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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 1 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. 2 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. 3, 4, 5, 6 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! 7, 8 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. 9, 10 

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. 11, 12, 13, 14, 15 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. 16 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! 17, 18, 19 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. 20 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. 21, 22, 23 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! 24, 25, 26 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! 27 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! 28, 29, 30, 31, 32, 33 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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1. Samuel - Kapitel 30

Davids Sieg über die Amalekiter

1 Und es geschah, als David und seine Männer am dritten Tage nach Ziklag kamen, da waren die Amalekiter in den Süden und in Ziklag eingefallen; und sie hatten Ziklag geschlagen und es mit Feuer verbrannt. 2 Und sie hatten die Weiber und alle, die darin waren, gefangen weggeführt, vom Kleinsten bis zum Größten; sie hatten niemand getötet, sondern sie hatten sie weggetrieben und waren ihres Weges gezogen. 3 Und David und seine Männer kamen zu der Stadt; und siehe, sie war mit Feuer verbrannt, und ihre Weiber und ihre Söhne und ihre Töchter waren gefangen weggeführt. 4 Da erhoben David und das Volk, das bei ihm war, ihre Stimme, und sie weinten, bis keine Kraft mehr in ihnen war zu weinen. 5 Und auch die beiden Weiber Davids waren gefangen weggeführt, Achinoam, die Jisreelitin, und Abigail, das Weib Nabals, des Karmeliters. 34 6 Und David war in großer Bedrängnis, denn das Volk sprach davon, ihn zu steinigen; denn die Seele des ganzen Volkes war erbittert, ein jeder um seine Söhne und um seine Töchter. Aber David stärkte sich in Jehova, seinem Gott. 7 Und David sprach zu Abjathar, dem Priester, dem Sohne Ahimelechs: Bringe mir doch das Ephod her! Und Abjathar brachte das Ephod zu David. 35 8 Und David befragte Jehova und sprach: Soll ich dieser Schar nachjagen? Werde ich sie erreichen? Und er sprach zu ihm: Jage nach, denn du wirst sie gewißlich erreichen und wirst gewißlich erretten. 9 Da zog David hin, er und die sechshundert Mann, die bei ihm waren; und sie kamen an den Bach Besor, wo die Zurückbleibenden stehen blieben. 10 Und David jagte nach, er und vierhundert Mann; denn zweihundert Mann blieben stehen, welche zu ermattet waren, um über den Bach Besor zu gehen. 11 Und sie fanden einen ägyptischen Mann auf dem Felde und brachten ihn zu David; und sie gaben ihm Brot, und er aß, und sie tränkten ihn mit Wasser; 12 und sie gaben ihm eine Schnitte Feigenkuchen und zwei Rosinenkuchen, und er aß; und sein Geist kam ihm wieder, denn er hatte drei Tage und drei Nächte kein Brot gegessen und kein Wasser getrunken. 36 13 Und David sprach zu ihm: Wem gehörst du? und woher bist du? Und er sprach: Ich bin ein ägyptischer Jüngling, der Knecht eines amalekitischen Mannes; und mein Herr hat mich verlassen, denn ich wurde heute vor drei Tagen krank. 14 Wir sind eingefallen in den Süden der Kerethiter und in das, was Juda gehört und in den Süden von Kaleb, und wir haben Ziklag mit Feuer verbrannt. 37, 38 15 Und David sprach zu ihm: Willst du mich zu dieser Schar hinabführen? Und er sprach: Schwöre mir bei Gott, daß du mich nicht töten noch mich der Hand meines Herrn ausliefern willst, so will ich dich zu dieser Schar hinabführen. 16 Und er führte ihn hinab; und siehe, sie waren über die Fläche des ganzen Landes zerstreut, essend und trinkend und tanzend wegen all der großen Beute, die sie aus dem Lande der Philister und aus dem Lande Juda genommen hatten. 17 Und David schlug sie von der Dämmerung an bis zum Abend des folgenden Tages; und keiner von ihnen entrann, außer vierhundert jungen Männern, welche auf Kamele stiegen und entflohen. 18 Und David rettete alles, was die Amalekiter genommen hatten, und David rettete auch seine beiden Weiber. 19 Und es fehlte ihnen nichts, vom Kleinsten bis zum Größten, und bis zu den Söhnen und den Töchtern, und von der Beute bis zu allem, was sie ihnen genommen hatten; alles brachte David zurück. 20 Und David nahm alles Klein- und Rindvieh; sie trieben es vor dem anderen Vieh her und sprachen: Dies ist die Beute Davids! 21 Und David kam zu den zweihundert Männern, die zu ermattet gewesen waren, um David nachzufolgen, und die sie am Bache Besor zurückgelassen hatten; und sie zogen aus, David und dem Volke entgegen, das bei ihm war; und David trat zu dem Volke und fragte sie nach ihrem Wohlergehen. 22 Und jeder böse und nichtswürdige Mann von den Männern, die mit David gezogen waren, hob an und sprach: Darum daß sie nicht mit uns gezogen sind, wollen wir ihnen von der Beute, die wir entrissen haben, nichts geben, als nur einem jeden sein Weib und seine Kinder, daß sie sie wegführen und hingehen. 23 Aber David sprach: Tut nicht also, meine Brüder, mit dem, was Jehova uns gegeben hat; und er hat uns behütet und die Schar, die über uns gekommen war, in unsere Hand gegeben. 24 Und wer wird in dieser Sache auf euch hören? Denn wie das Teil dessen, der in den Streit hinabzieht, so soll auch das Teil dessen sein, der bei dem Geräte bleibt: gemeinsam sollen sie teilen. 39 25 Und so geschah es von jenem Tage an und hinfort; und er machte es zur Satzung und zum Recht für Israel bis auf diesen Tag. 26 Und David kam nach Ziklag; und er sandte von der Beute den Ältesten Judas, seinen Freunden, und sprach: Siehe, da habt ihr ein Geschenk von der Beute der Feinde Jehovas: 27 denen zu Bethel und denen zu Ramoth im Süden und denen zu Jattir, 28 und denen zu Aroer und denen zu Siphmoth und denen zu Estemoa, 29 und denen zu Rakal und denen in den Städten der Jerachmeeliter und denen in den Städten der Keniter, 30 und denen zu Horma und denen zu Bor-Aschan und denen zu Athak, 31 und denen zu Hebron, und nach allen Orten, wo David umhergezogen war, er und seine Männer.

