meiner Seele eine Schlinge legen, daß ich getötet werde?

7 3. Mose 18.23: Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!

8 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

9 5. Mose 13.7: «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern

10 5. Mose 17.2: Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten,

11 2. Mose 23.9: Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.

12 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen.

13 5. Mose 10.18-19: Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.

14 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.

15 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

16 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, erforschet das Recht, bestrafet den Gewalttätigen, schaffet den Waislein Recht, führet die Sache der Witwe!

17 3. Mose 25.36: Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.

18 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

19 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.

20 5. Mose 24.12-13: Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;

21 2. Mose 21.6: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.

22 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort.

23 Apostelgeschichte 23.5: Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.»

24 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!

25 2. Mose 13.13: Aber jede Erstgeburt vom Esel sollst du mit einem Schaf lösen; wenn du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Desgleichen alle Erstgeburt von Menschen unter deinen Kindern sollst du lösen.

26 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.

27 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.

28 3. Mose 7.24: Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.

29 3. Mose 11.40: wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

30 3. Mose 17.15: Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.

31 3. Mose 22.8: Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!

32 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

33 Hesekiel 44.31: Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen!

34 3. Mose 13.46: Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.

35 3. Mose 15.2: Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein.

36 4. Mose 12.14: Wenn ihr Vater ihr ins Angesicht gespieen hätte, müßte sie sich nicht sieben Tage lang schämen? Laß sie sich sieben Tage lang außerhalb des Lagers einschließen, darnach mag sie wieder aufgenommen werden.

37 4. Mose 35.34: So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.

38 4. Mose 18.8: Und der HERR sprach zu Aaron: Siehe, ich habe dir meine Hebopfer zu verwahren gegeben; von allem, was die Kinder Israel heiligen, habe ich sie dir zum Salbungsgeschenk und deinen Söhnen zum ewigen Recht verliehen.

39 2. Mose 30.18: Du sollst auch ein ehernes Becken machen mit einem ehernen Fuß, zum Waschen, und sollst es aufstellen zwischen der Stiftshütte und dem Altar, und Wasser darein tun,