zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 1

Brandopfer

1 Und Jehova rief Mose, und er redete zu ihm aus dem Zelte der Zusammenkunft und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mensch von euch dem Jehova eine Opfergabe darbringen will, so sollt ihr vom Vieh, vom Rind- und Kleinvieh, eure Opfergabe darbringen. 3 Wenn seine Opfergabe ein Brandopfer ist vom Rindvieh, so soll er sie darbringen, ein Männliches ohne Fehl; an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft soll er sie darbringen, zum Wohlgefallen für ihn vor Jehova. (3. Mose 17.4) 4 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Brandopfers legen, und es wird wohlgefällig für ihn sein, um Sühnung für ihn zu tun. (2. Mose 29.10) 5 Und er soll das junge Rind schlachten vor Jehova; und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut herzubringen und das Blut ringsum an den Altar sprengen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist. 6 Und er soll dem Brandopfer die Haut abziehen und es in seine Stücke zerlegen. 7 Und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen Feuer auf den Altar legen und Holz auf dem Feuer zurichten; 8 und die Söhne Aarons, die Priester, sollen die Stücke, den Kopf und das Fett auf dem Holze zurichten über dem Feuer, das auf dem Altar ist. 9 Und sein Eingeweide und seine Schenkel soll er mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze auf dem Altar räuchern: es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova. (1. Mose 8.21) 10 Und wenn seine Opfergabe vom Kleinvieh ist, von den Schafen oder von den Ziegen, zum Brandopfer, so soll er sie darbringen, ein Männliches ohne Fehl. 11 Und er soll es schlachten an der Seite des Altars gegen Norden, vor Jehova; und die Söhne Aarons, die Priester, sollen sein Blut an den Altar sprengen ringsum. 12 Und er soll es in seine Stücke zerlegen mit seinem Kopf und seinem Fett; und der Priester soll sie auf dem Holze zurichten, über dem Feuer, das auf dem Altar ist. 13 Und das Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze darbringen und auf dem Altar räuchern: es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova. 14 Und wenn ein Brandopfer vom Geflügel seine Opfergabe ist dem Jehova, so soll er von den Turteltauben oder von den jungen Tauben seine Opfergabe darbringen. 15 Und der Priester bringe sie zum Altar und kneipe ihr den Kopf ein und räuchere sie auf dem Altar, und ihr Blut soll ausgedrückt werden an die Wand des Altars. 16 Und er trenne ihren Kropf mit seinem Unrat ab und werfe ihn neben den Altar gegen Osten, an den Ort der Fettasche. 17 Und er soll sie an den Flügeln einreißen, er soll sie nicht zertrennen; und der Priester soll sie auf dem Altar räuchern, auf dem Holze, das über dem Feuer ist: es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.