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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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Richter - Kapitel 21

Rettung des Restes von Benjamin

1 Die Männer von Israel hatten aber zu Mizpa geschworen und gesagt: Niemand von uns soll seine Tochter den Benjaminitern zum Weibe geben! (Richter 20.1) (Richter 21.7) (Richter 21.18) 2 Und das Volk kam nach Bethel, und sie blieben daselbst bis an den Abend vor Gott; und sie erhoben ihre Stimme und weinten sehr (Richter 20.18) 3 und sprachen: Warum, Jehova, Gott Israels, ist dieses in Israel geschehen, daß heute ein Stamm aus Israel vermißt wird? 4 Und es geschah am anderen Tage, da machte sich das Volk früh auf, und sie bauten daselbst einen Altar und opferten Brandopfer und Friedensopfer. 5 Und die Kinder Israel sprachen: Wer von allen Stämmen Israels ist nicht in die Versammlung zu Jehova heraufgekommen? Denn ein großer Schwur war geschehen betreffs dessen, der nicht zu Jehova nach Mizpa heraufkäme, indem man sprach: Er soll gewißlich getötet werden! (Richter 20.1) 6 Und die Kinder Israel ließen sich's gereuen über Benjamin, ihren Bruder, und sie sprachen: Heute ist ein Stamm von Israel abgehauen! 7 Was sollen wir ihnen, den Übriggebliebenen, tun betreffs der Weiber? Wir haben ja bei Jehova geschworen, ihnen keine von unseren Töchtern zu Weibern zu geben. (Richter 21.1) 8 Und sie sprachen: Gibt es irgend einen von den Stämmen Israels, der nicht zu Jehova nach Mizpa heraufgekommen ist? Und siehe, kein Mann von Jabes-Gilead war ins Lager, in die Versammlung, gekommen. 9 Und das Volk wurde gemustert, und siehe, kein Mann war da von den Bewohnern von Jabes-Gilead. 10 Da sandte die Gemeinde zwölftausend Mann von den tapferen Männern dorthin, und sie geboten ihnen und sprachen: Gehet hin und schlaget die Bewohner von Jabes-Gilead mit der Schärfe des Schwertes, auch die Weiber und die Kinder! 11 Und dies ist es, was ihr tun sollt: alle Männlichen und alle Weiber, die den Beischlaf eines Mannes gekannt haben, sollt ihr verbannen. (4. Mose 21.2) (4. Mose 31.17) 12 Und sie fanden unter den Bewohnern von Jabes-Gilead vierhundert Mädchen, Jungfrauen, die keinen Mann im Beischlaf erkannt hatten; und sie brachten sie ins Lager nach Silo, das im Lande Kanaan ist. 13 Und die ganze Gemeinde sandte hin und redete zu den Kindern Benjamin, die am Felsen Rimmon waren, und entbot ihnen Frieden. (Richter 20.47) 14 Und Benjamin kehrte in selbiger Zeit zurück; und sie gaben ihnen die Weiber, welche sie hatten leben lassen von den Weibern von Jabes-Gilead; aber sie fanden so nicht genug für sie. 15 Und das Volk ließ sich's gereuen wegen Benjamins, weil Jehova einen Riß gemacht hatte in den Stämmen Israels. 16 Und die Ältesten der Gemeinde sprachen: Was sollen wir den Übriggebliebenen tun betreffs der Weiber? Denn die Weiber sind aus Benjamin vertilgt. 17 Und sie sprachen: Ein Besitztum soll sein für die Entronnenen von Benjamin, damit nicht ein Stamm aus Israel ausgetilgt werde. 18 Wir aber, wir können ihnen keine Weiber von unseren Töchtern geben; denn die Kinder Israel haben geschworen und gesagt: Verflucht sei, wer den Benjaminitern ein Weib gibt! (Richter 21.1) (Richter 21.7) 19 Und sie sprachen: Siehe, ein Fest Jehovas ist von Jahr zu Jahr zu Silo, das nördlich von Bethel, gegen Sonnenaufgang von der Landstraße, die von Bethel nach Sichem hinaufgeht, und südlich von Lebona liegt. 20 Und sie geboten den Kindern Benjamin und sprachen: Gehet hin und lauert in den Weinbergen; 21 und sehet zu, und siehe, wenn die Töchter von Silo herausziehen zum Reigentanze, so kommet hervor aus den Weinbergen und erhaschet euch unter den Töchtern von Silo ein jeder sein Weib, und ziehet hin in das Land Benjamin. 22 Und es soll geschehen, wenn ihre Väter oder ihre Brüder kommen, um mit uns zu rechten, so wollen wir zu ihnen sagen: Gewähret sie uns! denn wir haben nicht ein jeder sein Weib im Kriege empfangen; denn nicht ihr habt sie ihnen gegeben, daß ihr jetzt schuldig wäret. 23 Und die Kinder Benjamin taten also und nahmen sich Weiber, nach ihrer Zahl, von den Tänzerinnen, die sie raubten. Und sie zogen fort und kehrten in ihr Erbteil zurück; und sie bauten die Städte wieder auf und wohnten darin. 24 Und die Kinder Israel zogen in selbiger Zeit von dannen, ein jeder zu seinem Stamme und zu seinem Geschlecht; und sie zogen von dannen hinweg, ein jeder in sein Erbteil. 25 In jenen Tagen war kein König in Israel; ein jeder tat, was recht war in seinen Augen. (Richter 17.6)