1Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.2Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;3wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.4Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.5Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.6Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.7Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.8Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.9Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.10Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,11so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.12Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;(1. Mose 31.39)13wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.14Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
Sittengesetze
15so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.(5. Mose 22.28-29)16Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft
20Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.(2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.(Jesaja 1.17)22Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken.23Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,24und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!(3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.(5. Mose 24.12-13)26Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;
Gebote der Gottesfurcht
27denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.(2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!(2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!(3. Mose 22.27)30Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)31Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.
Gesetz über den Leuchter im Heiligtum und über die Weihe der Leviten
1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Rede zu Aaron und sprich zu ihm: Wenn du die Lampen anzündest, so sollen die sieben Lampen gerade vor dem Leuchter hinscheinen.(2. Mose 25.31)3Und Aaron tat also: er zündete seine Lampen an, so daß sie gerade vor dem Leuchter hinschienen, so wie Jehova dem Mose geboten hatte.4Und dies war die Arbeit des Leuchters: getriebene Arbeit von Gold; von seinem Fuße bis zu seinen Blumen, alles war getriebene Arbeit; nach dem Bilde, das Jehova dem Mose gezeigt, also hatte man den Leuchter gemacht.5Und Jehova redete zu Mose und sprach:6Nimm die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel und reinige sie.(Maleachi 3.3)7Und also sollst du mit ihnen tun, um sie zu reinigen: Sprenge Entsündigungswasser auf sie, und sie sollen das Schermesser über ihr ganzes Fleisch gehen lassen und ihre Kleider waschen und sich reinigen.(3. Mose 14.8)(4. Mose 5.17)(4. Mose 19.9)(4. Mose 19.17)8Und sie sollen einen jungen Farren nehmen, und sein Speisopfer: Feinmehl, gemengt mit Öl; und einen anderen jungen Farren sollst du nehmen zum Sündopfer.9Und du sollst die Leviten vor das Zelt der Zusammenkunft herzutreten lassen und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammeln.10Und du sollst die Leviten vor Jehova herzutreten lassen, und die Kinder Israel sollen ihre Hände auf die Leviten legen.11Und Aaron soll die Leviten als Webopfer von seiten der Kinder Israel vor Jehova weben, damit sie zum Verrichten des Dienstes Jehovas seien.(4. Mose 8.21)12Und die Leviten sollen ihre Hände auf den Kopf der Farren legen; und den einen sollst du als Sündopfer und den anderen als Brandopfer dem Jehova opfern, um für die Leviten Sühnung zu tun.13Und so sollst du die Leviten vor Aaron und vor seine Söhne stellen und sie dem Jehova als Webopfer weben;14und du sollst die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel aussondern, daß die Leviten mir gehören.(4. Mose 3.45)15Und danach sollen die Leviten kommen, um das Zelt der Zusammenkunft zu bedienen. So sollst du sie reinigen und sie als Webopfer weben.16Denn sie sind mir ganz zu eigen gegeben aus der Mitte der Kinder Israel; anstatt alles dessen, was die Mutter bricht, anstatt jedes Erstgeborenen aus den Kindern Israel habe ich sie mir genommen.(4. Mose 3.12)17Denn mein ist alles Erstgeborene unter den Kindern Israel an Menschen und an Vieh. An dem Tage, da ich alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlug, habe ich sie mir geheiligt.(2. Mose 13.2)18Und ich habe die Leviten genommen anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel;19und ich habe die Leviten dem Aaron und seinen Söhnen als Gabe aus der Mitte der Kinder Israel gegeben, um den Dienst der Kinder Israel am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten und um für die Kinder Israel Sühnung zu tun, damit unter den Kindern Israel keine Plage dadurch entstehe, daß die Kinder Israel dem Heiligtum nahen.(4. Mose 3.9)20Und Mose und Aaron und die ganze Gemeinde der Kinder Israel taten so mit den Leviten; nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte wegen der Leviten, also taten die Kinder Israel mit ihnen.21Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider; und Aaron webte sie als Webopfer vor Jehova; und Aaron tat Sühnung für sie zu ihrer Reinigung.(4. Mose 8.11)22Und danach kamen die Leviten, um ihren Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten vor Aaron und vor seinen Söhnen. So wie Jehova dem Mose betreffs der Leviten geboten hatte, also taten sie mit ihnen.23Und Jehova redete zu Mose und sprach:24Dies ist es, was die Leviten betrifft: Von 25 Jahren an und darüber soll er eintreten, um die Arbeit zu tun im Dienste des Zeltes der Zusammenkunft.(4. Mose 4.3)(4. Mose 4.23)(4. Mose 4.30)(4. Mose 4.47)25Aber von fünfzig Jahren an soll er aus der Arbeit des Dienstes austreten und nicht mehr dienen;26er mag seinen Brüdern helfen am Zelte der Zusammenkunft, um der Hut zu warten; aber Dienst soll er nicht tun. So sollst du mit den Leviten tun in ihren Obliegenheiten.