Querverweise

1 1. Mose 31.39: Was zerrissen ward, habe ich dir nicht gebracht; ich mußte es ersetzen, du fordertest es von meiner Hand, ob es bei Tag oder bei Nacht gestohlen war.

2 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,

3 3. Mose 20.6: Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

4 3. Mose 20.27: Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!

5 5. Mose 18.10: Es soll niemand unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Wahrsager, oder ein Wolkendeuter oder ein Schlangenbeschwörer, oder ein Zauberer,

6 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt doch, was Saul getan, wie er die Totenbeschwörer und Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; warum willst du denn meiner Seele eine Schlinge legen, daß ich getötet werde?

7 3. Mose 18.23: Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich!

8 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

9 5. Mose 13.7: «Lasset uns hingehen und andern Göttern dienen!» Göttern , die du nicht kennst, weder du noch deine Väter, Göttern der Heiden, die um euch her sind, sie seien nahe bei dir oder ferne von dir, von einem Ende der Erde bis zum andern

10 5. Mose 17.2: Wenn unter dir, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, so daß sie seinen Bund übertreten,

11 2. Mose 23.9: Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.

12 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen.

13 5. Mose 10.18-19: Der da Recht schafft dem Waislein und der Witwe und die Fremdlinge lieb hat, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.

14 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.

15 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!

16 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, erforschet das Recht, bestrafet den Gewalttätigen, schaffet den Waislein Recht, führet die Sache der Witwe!

17 3. Mose 25.36: Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.

18 5. Mose 23.20: Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

19 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.

20 5. Mose 24.12-13: Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;

21 2. Mose 21.6: ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.

22 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht einmal in deinen Gedanken, und verwünsche den Reichen auch in deiner Schlafkammer nicht; denn die Vögel des Himmels tragen den Laut davon, und ein geflügelter Bote verkündigt das Wort.

23 Apostelgeschichte 23.5: Da sprach Paulus: Ich wußte nicht, ihr Brüder, daß er Hoherpriester ist, denn es steht geschrieben: «Den Obersten deines Volkes sollst du nicht schmähen.»

24 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!

25 2. Mose 13.13: Aber jede Erstgeburt vom Esel sollst du mit einem Schaf lösen; wenn du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Desgleichen alle Erstgeburt von Menschen unter deinen Kindern sollst du lösen.

26 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Korns, deines Mosts und deines Öls, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben.

27 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN.

28 3. Mose 7.24: Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.

29 3. Mose 11.40: wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.

30 3. Mose 17.15: Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.

31 3. Mose 22.8: Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR!

32 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

33 Hesekiel 44.31: Aber ein Aas oder ein Zerrissenes, es seien Vögel oder Vierfüßler, sollen die Priester nicht essen!

34 1. Samuel 25.42-43: Und Abigail eilte und machte sich auf und ritt auf einem Esel, und mit ihr fünf Mägde, die ihr auf dem Fuße nachfolgten, und zog den Boten Davids nach und ward sein Weib.

35 1. Samuel 23.9: Weil aber David wußte, daß Saul Böses gegen ihn plante, sprach er zu dem Priester Abjatar: Bring das Ephod her!

36 Richter 15.19: Da spaltete Gott die Höhlung, die bei Lechi ist, so daß Wasser herausfloß; und als er trank, kehrte sein Geist wieder, und er lebte auf. Darum heißt man sie noch heute «Quelle des Anrufers»; sie ist bei Lechi.

37 Josua 14.13: Da segnete ihn Josua und gab also Kaleb, dem Sohn Jephunnes, Hebron zum Erbteil.

38 2. Samuel 8.18: und Benaja, der Sohn Jojadas, war über die Kreter und Pleter gesetzt; die Söhne Davids aber waren Priester.

39 4. Mose 31.27: die den Krieg geführt haben und in den Streit gezogen sind, und die andere Hälfte der ganzen Gemeinde.