1Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.2Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;3wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.4Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.5Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.6Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.7Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.8Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.9Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.10Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,11so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.12Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;(1. Mose 31.39)13wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.14Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
Sittengesetze
15so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.(5. Mose 22.28-29)16Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft
20Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.(2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.(Jesaja 1.17)22Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken.23Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,24und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!(3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.(5. Mose 24.12-13)26Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;
Gebote der Gottesfurcht
27denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.(2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!(2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!(3. Mose 22.27)30Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)31Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.
1Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:2Die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder bei seinem Panier, bei den Zeichen ihrer Vaterhäuser; dem Zelte der Zusammenkunft gegenüber sollen sie sich ringsum lagern.(4. Mose 1.1)3Und zwar die gegen Osten, gegen Sonnenaufgang Lagernden: das Panier des Lagers Judas, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Judas, Nachschon, der Sohn Amminadabs;4und sein Heer und ihre Gemusterten, 74600.5Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Issaschar; und der Fürst der Söhne Issaschars, Nethaneel, der Sohn Zuars;6und sein Heer und dessen Gemusterte, 54400.7Der Stamm Sebulon; und der Fürst der Söhne Sebulons, Eliab, der Sohn Helons;8und sein Heer und dessen Gemusterte, 57400.9Alle Gemusterten vom Lager Judas: 186400, nach ihren Heeren; sie sollen zuerst aufbrechen.10Das Panier des Lagers Rubens gegen Süden, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Rubens, Elizur, der Sohn Schedeurs;11und sein Heer und dessen Gemusterte, 46500.12Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Simeon; und der Fürst der Söhne Simeons, Schelumiel, der Sohn Zurischaddais;13und sein Heer und ihre Gemusterten, 59300.14Und der Stamm Gad; und der Fürst der Söhne Gads, Eljasaph, der Sohn Reghuels;15und sein Heer und ihre Gemusterten, 4565016Alle Gemusterten vom Lager Rubens: 151450 nach ihren Heeren; und als die zweiten sollen sie aufbrechen.17Und dann soll das Zelt der Zusammenkunft aufbrechen, das Lager der Leviten in der Mitte der Lager; so wie sie lagern, also sollen sie aufbrechen, ein jeder an seiner Stelle, nach ihren Panieren.18Das Panier des Lagers Ephraims, nach ihren Heeren, gegen Westen; und der Fürst der Söhne Ephraims, Elischama, der Sohn Ammihuds;19und sein Heer und ihre Gemusterten, 40500.20Und neben ihm der Stamm Manasse; und der Fürst der Söhne Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs;21und sein Heer und ihre Gemusterten, 32200.22Und der Stamm Benjamin; und der Fürst der Söhne Benjamins, Abidan, der Sohn Gideonis;23und sein Heer und ihre Gemusterten, 35400.24Alle Gemusterten vom Lager Ephraims: 108100, nach ihren Heeren; und als die dritten sollen sie aufbrechen.25Das Panier des Lagers Dans gegen Norden, nach ihren Heeren; und der Fürst der Söhne Dans, Achieser, der Sohn Ammischaddais;26und sein Heer und ihre Gemusterten, 62700.27Und die neben ihm Lagernden: der Stamm Aser; und der Fürst der Söhne Asers, Pagiel, der Sohn Okrans;28und sein Heer und ihre Gemusterten, 41500.29Und der Stamm Naphtali; und der Fürst der Söhne Naphtalis, Achira, der Sohn Enans;30und sein Heer und ihre Gemusterten, 53400.31Alle Gemusterten vom Lager Dans: 157600; sie sollen zuletzt aufbrechen nach ihren Panieren.32Das sind die Gemusterten der Kinder Israel nach ihren Vaterhäusern. Alle Gemusterten der Lager, nach ihren Heeren, waren 603550.(4. Mose 1.46)33Aber die Leviten wurden nicht unter den Kindern Israel gemustert, so wie Jehova dem Mose geboten hatte.(4. Mose 1.48-49)34Und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte: also lagerten sie sich nach ihren Panieren, und also brachen sie auf, ein jeder nach seinen Geschlechtern, nach seinem Vaterhause.(4. Mose 2.2)