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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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2. Chronik - Kapitel 31

1 Nachdem alle Festlichkeiten zu Ende waren, zogen die versammelten Israeliten in die anderen Städte Judas und zertrümmerten die Steinmale, hieben die geweihten Pfähle um und zerstörten die Opferhöhen und Altäre. Sie ruhten nicht eher, bis sie ihr Werk in ganz Juda und Benjamin, Efraïm und Manasse vollendet hatten. Dann erst kehrten alle Israeliten nach Hause zurück. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Hiskija stellte die Abteilungen der Priester und Leviten nach ihren Dienstgruppen auf. Er wies sie in ihre Dienste bei den Brand- und Freudenopfern ein, ebenso beim Lobpreis in den Toren der Wohnstätten Jahwes. 3 Der Beitrag, den der König aus seinem Vermögen für die Brandopfer gab, betraf die Opfer am Morgen und Abend, sowie die Brandopfer an den Sabbaten, den Neumondstagen und den Festen, die durch das Gesetz Jahwes vorgeschrieben waren. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Dann befahl er den Einwohnern Jerusalems, die Abgaben zu bringen, die den Priestern und Leviten zustanden, damit diese sich den im Gesetz Jahwes vorgeschriebenen Aufgaben widmen könnten. 5 Sobald dieser Befehl bekannt wurde, brachten die Israeliten in großen Mengen die Ersterträge von Getreide, Most, Öl, Honig und allen Feldfrüchten, dazu den vorgeschriebenen zehnten Teil von allen Erträgen. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Auch die Bewohner der anderen Städte Judas und die Israeliten, die sich bei ihnen niedergelassen hatten, brachten den zehnten Teil der Rinder, des Kleinviehs und der Gaben, die sie Jahwe, ihrem Gott, geweiht hatten. Sie reihten Stapel neben Stapel. 7 Im Juni begannen sie damit, die unterste Schicht zu legen, und im Oktober waren sie damit fertig. 8 Als Hiskija und die Oberen kamen und die aufgeschichteten Mengen sahen, priesen sie Jahwe und lobten sein Volk Israel. 9 Hiskija fragte die Priester und Leviten nach den Stapeln. 10 Der Oberpriester Asarja aus dem Haus Zadoks erwiderte ihm: "Seit man begonnen hat, die Abgaben in das Haus Jahwes zu bringen, haben wir gut und reichlich zu essen gehabt und noch viele Vorräte übrig. Jahwe hat sein Volk so reich gesegnet, dass wir diese Mengen hier übrig haben." 11 Hiskija befahl deshalb, im Haus Jahwes Vorratskammern einzurichten. Als das geschehen war, 12 lagerten sie die Abgaben, den Zehnten und die geweihten Gaben sorgfältig dort ein. Als Oberaufseher darüber wurde der Levit Konanja bestimmt mit seinem Bruder Schimi als Stellvertreter. 13 Auf Anweisung von König Hiskija und dem Oberpriester Asarja unterstanden Konanja und seinem Bruder Schimi die Leviten Jehiël, Asasja, Nahat, Asaël, Jerimot, Josabad, Eliël, Jismachja, Mahat und Benaja. 14 Der Levit Kore Ben-Jimna, Torwächter des Osttors, hatte die Aufsicht über die freiwilligen Gaben für Gott, damit die für Jahwe bestimmten Abgaben und das Höchstheilige den Priestern zukamen. 15 Unter seiner Leitung standen Eden, Minjamin, Jeschua, Schemaja, Amarja und Schechanja, die in den Priesterstädten wirkten. Sie sorgten dafür, dass ihre Amtsbrüder in den verschiedenen Dienstgruppen ihre Anteile zuverlässig erhielten, egal wie alt sie waren. 16 Außerdem hatte man Verzeichnisse angelegt, in denen die männlichen Personen von drei Jahren an erfasst waren. Das betraf alle Priester, die in Dienstgruppen turnusmäßig ins Haus Jahwes kamen, um dort die täglichen Aufgaben zu erfüllen, wie es ihren jeweiligen Stellungen entsprach. 17 Die Priester wurden nach Sippen geordnet aufgeführt, die übrigen Leviten, die älter als zwanzig Jahre waren, nach ihren Dienstgruppen und Aufgaben. 18 Für die Registrierung wurden sie mit all ihren kleinen Kindern, ihren Frauen, Söhnen und Töchtern erfasst, denn sie hatten sich gewissenhaft für den gottgeweihten Dienst geheiligt. 19 Auch für die Nachkommen Aarons, die in den Weidegebieten ihrer Städte wohnten, war gesorgt. Für diese Priester waren in jeder Stadt Männer benannt worden, die allen männlichen Angehörigen der Priesterfamilien ihre Anteile zu geben hatten, auch allen eingeschriebenen Leviten. 20 So verfuhr Hiskija in ganz Juda. Er tat, was vor Jahwe, seinem Gott, recht und gut war, und bewies damit seine Treue. 21 Bei allem, was er tat im Dienst für das Haus Gottes und die Gebote betreffend, hatte er Gelingen, weil er seinem Gott gehorchen wollte. (Psalm 1.3)